Rechtsprechung
| OLG Hamm, 12.12.1988 - 22 W 95/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Stillschweigende Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts; Vergleich; Kosten; Begründung des Kostenbeschlusses
Papierfundstellen
- MDR 1989, 919
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Brandenburg, 19.04.1995 - 1 W 2/95
Wirkung einer zwischen den Parteien eines gerichtlichen Vergleichs geschlossenen …
Diese Voraussetzung ist bei einem Verzicht auf die Begründung eines Kostenbeschlusses nach § 91 a ZPO in erster Instanz erfüllt (OLG Hamm MDR 1989, 919 [OLG Hamm 12.12.1988 - 22 W 95/88] ; NJW-RR 1993, 827, 828 [OLG Hamm 07.09.1992 - 20 W 30/92] ;… Zöller/Gummer, § 567 Rdn. 15;… § 514 Rdn. 7).Indem die Parteien auf eine Mitteilung der Entscheidungsgründe verzichteten, brachten sie hinreichend deutlich zum Ausdruck, daß sie auf die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung keinen Wert legten und Rechtsmittel ausgeschlossen sein sollten (OLG Hamm MDR 1989, 919 [OLG Hamm 12.12.1988 - 22 W 95/88] ; NJW-RR 1993, 828).
- OLG Hamm, 24.07.2002 - 30 W 13/02
Kostenentscheidung nach Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich; Verzicht …
Entgegen der jedenfalls früheren Auffassung anderer Senate des OLG Hamm, ein Rechtsmittelverzicht liege bereits dann vor, wenn sich die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich über den prozessualen Anspruch einigen, dem Gericht die Kostenentscheidung übertragen und zugleich auf deren Begründung verzichten (OLG Hamm [22. Zivilsenat] MDR 1989, 919; OLG Hamm [20. Zivilsenat] NJW-RR 1993, 827; OLG Hamm [12. Zivilsenat] NJW-RR 1994, 1407) hält der erkennende Senat daran fest, dass ein Rechtsmittelverzicht unmissverständlich erklärt werden muss (OLG München JurBüro 1981, 892; OLG Köln KostRspr BRAGO § 9 Nr. 43, zumindest tendenziell auch: OLG Hamm [9. Zivilsenat] NJW-RR 2000, 212). - OLG Hamm, 03.12.1999 - 19 W 138/99 Zwar wird darin teilweise in der Rechtsprechung die schlüssige Vereinbarung eines Verzichts auf das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gesehen (OLG Hamm 29. ZS. NJW-RR 1996, 509; OLG Hamm 12. ZS. NJW-RR 1994, 1407; OLG Hamm 20. ZS. NJW-RR 1993, 827; OLG Hamm 33. ZS MDR 1989, 919; OLG Brandenburg NJW-RR 1995, 1212).
- OLG Hamm, 07.09.1992 - 20 W 30/92
Gerichtlicher Vergleich; Verzicht auf Begründung der Kostenentscheidung; …
Wird in einem erstinstanzlich abgeschlossenen gerichtlichen Vergleich auf die Begründung einer Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO verzichtet, so bedeutet dies gleichzeitig auch die wirksame Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts (vgl. OLG Hamm MDR 89, 919 BGH NJW 86, 198 m. w. N.). - OLG Hamm, 04.06.1999 - 9 W 9/99
Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung des Gerichts wegen fehlender …
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