Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.1925 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Verspätete Anhörungsrüge; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht dargelegt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspäteter Anhörungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspäteter Anhörungsrüge
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135
Zulassung zu einer Dult; Bewerberauswahl bei konkurrierenden Bewerbern mit …
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.1925
Rn. 2 Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Juli 2011 (Az. 22 ZB 10.1135) wurde dem damaligen Klägerbevollmächtigten ausweislich des Empfangsbekenntnisses am 29. Juli 2011 zugestellt. - VGH Bayern, 20.07.2010 - 21 ZB 10.1448
Anhörungsrüge; Frist
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.1925
Rn. 4 Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Kenntnis der prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte von den behaupteten Verletzungen des rechtlichen Gehörs und nicht die Kenntnis der Kläger persönlich (vgl. BayVGH vom 16.1.2007 Az. 22 ZB 07.118 RdNr. 2, und vom 20.7.2010 Az. 21 ZB 10.1448 RdNr. 4). - VGH Bayern, 16.01.2007 - 22 ZB 07.118
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.1925
Rn. 4 Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Kenntnis der prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte von den behaupteten Verletzungen des rechtlichen Gehörs und nicht die Kenntnis der Kläger persönlich (vgl. BayVGH vom 16.1.2007 Az. 22 ZB 07.118 RdNr. 2, und vom 20.7.2010 Az. 21 ZB 10.1448 RdNr. 4).
- OVG Niedersachsen, 12.02.2019 - 12 LA 214/18
Verfahren über erfolglose Anhörungsrügen in Prozesskostenhilfesachen ist nicht …
Entscheidend für den Fristbeginn ist zudem nicht die Kenntnis des Klägers persönlich, sondern entsprechend § 85 Abs. 2 ZPO (i. V. m. § 173 Satz 1 VwGO) die Kenntnis seiner bevollmächtigten Rechtsanwälte (…vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 4.6.2009 - 5 B 319/08 -, juris, Rn. 5; Bay. VGH, Beschl. v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.1925 -, juris, Rn. 4).
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