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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24299
VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419 (https://dejure.org/2013,24299)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419 (https://dejure.org/2013,24299)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. August 2013 - 22 ZB 13.1419 (https://dejure.org/2013,24299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (22)

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 B 09.2785

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Zur Prognose der Wahrscheinlichkeit für ein …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
    Rn. 24 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BayVGH, B.v. 1.6.2012 - 22 B 09.2785 - Rn. 14) müssen zum Erlass einer erweiterten Gewerbeuntersagung zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen erstens Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf die "Ausweichtätigkeit" dartun ("gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit").

    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116;… BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14).

    Ist ein Gewerbetreibender in Bezug auf ein anderes, nicht ausgeübtes Gewerbe unzuverlässig und ist die Untersagung auch hinsichtlich dieser Betätigung erforderlich, so ist eine Ermessensentscheidung, die von der Möglichkeit der erweiterten Gewerbeuntersagung Gebrauch macht, nicht rechtswidrig, wenn der Verwaltungsentscheidung zumindest konkludent die maßgebliche Erwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung auch darauf erstrecken soll (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/12; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14).

    Auch in Bezug auf die erweiterte Gewerbeuntersagung ist in der Rechtsprechung geklärt, dass der Ausschluss eines Gewerbetreibenden, der gewerbeübergreifend unzuverlässig ist, aus dem Wirtschaftsverkehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 Abs. 1 GG im Einklang steht (vgl. BVerwG, B.v. 12.1.1993 - 1 B 1/93 - GewArch 1993, 155 m.w.N.; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 15).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
    Rn. 24 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11;… BayVGH, B.v. 1.6.2012 - 22 B 09.2785 - Rn. 14) müssen zum Erlass einer erweiterten Gewerbeuntersagung zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen erstens Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf die "Ausweichtätigkeit" dartun ("gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit").

    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116;… BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14).

    Ist ein Gewerbetreibender in Bezug auf ein anderes, nicht ausgeübtes Gewerbe unzuverlässig und ist die Untersagung auch hinsichtlich dieser Betätigung erforderlich, so ist eine Ermessensentscheidung, die von der Möglichkeit der erweiterten Gewerbeuntersagung Gebrauch macht, nicht rechtswidrig, wenn der Verwaltungsentscheidung zumindest konkludent die maßgebliche Erwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung auch darauf erstrecken soll (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/12;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14).

  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
    Rn. 18 a) Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115).

    Rn. 28 Zwar erfüllt die Mitteilung des Finanzamts an die Gewerbebehörde keinen der in § 30 Abs. 4 AO ausdrücklich genannten Tatbestände eines zwingenden öffentlichen Interesses an der Offenbarung der Tatsachen unter Überwindung des Steuergeheimnisses (…zu § 30 AO a. F. BFH, U.v. 29.7.2003 - VII R 39, 43/02 u. a. - juris Rn. 18; BVerwG, B.v. 23.9.1991 - 1 B 96.91 - GewArch 1992, 22 f.; BVerwG, B.v. 19.1.1994 - 1 B 5.94 - GewArch 1995, 115 f.).

  • VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2464

    Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt durch seine …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
    Rn. 21 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Steuerschulden, die auf Schätzungen beruhen, weil die Steuererklärungen und Steueranmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, nichts an der Verwertbarkeit im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren ändern (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.1988 - 1 B 164.87 - GewArch 1988, 162/163; BVerwG, B.v. 22.6.1994 - 1 B 114.94 - GewArch 1995, 111; BayVGH, B.v. 14.2.2012 - 22 ZB 11.2464 - Rn. 23 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605 - NVwZ-RR 2012, 803/804).

    Im Übrigen sind die aufgeworfenen Rechtsfragen im Sinn der auf Seite 7 des Gerichtsbescheids vom 5. März 2013 dargelegten Entscheidungsgründe bereits höchstrichterlich geklärt; insbesondere die Befugnis des Finanzamts zur Offenbarung steuerlicher Verhältnisse eines säumigen Gewerbetreibenden (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2012 - 22 ZB 11.2464 - juris Rn. 29 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222

    Schädliche Bodenveränderungen; Anordnung einer Detailuntersuchung zur …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
    Rn. 32 Wenn von einem anwaltlich vertretenen Kläger ein Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt wird, obwohl dies nach den äußeren Umständen zu erwarten gewesen wäre, muss sich dem Gericht eine entsprechende Beweisaufnahme von Amts wegen in der Regel nicht aufdrängen (BayVGH, B.v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222; BayVGH, B.v. 13.3.2007 - 23 ZB 06.3299).
  • VGH Bayern, 13.03.2007 - 23 ZB 06.3299
    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
    Rn. 32 Wenn von einem anwaltlich vertretenen Kläger ein Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt wird, obwohl dies nach den äußeren Umständen zu erwarten gewesen wäre, muss sich dem Gericht eine entsprechende Beweisaufnahme von Amts wegen in der Regel nicht aufdrängen (BayVGH, B.v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222; BayVGH, B.v. 13.3.2007 - 23 ZB 06.3299).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
    Rn. 18 a) Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Personenbeförderung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 62 f.).
  • BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94

    Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - GewArch 1995, 114; BVerwG, B.v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 - GewArch 1995, 114).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78

    Gewerberecht - Untersagung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
    Rn. 18 a) Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115).
  • BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87

    Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit - …

  • BVerwG, 23.09.1991 - 1 B 96.91

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge steuerlicher Unzuverlässigkeit, …

  • BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93

    Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht

  • BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94

    Gründe für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung einer …

  • BVerwG, 16.06.1995 - 1 B 83.95

    Grundrechte: Verhältnis der allgemeinen Handlungsfreiheit zur Freiheit der …

  • BVerwG, 11.09.1992 - 1 B 131.92

    Gewerberecht: Voraussetzungen einer erweiterten Gewerbeuntersagung

  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.184

    Wiedergestattung der persönlichen Ausübung des untersagten Gewerbes; maßgeblicher …

  • BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör

  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.2845

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; langjährige Steuerschulden; kein …

  • VGH Bayern, 27.06.2012 - 22 ZB 12.605

    Erweiterte Gewerbeuntersagung

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 3.92

    Gewerbeuntersagung - Erweiterte Untersagung - Steuerrückstände

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 ZB 09.218

    Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen mangelnder …

  • VGH Bayern, 27.01.2014 - 22 BV 13.260

    Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit - Maßgeblicher …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 22 ZB 13.1419 - und B.v. 1.6.2012 - 22 B 09.2785) müssen zum Erlass einer erweiterten Gewerbeuntersagung zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen erstens Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf die "Ausweichtätigkeit" dartun ("gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit").
  • VG Regensburg, 23.03.2017 - RN 5 K 16.1146

    Erweiterte Gewerbeuntersagung - Steuergeheimnis steht einer Anhörung öffentlicher …

    Zwar ist anerkannt, dass die Weitergabe von Informationen zu Steuerrückständen durch die Finanzbehörde an die Gewerbebehörde sich nicht auf eine spezialgesetzliche Ermächtigung stützen kann, sondern ihre Grundlage in § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO findet, da ein zwingendes öffentliches Interesse an der praktischen Durchführung von Gewerbeuntersagungen aufgrund der Vielzahl von Fällen von Steuerrückständen bestehe (BVerwG…, Urteil vom 02. Februar 1982 - 1 C 146/80 -, Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 23. September 1991 - 1 B 96/91 -, juris; BFH, Urteil vom 10. Februar 1987 - VII R 77/84 -, BFHE 149, 387, BStBl II 1987, 545; BayVGH, Beschl. 28.08.2013, 22 ZB 13.1419 Rn. 28f.;… jedoch eine rechtssicherere Offenbarungsgrundlage fordernd Drüenin: Tipke/Kruse, AO/FGO, 147. Lieferung 01.2017, § 30 AO, Rn. 137).

    Zwar soll diese ihr Fachwissen unverbindlich in das Verfahren einbringen können (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 1 L 62/10 - Rn. 6, juris), in einem Fall von mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (im Gegensatz zu gewerbespezifischen Unzuverlässigkeitsgründen) ist jedoch nicht zu erkennen, inwiefern ein Mehr an eingebrachtem Fachwissen die Bewertung als gewerbeübergreifend unzuverlässig hätte erschüttern sollen (so auch OVG Lüneburg…, Beschluss vom 21. Januar 1998 - 7 L 4223/97 - Rn. 14, juris), zumal die gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit und die nötige Ausweichwahrscheinlichkeit in solchen Fällen nur in besonderen Konstellationen nicht vorliegen sollen (BayVGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 22 ZB 13.1419 -, Rn. 24).

    Diese Eintragungen im Schuldnerverzeichnis zeigen, dass der Kläger zur Erfüllung der ihm im Vollstreckungsverfahren obliegenden Pflichten, seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, freiwillig nicht bereit und daher nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig ist (vgl. dazu BayVGH vom 23.8.2015, Az. 22 ZB 15.1271 Rn. 12 und auch BayVGH vom 28.8.2013, Az. 22 ZB 13.1419 Rn. 19).

    Die Wahrscheinlichkeit anderweitiger Gewerbeausübung folgt aus dem Umstand, dass der Kläger an seiner gewerblichen Tätigkeit trotz Unzuverlässigkeit festgehalten hat, wodurch er regelmäßig seinen Willen bekundet hat, sich auf jeden Fall gewerblich zu betätigen (BayVGH, B.v. 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419) und wird durch die Tatsache, dass schon einmal das Gewerbe gewechselt wurde unterstützt.

  • OVG Sachsen, 30.03.2015 - 3 A 334/13

    Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf das gerichtliche …

    Denn für die prognostische Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids an, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten außer Betracht bleiben müssen (…BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982, BVerwGE 65, 1; Beschl. v. 29. Juli 1993 - 1 C 3.92 -, juris;… SächsOVG, Beschl. v. 23. August 2011 - 3 B 247/10 -, juris Rn. 6; st. Rspr.; BayVGH, Beschl. v. 28. August 2013 - 22 ZB 13.1419 -, juris Rn. 18).
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