Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.03.2006 - 22 ZB 05.3069 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 31.10.2012 - 22 ZB 12.22
Untersagung der Fortsetzung des Betriebs des Maler- und Lackiererhandwerks ohne …
Bei den genannten Einzeltätigkeiten handelt es sich daher in ihrer Gesamtheit um Tätigkeiten, die für das Maler- und Lackiererhandwerk wesentlich sind (vgl. auch BVerwG vom 1.4.2004 GewArch 2004, 488; BayVGH vom 29.3.2006 Az. 22 ZB 05.3069, S. 2 f. m.w.N.).Rn. 25 In Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BVerwG vom 1.4.2004 GewArch 2004, 488; BayVGH vom 29.3.2006 Az. 22 ZB 05.3069, S. 3 f. m.w.N.) hat das Verwaltungsgericht keine Anhaltspunkte dafür gesehen, dass die Handwerksordnung insgesamt oder in hier maßgeblichen Teilen gegen höherrangiges Recht verstößt, insbesondere Grundrechte des Klägers wie seine Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG verletzt.
Dass der Gesetzgeber diesem Schritt den Vorzug gegenüber einer sofortigen radikalen Umgestaltung gegeben hat, erscheint auch im Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG legitim (vgl. BayVGH vom 29.3.2006 Az. 22 ZB 05.3069, S. 3 f. m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - 4 A 2008/05
Ausübung des Berufs eines Dachdeckers durch einen Dachdeckergesellen hinsichtlich …
Rn. 28 Im Ergebnis ebenso: BVerwG, Beschluss vom 1. April 2004 - 6 B 5/04 (6 PKH 1/04), GewArch 2004, 488; BayVGH, Beschluss vom 29. März 2006 - 22 ZB 05.3069 -, Juris. - VGH Bayern, 07.07.2008 - 22 ZB 05.3351
Übereinstimmende Erledigungserklärungen; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für …
Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass das Malerhandwerk insgesamt als ein Minderhandwerk anzusehen ist (vgl. BayVGH vom 29.3.2006 Az. 22 ZB 05.3069).Insbesondere kann der Verwaltungsgerichtshof auch nicht eine nach Art. 3 Abs. 1 GG unzulässige Diskriminierung von Inländern gegenüber EU-Ausländern feststellen (vgl. BayVGH vom 29.3.2006 Az. 22 ZB 05.3069 und vom 31.1.2005, GewArch 2005, 156, m.w.N.).
- VG München, 20.09.2011 - M 16 K 11.3066
Maler- und Lackiererhandwerk; Untersagungsverfügung; Malerhandwerk insgesamt kein …
Das Malerhandwerk ist jedoch insgesamt nicht als Minderhandwerk zu qualifizieren (vgl. BayVGH vom 29.3.2006 Az. 22 ZB 05.3069 - juris). - VGH Hessen, 10.04.2008 - 9 UZ 1588/07
Eintragung in die Handwerksrolle ohne Meisterprüfung als Maler und Lackierer, …
Soweit der Kläger auf Seite 25 der Antragsbegründung die Auffassung vertritt, dass sämtliche am Gebäude vorkommenden Malerarbeiten Minderhandwerk seien, ist dies angesichts der Ausbildungsdauer von drei Jahren für den Ausbildungsberuf des Malers und Lackierers gemäß § 2 der Verordnung über die Berufsausbildung im Maler und Lackierergewerbe vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1064) und des in den dortigen Anlagen 1 und 2 enthaltenen umfangreichen Ausbildungsrahmenplans nicht nachzuvollziehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 1. April 2004 - BVerwG 6 B 5.04 -, a.a.O.; Bay. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. März 2006 - 22 ZB 05.3069 -, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".