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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.05.2011 - 22 ZB 11.502   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,66488
VGH Bayern, 23.05.2011 - 22 ZB 11.502 (https://dejure.org/2011,66488)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.05.2011 - 22 ZB 11.502 (https://dejure.org/2011,66488)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Mai 2011 - 22 ZB 11.502 (https://dejure.org/2011,66488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erweiterte Gewerbeuntersagung;Wegfall des Widerspruchsverfahrens ohne Auswirkung auf den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2011 - 22 ZB 11.502
    Vielmehr ergibt sich für die Anfechtungsklage gegen eine Gewerbeuntersagung aus dem materiellen Recht, und zwar aus der Regelung des vom Untersagungsverfahren gesonderten Wiedergestattungsverfahrens (§ 35 Abs. 6 GewO) und aus dem dieser Regelung zugrunde liegenden gesetzgeberischen Motiv, dass die Frage der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nach der Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu beurteilen ist; eine spätere ihm günstige Änderung der Verhältnisse muss der Betroffene im Wiedergestattungsverfahren geltend machen; dies ist grundsätzlich geklärt (BVerwG vom 23.11.1990 GewArch 1991, 110 unter Hinweis u.a. auf BVerwG vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 1).
  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2011 - 22 ZB 11.502
    Vielmehr ergibt sich für die Anfechtungsklage gegen eine Gewerbeuntersagung aus dem materiellen Recht, und zwar aus der Regelung des vom Untersagungsverfahren gesonderten Wiedergestattungsverfahrens (§ 35 Abs. 6 GewO) und aus dem dieser Regelung zugrunde liegenden gesetzgeberischen Motiv, dass die Frage der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nach der Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu beurteilen ist; eine spätere ihm günstige Änderung der Verhältnisse muss der Betroffene im Wiedergestattungsverfahren geltend machen; dies ist grundsätzlich geklärt (BVerwG vom 23.11.1990 GewArch 1991, 110 unter Hinweis u.a. auf BVerwG vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 1).
  • VerfGH Bayern, 23.10.2008 - 10-VII-07

    Popularklage gegen die teilweise Abschaffung und im Übrigen fakultative …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2011 - 22 ZB 11.502
    Grundsätzlich geklärt ist, dass weder Art. 19 Abs. 4 GG noch Art. 3 Abs. 1 GG ein dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren erfordern, in dem alle Verwaltungsakte auf ihre Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft werden (vgl. BVerfG vom 9.5.1973 BVerfGE 35, 65/73), und dass Art. 15 AGVwGO auch der Bayerischen Verfassung nicht widerspricht (BayVerfGH vom 23.10.2008 BayVBl 2009, 109).
  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2011 - 22 ZB 11.502
    Grundsätzlich geklärt ist, dass weder Art. 19 Abs. 4 GG noch Art. 3 Abs. 1 GG ein dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren erfordern, in dem alle Verwaltungsakte auf ihre Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft werden (vgl. BVerfG vom 9.5.1973 BVerfGE 35, 65/73), und dass Art. 15 AGVwGO auch der Bayerischen Verfassung nicht widerspricht (BayVerfGH vom 23.10.2008 BayVBl 2009, 109).
  • VGH Bayern, 12.05.2017 - 22 ZB 17.786

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung nach Gewerbeuntersagung

    Aus der materiellrechtlichen Besonderheit eines vom Untersagungsverfahren gesonderten Wiedergestattungsverfahrens (§ 35 Abs. 6 GewO) und aus dem dieser Regelung zugrunde liegenden gesetzgeberischen Motiv ergibt sich, dass die Frage der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden - obwohl die Gewerbeuntersagung ihrem Regelungsgehalt nach ein Dauerverwaltungsakt ist - allein nach der Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu beurteilen ist (BayVGH, B.v. 23.5.2011 - 22 ZB 11.502 - juris Rn. 5; BVerwG, B.v. 23.11.1990 - 1 B 155.90 - GewArch 1991, 110 unter Hinweis u.a. auf BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1).
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