Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.03.2003 - 22 ZB 02.3303 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,64409) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 06.02.2014 - 22 C 14.107
Nachweis in etwa meistergleicher Kenntnisse und Fertigkeiten
Rn. 9 Der Nachweis in etwa meistergleicher Kenntnisse und Fertigkeiten (vgl. BVerwG, B.v. 14.2.1994 - 1 B 152.93 - GewArch 1994, 250), der sich auf alle Arbeiten erstreckt, die in dem betreffenden Handwerk im Allgemeinen anfallen (BayVGH, B.v. 8.1.2003 - 22 ZB 02.3013), und bei dem eher auf den Handwerksmeister in der Praxis als auf den Kandidaten der Meisterprüfung abgestellt wird (BayVGH, B.v. 13.3.2003 - 22 ZB 02.3303), ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO (vgl. auch BayVGH, B.v. 1.10.2008 -22 ZB 08.2652).Rn. 13 Zu den für die Ausübung eines Handwerks erforderlichen Kenntnissen gehören auch betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse, mögen auch allgemeine Grundkenntnisse insofern ausreichend sein (BayVGH, B.v. 13.3.2003 - 22 ZB 02.3303).
- VGH Bayern, 09.05.2011 - 22 ZB 09.3156
Ausnahmebewilligung für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk; Nachweis der …
Es hat vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH vom 13.3.2003 Az. 22 ZB 02.3303 und vom 6.10.2003 Az. 22 ZB 03.2397) und dem Schrifttum (…Detterbeck, HwO, 4. Aufl. 2008, RdNr. 13 zu § 8; Schwannecke, HwO, RdNr. 24 zu § 8;… Honig/Knörr, HwO, 4. Aufl. 2008, RdNr. 8 zu § 8) ausgeführt, das Gesetz fordere mit den für eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO vorausgesetzten Kenntnissen und Fähigkeiten "etwa die gleiche Befähigung, wie sie in der Meisterprüfung nachgewiesen werden muss (s. hierzu § 45 Abs. 3 HwO)"; seinen Hinweis auf die Anforderungen einer Meisterprüfung gemäß § 45 Abs. 3 HwO hat das Verwaltungsgericht rechtsfehlerfrei dahingehend eingeschränkt, dass im Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung die nachzuweisende Befähigung mehr an dem Fachwissen eines Handwerksmeisters der Praxis als an den Kenntnissen und Fertigkeiten eines Kandidaten in der Meisterprüfung zu messen ist.
dejure.org
Übersicht VGH Bayern
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.