Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.02.2008 - 22 ZB 06.1813 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asphaltmischanlage im Außenbereich; Beeinträchtigung öffentlicher Belange
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 02.03.2005 - 7 B 16.05
Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 22 ZB 06.1813
Diese Prüfung setzt keine Feststellungen dazu voraus, ob sich das zur Genehmigung gestellte Vorhaben an einem anderen Standort des Gemeindegebiets verwirklichen lässt (vgl. BVerwG vom 2.3.2005, NuR 2005, 730; OVG S.H. vom 8.7.2004, NVwZ-RR 2005, 620; Sächs OVG vom 18.6.2003, NVwZ 2004, 1138).Zudem ist die Wertung, dass das Vorhaben nicht nur im Außenbereich ausgeführt werden "soll", eine Frage des Einzelfalls (BVerwG vom 2.3.2005, NuR 2005, 730/731).
- BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 11.97
Bauplanungsrecht - Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen- und Außenbereich, …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 22 ZB 06.1813
Es kann damit nicht davon ausgegangen werden, dass - wie das Verwaltungsgericht zutreffend hervorgehoben hat - die Darstellungen des Flächennutzungsplans durch die zwischenzeitliche Entwicklung überholt worden sind (vgl. BVerwG vom 1.4.1997, ZfBR 1997, 266/267) oder die mit einer Abgrabung zwangsläufig verbundene Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft auf Dauer bestehen bleiben wird (vgl. BVerwG vom 18.3.1983, ZfBR 1983, 199/201). - BVerwG, 07.05.1976 - IV C 43.74
Begriff des "ortsgebundenen" Betriebs, "Dienen" eines Außenbereichsvorhabens
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 22 ZB 06.1813
Die bloße wirtschaftliche Zweckmäßigkeit reicht hierfür dagegen nicht aus (vgl. BVerwG vom 7.5.1976, BVerwGE 50, 346; BayVGH vom 4.4.1979, BayVBl 1979, 501).
- BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81
Kann Landesrecht Zulässigkeit von Ausgrabungen regeln?
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 22 ZB 06.1813
Es kann damit nicht davon ausgegangen werden, dass - wie das Verwaltungsgericht zutreffend hervorgehoben hat - die Darstellungen des Flächennutzungsplans durch die zwischenzeitliche Entwicklung überholt worden sind (vgl. BVerwG vom 1.4.1997, ZfBR 1997, 266/267) oder die mit einer Abgrabung zwangsläufig verbundene Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft auf Dauer bestehen bleiben wird (vgl. BVerwG vom 18.3.1983, ZfBR 1983, 199/201). - OVG Sachsen, 18.06.2003 - 4 B 128/01
Außenbereich, Bauschuttrecyclinganlage, Eigenart der Landschaft, Privilegiertes …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 22 ZB 06.1813
Diese Prüfung setzt keine Feststellungen dazu voraus, ob sich das zur Genehmigung gestellte Vorhaben an einem anderen Standort des Gemeindegebiets verwirklichen lässt (vgl. BVerwG vom 2.3.2005, NuR 2005, 730; OVG S.H. vom 8.7.2004, NVwZ-RR 2005, 620; Sächs OVG vom 18.6.2003, NVwZ 2004, 1138). - OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2004 - 1 LB 4/04
Baustoffrecycling im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 22 ZB 06.1813
Diese Prüfung setzt keine Feststellungen dazu voraus, ob sich das zur Genehmigung gestellte Vorhaben an einem anderen Standort des Gemeindegebiets verwirklichen lässt (vgl. BVerwG vom 2.3.2005, NuR 2005, 730; OVG S.H. vom 8.7.2004, NVwZ-RR 2005, 620; Sächs OVG vom 18.6.2003, NVwZ 2004, 1138). - VGH Bayern, 04.04.1979 - 40 XV 76
Bauplanungsrecht: Begriff des "ortsgebundenen Betriebs" i.S: von § 35 Abs. 1 S. 4 …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 22 ZB 06.1813
Die bloße wirtschaftliche Zweckmäßigkeit reicht hierfür dagegen nicht aus (vgl. BVerwG vom 7.5.1976, BVerwGE 50, 346; BayVGH vom 4.4.1979, BayVBl 1979, 501). - VGH Bayern, 02.10.2002 - 22 CS 02.1774
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Asphaltmischanlage; Verzicht auf …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 22 ZB 06.1813
Im Übrigen lässt sich im Hinblick auf die unterschiedliche Ausgangssituation, die dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Oktober 2002 Az. 22 CS 02.1774 zu Grunde lag (Nachbarklage mit drittschützenden Normen als alleinigem Prüfungsmaßstab), nicht ableiten, dass der Verwaltungsgerichtshof dabei von einer Zulässigkeit einer Asphaltmischanlage im Außenbereich ausgegangen ist.
- VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für …
Unabhängig davon, dass der wasserrechtlich genehmigte Kiesabbau nach Aktenlage beendet ist und die wasserrechtliche Erlaubnis nach Maßgabe des in den vorgelegten Behördenakten enthaltenen wasserrechtlichen Bescheids des Landratsamts P. vom 22. Dezember 2005 bis zum 30. Juni 2015 befristet war, könnte die untersagte Nutzung nur dann an der gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegierten Nutzung des Kiesabbaus partizipieren, wenn diese Nutzung als Folge nicht nur wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit, sondern technischer Erfordernisse dem typischen Erscheinungsbild eines Betriebes dieser Art - hier also dem Kiesabbau - entspräche und wenn darüber hinaus der im engsten Sinne des Wortes ortsgebundene Betriebszweig (also der Kiesabbau) den gesamten Betrieb - hier also einschließlich des untersagten Verkaufs - prägen würde (BVerwG, U. v. 7.5.1976 - IV C 43.74 - BVerwGE 50, 346/351 und Leitsatz Nr. 1;… B. v. 2.3.2005 - 7 B 16.05 - NuR 2005, 729 ff. = juris Rn. 4; BayVGH, U. v. 4.4.1979 - 40 XV 76 - BayVBl. 1979, 501; B. v. 18.2.2008 - 22 ZB 06.1813 - juris Rn. 3).Erforderlich ist vielmehr, dass der Betrieb auf die geografische oder geologische Eigenart der Stelle angewiesen ist, weil er an einem anderen Ort seinen Zweck verfehlen würde (…BVerwG, U. v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - juris Rn. 16 m. w. N.; BayVGH, B. v. 18.2.2008 - 22 ZB 06.1813 - juris Rn. 3;… B. v. 17.12.2015 - 1 ZB 14.2604 - juris Rn. 6;… OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 6.4.2009 - OVG 11 S 59.08 - juris Rn. 14).
Das ist hier - insbesondere weil Material umgeschlagen bzw. verkauft wird, das angeliefert werden muss, also nicht vor Ort abgebaut wird - ersichtlich nicht der Fall (…für eine Bauschutt-Recyclinganlage vgl. auch OVG NW, U. v. 7.6.2002 - 21 A 4524/99 - juris Rn. 36; für eine Asphaltmischanlage: BayVGH, B. v. 18.2.2008 a. a. O.).
Der Auffangtatbestand darf nicht Einfallstor für eine bauliche Entwicklung des Außenbereichs sein; die Privilegierung erfasst daher nur Vorhaben mit singulärem Charakter (vgl. BayVGH, B. v. 18.2.2008 a. a. O.;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand August 2016, § 35 Rn. 55a m. w. N.).
Eine besondere Immissionsträchtigkeit der untersagten Nutzung, die über typische gewerbliche Tätigkeiten, die auch in einem Gewerbe- oder Industriegebiet umgesetzt werden könnten, hinausgeht, ist für die vorliegende untersagte Nutzung nicht erkennbar (…vgl. ähnlich für Bauschuttrecyclinganlagen: SächsOVG, U. v. 18.6.2003 - 4 B 128/01 - NVwZ 2004, 1138 ff. = juris Rn. 30 ff.; vgl. auch BayVGH, B. v. 18.2.2008 - 22 ZB 06.1813 - juris Rn. 4; OVG Schleswig-Holstein, U. v. 8.7.2004 - 1 LB 4/04 - NVwZ-RR 2005, 620 f.;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzber-ger, Baugesetzbuch, Stand August 2016, § 35 Rn. 56), zumal - worauf auch der Antragsgegner unwidersprochen hingewiesen hat - nicht alle am Standort umgesetzten bzw. zum Verkauf angebotenen schüttbaren Stoffe und Baustoffe mit besonderen Staubimmissionen einhergehen dürften.
Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass die mit einer (vormaligen) Abgrabung zwangsläufig verbundene Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft auf Dauer bestehen bleiben wird (vgl. BayVGH, B. v. 18.2.2008 - 22 ZB 06.1813 - juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 12.05.2017 - 15 ZB 16.1567
Abgrenzung von Innen- und Außenbereich
Der Beklagte hat im Zulassungsverfahren mithin zu Recht darauf verwiesen, dass ein Grundstück, auf dem Kiesabbau stattgefunden hat und das - wie hier - im Anschluss zu verfüllen und zu rekultivieren ist, seine Schutzwürdigkeit hinsichtlich des Belangs der natürlichen Eigenart der Landschaft wiedererlangt (…ebenso vgl. BVerwG, U.v. 18.3.1983 - 4 C 17.81 - NVwZ 1984, 303 = juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 18.2.2008 - 22 ZB 06.1813 - juris Rn. 4;… B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris Rn. 48). - VGH Bayern, 15.12.2008 - 22 B 07.143
Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Betrieb im …
Die nunmehr von der Beigeladenen geltend gemachte Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB setzt voraus, dass die Mühle bei wertender Betrachtung im Außenbereich ausgeführt werden "soll", also einen singulären Charakter hat (vgl. BayVGH vom 18.2.2008 Az. 22 ZB 06.1813 m.w.N.).
- VGH Bayern, 12.05.2017 - 15 ZB 16.1568
Bauvoranfrage: Abgrenzung von Innen- und Außenbereich - Zusicherung - natürliche …
Der Beklagte hat im Zulassungsverfahren mithin zu Recht darauf verwiesen, dass ein Grundstück, auf dem Kiesabbau stattgefunden hat und das - wie hier - im Anschluss zu verfüllen und zu rekultivieren ist, seine Schutzwürdigkeit hinsichtlich des Belangs der natürlichen Eigenart der Landschaft wiedererlangt (…ebenso vgl. BVerwG, U.v. 18.3.1983 - 4 C 17.81 - NVwZ 1984, 303 = juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 18.2.2008 - 22 ZB 06.1813 - juris Rn. 4;… B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris Rn. 48). - OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2024 - 8 A 10535/24
Erteilung einer Baugenehmigung für den Bau eines mobilen Transportbetonwerks auf …
Ein Unternehmen mit einem ortsgebundenen Betriebszweig ist dann insgesamt ein (ortsgebundener) Betrieb, wenn - und soweit - er als Folge nicht nur wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit, sondern technischer Erfordernisse dem typischen Erscheinungsbild eines Betriebs dieser Art entspricht und wenn der im engsten Sinne des Wortes ortsgebundene Betriebszweig den gesamten Betrieb prägt (BVerwG…, Urteil vom 7. Mai 1976 - IV C 43.74 -, BVerwGE 50, 346 und wolterskluwer-online, Rn. 20 f. …und vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 -, juris Rn. 16; so auch OVG NRW…, Beschluss vom 3. August 2021 - 7 A 1537/20 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 22 ZB 06.1813 -, juris Rn. 3 und VG Köln…, Urteil vom 12. März 2020 - 8 K 1407/17 -, juris Rn. 38 ff.).In Bezug auf die Privilegierung von Betrieben im Zusammenhang mit Steinbrüchen folgen auch zahlreiche Obergerichte dem strengen Maßstäben des BVerwG (ablehnend zur Privilegierung einer Betonsteinfertigung in einer Kiesgrube OVG NRW…, Urteil vom 26. Februar 1980, a.a.O. Rn. 19, zur Privilegierung einer Asphaltmischanlage ebenfalls ablehnend BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2008, a.a.O. Rn. 3 und gegen die Privilegierung von Schüttgutboxen zur Lagerung und zum Verkauf von Baustoffen durch den Betreiber einer Sand- und Kiesgrube SaarlOVG…, Beschluss vom 13. Februar 2019, a.a.O. Rn. 19).
- VG Augsburg, 05.07.2018 - Au 5 K 18.47
Erfolglose Verpflichtungsklage für die Errichtung einer Überdachung zur …
Rn. 34 Eine Ortsgebundenheit eines gewerblichen Betriebes im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB liegt - dem Leitgedanken der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs folgend - nur dann vor, wenn das betreffende Gewerbe unmittelbar nach seinem Gegenstand und seinem Wesen - und nicht etwa nur aus Gründen der Rentabilität und der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit - hier und so nur an der fraglichen Stelle betrieben werden kann, weil ein Betrieb dieser Art, wenn er nicht seinen Zweck verfehlen soll, auf die geographische oder geologische Eigenart dieser Stelle angewiesen ist (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1995 - 4 B 260.95 - NVwZ-RR 1996, 483 ff; BayVGH, B.v.18.2.2008 - 22 ZB 06.1813 - juris Rn. 3). - VG München, 14.10.2009 - M 9 K 09.664
Betonmischanlage; Privilegierung (verneint)
Die Verbindung beider Tätigkeiten an einem Ort ist auch nicht aus technischen Gründen geboten (ebenso für eine Asphaltmischanlage im Außenbereich: BayVGH, Beschl. v. 18.2.2008, 22 ZB 06.1813; zur fehlenden Privilegierung einer mobilen Betonmischanlage: BayVGH, Beschl. v. 17.12.1998, BayVBl. 1999, 373, 374).
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