Rechtsprechung
| OLG Dresden, 26.05.2003 - 22 WF 306/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
Gewaltschutzgesetz § 1; ; Gewaltschutzgesetz § 2; ; KostO § 100 a; ; BRAGO § 8 Abs. 3; ; GKG § 20 Abs. 2 Satz 2
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenregelung bei Verfahrenserledigung nach erstrebtem Auszug aus Ehewohnung - Wertfestsetzung für Hauptsacheverfahren und Verfahren der einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Erledigung eines Verfahrens nach §§ 1, 2 Gewaltschutzgesetz; Entscheidung über die Kosten nach § 13 a Abs. 1 Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) und § 100 a Abs. 3 Kostenordnung (KostO); Gerichtsgebühren bei Erlass einer einstweiligen Anordnung; Fehlen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Gewaltschutz - Erledigung eines Verfahrens nach Gewaltschutzgesetz
Verfahrensgang
- AG Freiberg, 21.02.2003 - 1 F 48/03
- OLG Dresden, 26.05.2003 - 22 WF 306/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1312
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- KG, 03.04.1987 - 17 UF 508/87
Begriff der "unbilligen Härte"
Auszug aus OLG Dresden, 26.05.2003 - 22 WF 306/03
Als Mietwert in diesem Sinne ist das reine Nutzungsentgelt ohne jegliche Nebenkosten anzusehen (Gerhardt/Müller-Rabe, Fachanwalt Familienrecht, 4. Aufl., Kap. 17, Rdnr. 93 unter Hinweis auf OLG Brandenburg, FamRZ 96, 502 und KG, FamRZ 1987, 850). - OLG Brandenburg, 16.05.1995 - 9 UF 48/95
Festsetzung des Streitwerts für Scheidungsfolgensachen wegen Regelung der …
Auszug aus OLG Dresden, 26.05.2003 - 22 WF 306/03
Als Mietwert in diesem Sinne ist das reine Nutzungsentgelt ohne jegliche Nebenkosten anzusehen (Gerhardt/Müller-Rabe, Fachanwalt Familienrecht, 4. Aufl., Kap. 17, Rdnr. 93 unter Hinweis auf OLG Brandenburg, FamRZ 96, 502 und KG, FamRZ 1987, 850).
- OLG Koblenz, 23.05.2005 - 7 WF 123/05
Geschäftswert für ein Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
Da Gerichtsgebühren für das Hauptsachverfahren nach § 100a Abs. 1 KostO mangels abschließender Sachentscheidung nicht angefallen sind (vgl. OLG Dresden FamRZ 2003, 1312) und das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtsgebührenfrei ist, bedarf es nur für die Berechnung der Anwaltsgebühren einer Wertfestsetzung. - OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12
Anforderungen an die Begründung des Kostenansatzes; Höhe der Kosten für einen …
Vielmehr fiel durch den Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nach dem bis zum 31. August 2009 geltenden Recht generell keine gesonderte Gerichtsgebühr an, weil die Kostenordnung einen solchen Gebührentatbestand nicht vorsah (vgl. Senat, FGPrax 2009, 134 [135]; OLG Dresden, Beschluß vom 26. Mai 2003 - 22 WF 0306/03 -, juris;… Hellstab in Korintenberg/Lappe, Kostenordnung, 18, Aufl. 2010, Anh. B, Stichwort "Vorläufige Anordnung" [S. 1104];… vgl. auch Keidel/Weber, FGG, 15. Aufl. 2003, vor § 64 b, Rdn. 11). - OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 328/12
Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei Verletzung der Rechte an …
Vielmehr fiel durch den Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nach dem bis zum 31. August 2009 geltenden Recht generell keine gesonderte Gerichtsgebühr an, weil die Kostenordnung einen solchen Gebührentatbestand nicht vorsah (vgl. Senat, FGPrax 2009, 134 [135]; OLG Dresden, Beschluß vom 26. Mai 2003 - 22 WF 0306/03 -, juris;… Hellstab in Korintenberg/Lappe, Kostenordnung, 18, Aufl. 2010, A nh. B, Stichwort "Vorläufige Anordnung" [S. 1104];… vgl. auch Keidel/Weber, FGG, 15. Aufl. 2003, vor § 64 b, Rdn. 11).
- OLG Brandenburg, 19.02.2013 - 3 UF 43/12
Kostenbeschwerde in Gewaltschutzverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde; Vorrang …
In Gewaltschutzsachen kommt zwar eine Einschränkung des Grundsatzes der Zurückhaltung bei der Kostenauferlegung in Betracht, weil die Kosten des Verfahrens aus Billigkeitsgründen meist dem Täter aufzuerlegen sein werden (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2003, 1312;… FamVerf/Gutjahr, § 4 Rn. 43). - OLG Köln, 21.01.2013 - 2 Wx 380/12
Einstweilige Anordnung imi Verfahren nach § 101 Abs. 9 UhrG
Vielmehr fiel durch Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nach dem bis zum 31. August 2009 geltenden Recht generell keine gesonderte Gerichtsgebühr an, weil die Kostenordnung einen solchen Gebührentatbestand nicht vorsah (vgl. Senat, FGPrax 2009, 134 [135]; OLG Dresden, Beschluß vom 26. Mai 2003 - 22 WF 0306/03 -, juris;… Hellstab in Korintenberg/Lappe, Kostenordnung, 18, Aufl. 2010, Anh. B, Stichwort "Vorläufige Anordnung" [S. 1104];… vgl. auch Keidel/Weber, FGG, 15. Aufl. 2003, vor § 64 b, Rdn. 11). - OLG Dresden, 21.10.2005 - 23 WF 775/05
Streitwertbestimmung bei Beantragung mehrerer unterschiedlicher Schutzmaßnahmen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Brandenburg, 24.01.2014 - 10 WF 207/13
Auferlegung der Kosten des Verfahrens aus Billigkeitsgründen auf den Täter in …
In einem Verfahren, in dem Schutzmaßnahmen nach §§ 1, 2 GewSchG zu treffen sind, sind die Kosten des Verfahrens aber aus Billigkeitsgründen regelmäßig dem Täter aufzuerlegen (vgl. OLG Brandenburg, 5. Familiensenat, Beschluss vom 19.02.2013 - 3 UF 43/12 , BeckRS 2013, 14844; OLG Dresden, FamRZ 2003, 1312 ;… Schindler in: MünchKomm zum FamFG, 2. Aufl., § 81 Rn. 42; Feskorn, FPR 2012, 254, 255;… Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf-/Gutjahr, 2. Aufl., § 4 Rn. 43).
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