Rechtsprechung
| VGH Bayern, 01.03.2006 - 22 ZB 06.234 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292
Widerruf einer Maklererlaubnis
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit ist auch beim Widerruf einer Immobilienmakler- bzw. Bauträger/Baubetreuererlaubnis nach § 34c GewO der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (VGH München, B.v. 1.3.2006 - 22 ZB 06.234 - juris unter Verweis auf BVerwG, B.v. 9.7.1993 - 1 B 105/93 - juris). - VGH Bayern, 21.09.2026 - 22 ZB 26.1526
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, Widerruf einer Maklererlaubnis, …
Zudem ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht zur Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung entwickelt hat (…BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33/94 - juris Rn. 3), auch für den hier streitgegenständlichen Widerruf einer Erlaubnis nach § 34c GewO Anwendung finden (BayVGH, B.v. 1.3.2006 - 22 ZB 06.234 - juris Rn. 3; B.v. 13.6.2023 - 22 ZB 22.1434 - n.v.;… zu § 34a BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 23). - VG Schwerin, 15.05.2019 - 7 A 3696/16
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit: Insolvenzverschleppung
Rn. 37 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit ist auch beim Widerruf einer Immobilienmakler- bzw. Bauträger/Baubetreuererlaubnis nach § 34c GewO der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (VGH München, Beschluss vom 1. März 2006 - 22 ZB 06.234 - juris unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1993 - 1 B 105/93 - juris). - VG Ansbach, 14.09.2016 - AN 4 K 15.01587
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit eines Immobilienmaklers wegen Steuerschulden
Rn. 18 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit ist auch bei Widerruf einer Maklererlaubnis nach § 34 c GewO der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (VGH München, B.v. 1.3.2006 - 22 ZB 06.234 - juris unter Verweis auf BVerwG, B.v. 9.7.1993 - 1 B 105/93 - juris). - VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 ZB 07.3147
Widerruf der Bauträgererlaubnis; Beginn der Jahresfrist; Leben in ungeordneten …
Etwaigen danach eintretenden Änderungen der Verhältnisse kann in verfassungskonformer Weise bei der Entscheidung über einen Antrag des Klägers auf Wiedererteilung der Bauträgererlaubnis Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG vom 17.8.2005 GewArch 2006, 36; vgl. auch BayVGH vom 1.3.2006 - Az. 22 ZB 06.234).
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