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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16719
VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.78 (https://dejure.org/2008,16719)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.06.2008 - 22 ZB 08.78 (https://dejure.org/2008,16719)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - 22 ZB 08.78 (https://dejure.org/2008,16719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wasserrechtliche Bewilligung, Drittanfechtung; nachteilige Einwirkung auf Rechte Dritter; alte Wasserrechte; Gewässerbenutzung für Fischzuchtanlage; hinreichende Bestimmtheit des Verwaltungsakts; "zu-erwarten-sein" von nachteiligen Einwirkungen; Aufklärungsrüge.

  • Judicialis

    WHG § 2 Abs. 2 Satz 1; ; WHG § ... 8 Abs. 3 Satz 1; ; WHG § 8 Abs. 4; ; WHG § 10 Abs. 1; ; WHG § 10 Abs. 4 Abs. 2; ; WHG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; BayWG 1907 Art. 50 Nr. 1; ; BayWG 1907 Art. 51 Abs. 1 Nr. 1; ; BayWG 1907 Art. 72; ; BayVwVfG Art. 37 Abs. 1; ; VwGO § 86 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserrecht (einschließlich Abwasserabgabenrecht): Wasserrechtliche Bewilligung, Drittanfechtung; nachteilige Einwirkung auf Rechte Dritter; alte Wasserrechte; Gewässerbenutzung für Fischzuchtanlage; hinreichende Bestimmtheit des Verwaltungsakts; "zu-erwarten-sein" von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besorgnis der Benachteiligung eines unbefristeten Altrechts an einer Stau- und Triebwerksanlage i.F.d. Ableitung von Grundwasser in eine Aufbereitungsanlage zur Gewährleistung der Trinkwasserversorgung; Verweis auf nachträglichen gerichtlichen Schutz bei fehlender ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 04.09.2007 - 22 ZB 06.3161

    Bewilligung für Zutagefördern von Grundwasser zur öffentlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.78
    Dieses Merkmal setzt voraus, dass der Eintritt nachteiliger Wirkungen zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung nicht bloß theoretisch möglich, sondern in dem Sinn wahrscheinlich ist, dass überwiegende Gründe für ihren Eintritt sprechen (vgl. BVerwG vom 2.8.1996, Buchholz 445.4, Nr. 5 zu § 10 WHG; BayVGH vom 4.9.2007 - Az. 22 ZB 06.3161 m.w.N.).

    § 10 Abs. 2 WHG ist nach dem Sinn der Vorschrift auch dann anwendbar, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen während des Verfahrens vorausgesehen und rechtzeitig Einwendungen erhoben hat, damit jedoch bei der Bewilligungsbehörde nicht durchgedrungen ist (BayVGH vom 4.9.2007 - Az. 22 ZB 06.3161).

    Diese Grundsätze gelten auch für im Verwaltungsverfahren vom Antragsteller nach Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten (BayVGH vom 4.9.2007 - Az. 22 ZB 06.3161; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 182 zu § 98).

  • VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843

    Bauplanungsrecht: Vorbescheid bei Splittersiedlung // Nicht privilegiertes …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.78
    Der Drittbetroffene wird nur dann in seinen Rechten verletzt, wenn Gegenstand und Umfang der wasserrechtlichen Gestattung nicht eindeutig festgestellt werden können und aus diesem Grund eine Verletzung seiner Rechte nicht ausgeschlossen werden kann (BayVGH vom 20.5.1996, BayVBl 1997, 405/406, zum Bauordnungsrecht; BayVGH vom 10.12.2007, UPR 2008, 192, zur kommunalen Planungshoheit).
  • VGH Bayern, 20.05.1996 - 2 B 94.1513
    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.78
    Der Drittbetroffene wird nur dann in seinen Rechten verletzt, wenn Gegenstand und Umfang der wasserrechtlichen Gestattung nicht eindeutig festgestellt werden können und aus diesem Grund eine Verletzung seiner Rechte nicht ausgeschlossen werden kann (BayVGH vom 20.5.1996, BayVBl 1997, 405/406, zum Bauordnungsrecht; BayVGH vom 10.12.2007, UPR 2008, 192, zur kommunalen Planungshoheit).
  • VGH Bayern, 19.03.2008 - 22 ZB 06.2431

    Wasserrechtlicher Benutzungstatbestand; echte/fiktive Benutzung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.78
    Dem Kläger ist zwar darin zuzustimmen, dass das Prinzip der größtmöglichen Schonung des Tiefengrundwassers einen Gemeinwohlbelang darstellt, der bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Wohl der Allgemeinheit" in § 6 Abs. 1 WHG und bei der Ausübung des Bewirtschaftungsermessens mit anderen Gemeinwohlbelangen in Beziehung zu setzen und abzuwägen ist (vgl. auch BayVGH vom 19.3.2008 - Az. 22 ZB 06.2431).
  • VGH Bayern, 09.06.2005 - 22 B 04.2159

    Nachbarschaftsstreit über einen Anspruch auf teilweise Stilllegung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.78
    Dabei kommt es auch darauf an, wie Drittbetroffene den Verwaltungsakt verstehen können (vgl. BayVGH vom 9.6.2005 - Az. 22 B 04.2159).
  • VGH Bayern, 05.03.2018 - 8 ZB 17.867

    Erlaubnis zum Einleiten gesammelten Niederschlagswassers in ein oberirdisches …

    Für die hier maßgebliche Frage, ob zu erwarten ist, dass die Gewässerbenutzung auf das Recht eines Dritten (§ 15 Abs. 3 i.V.m. 14 Abs. 3 WHG) oder auf weitere rechtlich geschützte Belange (vgl. § 14 Abs. 4 WHG) nachteilig einwirkt, ist auf den Entscheidungszeitpunkt der Wasserrechtsbehörde abzustellen (BayVGH, B.v. 3.6.2008 - 22 ZB 08.78 - BayVBl 2009, 276 = juris Rn. 17 und 19;… U.v. 23.4.2013 - 8 B 13.386 - BayVBl 2013, 536 = juris Rn. 18;… vgl. auch Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 14 Rn. 42 und § 12 Rn. 25;… Pape in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Juli 2017, § 14 WHG Rn. 56).

    Es hat bei der Auslegung des Begriffs "zu erwarten" in richtiger Weise darauf abgestellt, dass der Eintritt nachteiliger Wirkungen zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung nicht bloß theoretisch möglich, sondern in dem Sinn wahrscheinlich sein muss, dass überwiegende Gründe für ihren Eintritt sprechen (BayVGH, B.v. 3.6.2008 - 22 ZB 08.78 - BayVBl 2009, 276 = juris Rn. 17;… U.v. 18.12.2003 - 22 B 03.823 - BayVBl 2005, 150 = juris Rn. 27;… vgl. auch NdsOVG, U.v. 14.12.2016 - 13 LC 48/14 - ZfW 2017, 185 = juris Rn. 71;… Knopp in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand 1.5.2016, § 14 Rn. 86 und § 12 Rn. 25 ff.;… Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, a.a.O, § 14 WHG Rn. 33).

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496

    Wasserrechtliche Anordnung zur Errichtung einer Fischaufstiegshilfe

    Die Zumutbarkeitsgrenze ist vielmehr unter Abwägung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2008 - 22 ZB 08.78 - BayVBl 2009, 276 = juris Rn. 16;… U.v. 5.7.2005 - 8 B 04.356 - ZfW 2007, 46 = juris Rn. 59 ff.;… U.v. 28.6.2005 - 22 B 95.2188 - juris Rn. 58).
  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00980

    Klagen gegen Grundwasserentnahme zur Feldbewässerung am Wolfgangshof abgewiesen

    Ein Drittbetroffener wird nur dann in seinen Rechten verletzt, wenn Gegenstand und Umfang der wasserrechtlichen Gestattung nicht eindeutig festgestellt werden können und aus diesem Grund eine Verletzung seiner Rechte nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2008 - 22 ZB 08.78 - juris Rn. 11).
  • VG Augsburg, 20.12.2016 - Au 3 K 15.789

    Klage gegen wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von gesammeltem …

    Nach der Rechtsprechung ist auch dann auf den Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung abzustellen, die Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 3.6.2008 - 22 ZB 08.78 - und U.v. 28.07.2010 - 22 B 09.1949 - VG Ansbach, U.v. 4.6.2008 - AN 15 K 07.02221 - und U.v. 11.11.2015 - AN 9 K 13.01552 - sämtliche juris).

    Dieses Merkmal setzt nach allgemeiner Auffassung voraus, dass der Eintritt nachteiliger Wirkungen zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung nicht bloß theoretisch möglich, sondern in dem Sinne wahrscheinlich ist, dass überwiegende Gründe für ihren Eintritt sprechen (vgl. BayVGH, B. v. 3.6.2008 - 22 ZB 08.78 - juris; B. v. 4.9.2007 - 22 ZB 06.3161 - juris m. w. N.; VG Ansbach, U.v. 11.11.2015 - AN 9 K 13.01552 - juris).

  • VG Ansbach, 17.01.2018 - AN 9 K 16.01362

    Drittanfechtung einer Erlaubnis zur Einleitung von Mischwasser in ein Gewässer …

    Zu erwarten sind nachteilige Einwirkungen jedoch nur dann, wenn ihr Eintritt zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung nicht bloß theoretisch möglich, sondern in dem Sinne wahrscheinlich ist, dass überwiegende Gründe für ihren Eintritt sprechen (vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2008 - 22 ZB 08.78 - juris Rn. 17;… VG Ansbach, U.v. 11.11.2015 - AN 9 K 13.01552 - juris Rn. 122).
  • VG Ansbach, 11.11.2015 - AN 9 K 13.01552

    Wasserrechtliche Erlaubnis, Bewirtschaftungsermessen, Grundwasser, …

    Dieses Merkmal setzt nach allgemeiner Auffassung voraus, dass der Eintritt nachteiliger Wirkungen zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung nicht bloß theoretisch möglich, sondern in dem Sinne wahrscheinlich ist, dass überwiegende Gründe für ihren Eintritt sprechen (vgl. BayVGH, B. v. 3.6.2008 - 22 ZB 08.78 - juris Rn. 17;… BayVGH, B. v. 4.9.2007 - 22 ZB 06.3161 - juris Rn. 2 m. w. N.).
  • VG Regensburg, 19.01.2009 - RO 8 K 08.651

    Wasserrechtliche Gestattung

    Drittbetroffene sind deshalb in ihren Rechten verletzt, wenn Gegenstand und Umfang der wasserrechtlichen Gestattung nicht eindeutig festgestellt werden können und aus diesem Grund eine Verletzung ihrer Rechte nicht ausgeschlossen werden kann (…BayVGH vom 20.05.1996 Az. 2 B 94.1513, BayVBl. 1997, S. 105;… BayVGH vom 09.06.2005 Az. 22 B 04.2159 Rdnr. 23 ­ juris;… BayVGH vom 10.12.2007 Az. 1 BV 04.843, UPR 2008, S. 192 und vom 03.06.2008 Az. 22 ZB 08.78).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2018 - 2 M 48/18

    Befugnis zur Klage gegen Planfeststellung für ein Wasserkraftwerk

    Zwar kann ein Altrecht grundsätzlich auch ein Recht auf einen bestimmten Wasserzufluss enthalten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.06.2008 - 22 ZB 08.78 -, juris RdNr. 9).
  • VGH Bayern, 20.01.2021 - 22 ZB 20.1807

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Anlagengenehmigung

    Rn. 14 Mit diesem rechtlichen Ansatz (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 3.6.2008 - 22 ZB 08.78 - juris Rn. 11 m.w.N. zu einer wasserrechtlichen Gestattung;… zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vgl. B.v. 30.11.2012 - 22 ZB 11.2794 u.a. - juris Rn. 11 ff.) setzt sich die Beigeladene nicht, jedenfalls nicht in der gebotenen Weise, auseinander.
  • VG Augsburg, 10.05.2021 - Au 9 K 20.741

    Erfolglose Drittanfechtungsklage gegen gehobene wasserrechtliche Erlaubnis

    Zu erwarten sind nachteilige (Ein-)Wirkungen jedoch nur dann, wenn ihr Eintritt zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung nicht bloß theoretisch möglich, sondern in dem Sinne wahrscheinlich ist, dass überwiegende Gründe für ihren Eintritt sprechen (vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2008 - 22 ZB 08.78 - juris Rn. 17;… VG Ansbach, U.v. 11.11.2015 - AN 9 K 13.01552 - juris Rn. 122).
  • VG Bayreuth, 07.11.2024 - B 7 K 23.309

    Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis, Zu-Erwartensein nachteiliger Wirkungen bzw. …

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