Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.12.2009 - 22 ZB 09.380 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für eine Windkraftanlage;Entgegenstehen öffentlicher Belange, hier: Belange der militärischen Flugsicherheit der NATO-Truppen;Gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum der Bundeswehr bei der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entgegenstehen der Flugsicherheit bei der Durchführung militärischer Flüge als öffentlicher Belang i.R.e. Windkraftanlage als privilegiertes Außenbereichsvorhaben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entgegenstehen der Flugsicherheit bei der Durchführung militärischer Flüge als öffentlicher Belang i.R.e. Windkraftanlage als privilegiertes Außenbereichsvorhaben
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Windkraftanlage: Flugsicherheit = öffentlicher Belang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 09.12.2008 - AN 11 K 08.91
- VGH Bayern, 16.12.2009 - 22 ZB 09.380
Papierfundstellen
- BauR 2010, 662
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93
Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von …
Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2009 - 22 ZB 09.380
Zu beachten ist dabei, dass es primär Sache der Bundeswehr ist, das Gefährdungspotential einer Windkraftanlage in Bezug auf einen militärischen Flugbetrieb zu beurteilen und ihr dabei ein verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum zusteht, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BVerwG vom 5.9.2006 BauR 2007, 78; vom 14.12.1994 BVerwGE 97, 203).Nach ständiger Rechtsprechung ist es grundsätzlich Sache militärischer Überlegungen, wann und in welchem Umfang ein Tiefflugbetrieb im Einzelfall durchgeführt wird, sei es durch die Bundeswehr oder die aufgrund völkerrechtlicher Verträge in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen (vgl. BVerwG vom 25.5.1987 Az. 4 B 79/87); eines speziellen Verfahrens bei der Festlegung solcher Tiefflugzonen bedarf es dabei nicht (vgl. BVerwG vom 14.12.1994 BVerwGE 97, 203).
Laut den Stellungnahmen der Wehrbereichsverwaltung handelt es sich vorliegend um ein solchermaßen festgelegtes Tieffluggebiet; das Zulassungsvorbringen legt nicht dar, dass bei der Festlegung dieses Gebiets seitens der Dienststellen der Bundeswehr der ihnen nach § 30 LuftVG zustehende verteidigungspolitische Beurteilungsspielraum überschritten worden wäre (vgl. BVerwG vom 14.12.1994 a.a.O.).
Geklärt ist auch, dass es grundsätzlich Sache der Bundeswehr ist, das Gefährdungspotential einer Windkraftanlage in Bezug auf militärisch notwendige Flüge zu beurteilen und dieser dabei ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht (…vgl. BVerwG vom 5.9.2006 a.a.O.), und zwar auch, soweit militärische Flüge der NATO-Truppen betroffen sind (vgl. BVerwG vom 14.12.1994 BVerwGE 97, 203).
- BVerwG, 05.09.2006 - 4 B 58.06
Verteidigungsauftrag der Bundeswehr als einem privilegierten …
Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2009 - 22 ZB 09.380
Zu beachten ist dabei, dass es primär Sache der Bundeswehr ist, das Gefährdungspotential einer Windkraftanlage in Bezug auf einen militärischen Flugbetrieb zu beurteilen und ihr dabei ein verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum zusteht, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BVerwG vom 5.9.2006 BauR 2007, 78; vom 14.12.1994 BVerwGE 97, 203).Danach kann die Flugsicherheit bei der Durchführung militärischer Flüge einen öffentlichen Belang darstellen, der einem privilegierten Außenbereichsvorhaben wie einer Windkraftanlage je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB entgegensteht (vgl. z.B. BVerwG vom 5.9.2006 BauR 2007, 78).
Geklärt ist auch, dass es grundsätzlich Sache der Bundeswehr ist, das Gefährdungspotential einer Windkraftanlage in Bezug auf militärisch notwendige Flüge zu beurteilen und dieser dabei ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. BVerwG vom 5.9.2006 a.a.O.), und zwar auch, soweit militärische Flüge der NATO-Truppen betroffen sind (vgl. BVerwG vom 14.12.1994 BVerwGE 97, 203).
Diese Beurteilung umfasst letztlich auch die Frage, wie konkret bzw. stark eine Gefährdung sein muss, um ein im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB relevantes Hindernis darzustellen (vgl. BVerwG vom 5.9.2006 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 3 S 914/05
Unzulässigkeit der Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb des …
Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2009 - 22 ZB 09.380
Zudem hat das Verwaltungsgericht zur Begründung auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. Mai 2006 (BauR 2006, 2024) verwiesen, in dem es um eine ähnliche Problematik geht und das umfangreiche Ausführungen zu der zu treffenden Abwägungsentscheidung enthält (vgl. dort RdNr. 19 f. in juris). - BVerwG, 25.05.1987 - 4 B 79.87
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausdehnung der …
Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2009 - 22 ZB 09.380
Nach ständiger Rechtsprechung ist es grundsätzlich Sache militärischer Überlegungen, wann und in welchem Umfang ein Tiefflugbetrieb im Einzelfall durchgeführt wird, sei es durch die Bundeswehr oder die aufgrund völkerrechtlicher Verträge in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen (vgl. BVerwG vom 25.5.1987 Az. 4 B 79/87); eines speziellen Verfahrens bei der Festlegung solcher Tiefflugzonen bedarf es dabei nicht (vgl. BVerwG vom 14.12.1994 BVerwGE 97, 203).
- VG Aachen, 24.07.2013 - 6 K 248/09
Windkraftanlagen in der Nähe des Nato-Flughafens Geilenkirchen Teveren stellen …
Rn. 131 vgl. zur Verneinung eines Beurteilungsspielraums: VG Hannover, Urteil vom 22. September 2011 - 4 A 1052/10 -, ; Weiss, a.a.O., NVwZ 2013, 18; Wysk, a.a.O., § 18a Rdnr. 3; vgl. zur Bejahung eines Beurteilungsspielraums: (für Grenzfälle der Störung von Navigationsanlagen, in denen mehrere Lösungen wissenschaftlich vertreten werden) VG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2012 - 6 A 107/11 - (unveröffentlicht); (für den militärischen Tiefflugbetrieb): BVerwG, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 B 58.06 - und Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 18.93 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 22 ZB 09.380 - sowie im Anschluss an diese Entscheidung: Kämper, a.a.O., § 30 Rdnr. 52.Rn. 135 vgl. etwa zu der Festlegung von Tiefflugstrecken: BVerwG, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 B 58/06 - und Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 18.93 - BayVGH, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 22 ZB 09.380 - alle .
- VG Regensburg, 17.10.2013 - RO 7 K 12.1702
Der Belang der Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen (§ …
Auf einer zweiten Stufe ist zu prüfen, ob sich diese Störung auf die Funktionsfähigkeit des Radars auswirkt, was der Fall ist, wenn der der Radaranlage zugewiesene Zweck in nicht hinzunehmender Weise eingeschränkt wird (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 13.4.2011 - Az. 12 ME 8/11; VG Aachen, U. v. 24.7.2013 - Az. 6 K 248/09; BayVGH, B. v. 1612.2009 - Az. 22 ZB 09.380). - VG Stade, 01.04.2014 - 2 A 408/10
Anforderungen an die Erteilung einer immissionsrechtlichen Genehmigung für …
Rn. 159 Was die Durchführung des Tiefflugs und die Bewertung als gefährlich angeht, steht der Klägerin ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 B 58/06, zitiert nach juris, Bayerischer VGH, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 22 ZB 09.380, zitiert nach juris, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 2006 - 3 S 914/05, zitiert nach juris).
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