Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.06.2011 - 22 ZB 11.385, 22 ZB 11.387 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Auf Bodenschutzrecht gestützte Anordnung einer kreisfreien Stadt an Miteigentümer von Gewerbegrundstücken, das Betreten dieser Grundstücke durch Beschäftigte der kreisfreien Stadt und des Wasserwirtschaftsamts sowie deren Beauftragte zu gestatten;Absicht der betreffenden ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 209 Abs. 1 BauGB begründet eine gleichartige Duldungspflicht bzw. Gestattungspflicht; Begründung einer gleichartigen Duldungspflicht bzw. Gestattungspflicht durch § 209 Abs. 1 BauGB; Geltung des Kooperationsprinzips nicht nur im Städtbaurecht sondern auch im Bodenschutzrecht
- Wolters Kluwer
§ 209 Abs. 1 BauGB begründet eine gleichartige Duldungspflicht bzw. Gestattungspflicht; Begründung einer gleichartigen Duldungspflicht bzw. Gestattungspflicht durch § 209 Abs. 1 BauGB; Geltung des Kooperationsprinzips nicht nur im Städtbaurecht sondern auch im Bodenschutzrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
§ 209 Abs. 1 BauGB begründet eine gleichartige Duldungspflicht bzw. Gestattungspflicht; Begründung einer gleichartigen Duldungspflicht bzw. Gestattungspflicht durch § 209 Abs. 1 BauGB; Geltung des Kooperationsprinzips nicht nur im Städtbaurecht sondern auch im Bodenschutzrecht
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 22.11.2010 - RO 8 K 09.00083
- VGH Bayern, 21.06.2011 - 22 ZB 11.385, 22 ZB 11.387
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2011 - 22 ZB 11.385
Mit dieser Argumentation vermögen sie weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz des angefochtenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage zu stellen (vgl. dazu BVerfG vom 8.12.2009 NVwZ 2010, 634/641), noch besonders schwierige entscheidungserhebliche Rechtsfragen aufzuzeigen. - BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09
Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2011 - 22 ZB 11.385
Dies stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. BVerwG vom 31.3.2010 NVwZ-RR 2010, 636). - BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71
Gondelbahn
Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2011 - 22 ZB 11.385
Es trifft zu, dass dies bei gravierenderen Eigentumseingriffen wie bei Enteignungen, für die Art. 14 Abs. 3 GG gilt, anders gesehen werden könnte (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Enteignung; vgl. BayVGH vom 20.12.2010 Az. 8 B 10.1370, nicht rechtskräftig; BVerfG vom 10.3.1981 BVerfGE 56, 249/289).
- BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04
Schädliche Bodenveränderung; Gefährdungsabschätzung; Untersuchungsanordnung; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2011 - 22 ZB 11.385
Im Bereich der Bodenuntersuchungen kann - wie im übrigen Umweltrecht -Verwaltungshandeln in Kooperation mit den Betroffenen zu einer beschleunigten Abwehr von Umweltgefahren beitragen und damit dem Gesetzeszweck in besonderem Maße dienen (BVerwG vom 17.2.2005 Az. 7 C 14.04). - BVerfG, 10.07.1996 - 2 BvR 65/95
Verletzung des Willkürverbots durch Verfahrenstrennung
Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2011 - 22 ZB 11.385
Rn. 24 Nichterhebung von Gerichtskosten im Verfahren Az. 22 ZB 11.387: Der Verwaltungsgerichtshof wendet hier § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG an; die Verfahrenstrennung durch das Verwaltungsgericht (§ 93 VwGO) war rechtlich nicht vertretbar (vgl. BVerfG vom 10.7.1996 NJW 1997, 649; Bbg VerfG vom 22.3.2003 NVwZ-RR 2003, 468/469;… Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, RdNr. 34 zu § 21 GKG, m.w.N.). - VGH Bayern, 18.10.2010 - 22 CS 10.439
Insolvenzverwalter als Adressat einer abfallrechtlichen bzw. wasserrechtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2011 - 22 ZB 11.385
Rn. 18 Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu in seinem Beschluss vom 18. Oktober 2010 Az. 22 CS 10.439 folgendes ausgeführt: "Die Frage, ob ein angefochtener Bescheid materiell rechtmäßig oder rechtswidrig ist, richtet sich nach dem Recht, das geeignet ist, die getroffene Regelung zu rechtfertigen. - VGH Bayern, 20.12.2010 - 8 B 10.1370
Wird ein Straßenbauvorhaben durch einen isolierten Straßenbebauungsplan geplant, …
Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2011 - 22 ZB 11.385
Es trifft zu, dass dies bei gravierenderen Eigentumseingriffen wie bei Enteignungen, für die Art. 14 Abs. 3 GG gilt, anders gesehen werden könnte (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Enteignung; vgl. BayVGH vom 20.12.2010 Az. 8 B 10.1370, nicht rechtskräftig; BVerfG vom 10.3.1981 BVerfGE 56, 249/289). - VerfG Brandenburg, 20.03.2003 - VfGBbg 109/02
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2011 - 22 ZB 11.385
Rn. 24 Nichterhebung von Gerichtskosten im Verfahren Az. 22 ZB 11.387: Der Verwaltungsgerichtshof wendet hier § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG an; die Verfahrenstrennung durch das Verwaltungsgericht (§ 93 VwGO) war rechtlich nicht vertretbar (vgl. BVerfG vom 10.7.1996 NJW 1997, 649; Bbg VerfG vom 22.3.2003 NVwZ-RR 2003, 468/469;… Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, RdNr. 34 zu § 21 GKG, m.w.N.).
- VGH Bayern, 28.11.2013 - 14 C 13.2464
Addition der Streitwerte bei subjektiver Antragshäufung
Die sachlich nicht gerechtfertigte Trennung der Verfahren (vgl. BVerwG, B.v. 17.9.2012 - 7 A 22.11 - juris; BayVGH, B.v. 21.6.2011 - 22 ZB 11.385 u.a. - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerfG, B.v. vom 10.7.1996 - 2 BvR 65/95 u.a. - NJW 1997, 649) war für die Antragsteller kostenmäßig mit Nachteilen verbunden, die durch die anschließende Verbindung der Verfahren nicht wieder beseitigt wurden, da das Verwaltungsgericht den Streitwert im Beschluss vom 4. November 2013 nicht auf 32.500 Euro, sondern auf jeweils 2.500 Euro festgesetzt hat.
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