Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.11.2011 - 22 ZB 11.1900 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Unverschuldete Fristversäumnis durch unvorhersehbare Erkrankung und dadurch bedingte Arbeitsunfähigkeit Anhörungsrüge; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Erfordernis der Glaubhaftmachung durch ärztliches Attest
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 60 Abs. 1; VwGO § 60 Abs. 2 S. 2
Erfordernis der Glaubhaftmachung einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit und daraus folgenden Fristversäumnisses durch ärztliches Attest - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis der Glaubhaftmachung einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit und daraus folgenden Fristversäumnisses durch ärztliches Attest
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 18.07.2011 - 22 ZB 11.1250
Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer - unvorhersehbaren - …
Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2011 - 22 ZB 11.1900
{ABSCHNITT:Gründe} Rn. 1 Die Anhörungsrüge gegen den rechtskräftigen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Juli 2011 (Az. 22 ZB 11.1250) ist unbegründet. - OLG Rostock, 29.01.2008 - 1 U 21/08
Wiedereinsetzung: Pflicht des Anwalts zur Fristwahrung bei seiner Erkrankung
Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2011 - 22 ZB 11.1900
Denn durch die vom Verwaltungsgerichtshof zitierte Rechtsprechung (vgl. BFH vom 3.2.1993 Az. IX R 95/92 m.w.N.; OLG Rostock vom 29.1.2008 Az. 1 U 21/08;… vgl. auch Czybulka in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, RdNr. 76 zu § 60) musste er damit rechnen, dass eine eidesstattliche (oder anwaltliche) Versicherung des (erkrankten) Rechtsanwalts nicht zur Glaubhaftmachung ausreichen kann, auch wenn den dortigen Fallgestaltungen andere Erkrankungen als im Falle des Klägerbevollmächtigten zugrunde lagen; für das vorgelegte "Attest" der Ehefrau, einer Apothekerin, in deren Aufgabenkreis die Ausstellung von Attesten nicht fällt, gilt dies erst recht. - VGH Bayern, 18.11.2010 - 22 ZB 10.1829
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2011 - 22 ZB 11.1900
Entgegen der Annahme der Klägerin werden dabei ärztliche Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Freiberufler ausgestellt (vgl. insb. die Fallgestaltung bei BayVGH vom 18.11.2010 Az. 22 ZB 10.1829). - BFH, 03.02.1993 - IX R 95/92
Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2011 - 22 ZB 11.1900
Denn durch die vom Verwaltungsgerichtshof zitierte Rechtsprechung (vgl. BFH vom 3.2.1993 Az. IX R 95/92 m.w.N.; OLG Rostock vom 29.1.2008 Az. 1 U 21/08;… vgl. auch Czybulka in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, RdNr. 76 zu § 60) musste er damit rechnen, dass eine eidesstattliche (oder anwaltliche) Versicherung des (erkrankten) Rechtsanwalts nicht zur Glaubhaftmachung ausreichen kann, auch wenn den dortigen Fallgestaltungen andere Erkrankungen als im Falle des Klägerbevollmächtigten zugrunde lagen; für das vorgelegte "Attest" der Ehefrau, einer Apothekerin, in deren Aufgabenkreis die Ausstellung von Attesten nicht fällt, gilt dies erst recht.
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2024 - 2 L 125/23
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei kurzfristigem Antrag auf …
Denn auch wenn eine Erkrankung und eine darauffolgende Arbeitsunfähigkeit nicht ausschließlich durch ärztliche Atteste glaubhaft gemacht werden kann, muss einem Rechtsanwalt bewusst sein, dass beim Fehlen eines solchen Attests je nach den Umständen des konkreten Einzelfalls eine nur von ihm dargestellte Arbeitsunfähigkeit als nicht überwiegend wahrscheinlich angesehen werden kann (BayVGH…, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 24 CS 22.884 - juris Rn. 7 und Beschluss vom 7. November 2011 - 22 ZB 11.1900 - juris Rn. 4; SächsOVG…, Beschluss vom 19. April 2023 - 3 A 151/23.A - juris Rn. 2). - OVG Sachsen, 19.04.2023 - 3 A 151/23
Fiebrige Erkältung; Antrag auf Terminsaufhebung; Vertagungsgrund; …
Auch wenn eine Erkrankung und eine darauffolgende Arbeitsunfähigkeit nicht ausschließlich durch ärztliche Atteste glaubhaft gemacht werden kann, muss einem Rechtsanwalt bewusst sein, dass beim Fehlen eines solchen Attests je nach den Umständen des konkreten Einzelfalls eine nur von ihm dargestellte Arbeitsunfähigkeit als nicht überwiegend wahrscheinlich angesehen werden kann (…BayVGH, Beschl. v. 3. Mai 2022 - 24 CS 22.884 -, juris Rn. 7 und Beschl. v. 7. November 2011 - 22 ZB 11.1900 -, juris Rn. 4).
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