Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 ZB 14.2220 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf der Erlaubnis als Versicherungsmakler aufgrund einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Erlaubnis als Versicherungsmakler aufgrund einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Gewerbeuntersagung, Widerruf der Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als Versicherungsvermittler, Versicherungsvermittlererlaubnis, wegen Verurteilung wegen Urkundenfälschung, Fälschung der Unterschrift von VN auf den Vertragsunterlagen zwecks Vortäuschens eines ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 25.09.2012 - 22 ZB 12.731
Rechtskräftige Verurteilung wegen Untreue in 61 sachlich zusammenhängenden Fällen …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 ZB 14.2220
Vielmehr ist es wegen der Typik der in § 34d Abs. 2 Nr. 1 GewO genannten vermögensrelevanten Straftatbestände nach dem klaren Willen des Gesetzgebers grundsätzlich Sache des Erlaubnisinhabers, Umstände vorzutragen, die trotz einschlägiger Verurteilung eine andere Beurteilung zulassen, wobei solches Vorbringen nach der Systematik des Gesetzes nur im Ausnahmefall Erfolg haben kann (vgl. BayVGH, B.v. 25.9.2012 - 22 ZB 12.731 - GewArch 2013, 35/36 Rn. 10 m.w.N.).Rn. 18 Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass bei der Überprüfung des Widerrufs einer gewerberechtlichen Erlaubnis die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerrufsbescheids maßgeblich ist, hier also der Zustellung des angefochtenen Bescheids (vgl. BayVGH, B.v. 25.9.2012 - 22 ZB 12.731 - Rn. 14 m.w.N.).
Entscheidungserhebliche Faktoren sind die Schwere der Tat, für die wiederum Art und Höhe der Strafe ein Kriterium darstellen, die Situation der Tatbegehung, d.h. ob die Straftat aus einer besonderen, sich nicht wiederholenden Situation heraus begangen worden ist, die seit der Straftat vergangene Zeit sowie das Verhalten des Erlaubnisinhabers nach der Straftat, wobei allein eine straffreie Führung nicht ausreicht (…vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 19.8.2010 - 1 M 73.10 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 25.9.2012 - 22 ZB 12.731 - Rn. 10).
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2010 - 1 M 73.10
Gewerberecht - Versagung einer Erlaubnis als Versicherungsmakler wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 ZB 14.2220
Rn. 19 Die Widerlegung der Regelvermutung bedarf der besonderen Rechtfertigung (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 19.8.2010 - 1 M 73.10 - juris Rn. 5).Entscheidungserhebliche Faktoren sind die Schwere der Tat, für die wiederum Art und Höhe der Strafe ein Kriterium darstellen, die Situation der Tatbegehung, d.h. ob die Straftat aus einer besonderen, sich nicht wiederholenden Situation heraus begangen worden ist, die seit der Straftat vergangene Zeit sowie das Verhalten des Erlaubnisinhabers nach der Straftat, wobei allein eine straffreie Führung nicht ausreicht (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 19.8.2010 - 1 M 73.10 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 25.9.2012 - 22 ZB 12.731 - Rn. 10).
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 ZB 14.2220
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
- BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90
Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 ZB 14.2220
Zwar genügt nach dieser Regelung nicht, dass der Widerruf im öffentlichen Interesse liegt, sondern er muss zur Abwehr einer Gefährdung des öffentlichen Interesses, d.h. zur Beseitigung oder Verhinderung eines sonst drohenden Schadens für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten sein (vgl. BVerwG, U.v. 24.1.1992 - 7 C 38/90 - NVwZ 1992, 565, juris Rn. 13). - BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 197/87
Abschluß einer Lebensversicherung für den Fall des Todes eines anderen; …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 ZB 14.2220
Wird die Unterschrift gefälscht, kommt kein wirksamer Versicherungsvertrag zustande, weil der Versicherungsvermittler gegenüber dem Versicherer unter falschem Namen auftritt, um bei diesem falsche Identitätsvorstellungen zu wecken, sowie ohne Vertretungswillen und ohne Vertretungsmacht handelt, da er die Vertretung weder gegenüber dem Versicherer offenlegt, noch ihm der Kunde eine Vollmacht erteilt hat (vgl. auch BGH, U.v. 8.2.1989 - IVa ZR 197/87 - NJW-RR 1989, 1183 ff., juris Rn. 13). - VGH Bayern, 07.10.2014 - 22 ZB 14.1062
Ergebnisrichtigkeit eines Urteils, mit dem eine Klage möglicherweise zu Unrecht …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 ZB 14.2220
Eine Ermittlung und Würdigung zusätzlicher Tatsachen, die gegen die Unzuverlässigkeit des Vorbestraften sprechen, wird der Gewerbebehörde im Anwendungsbereich der Regelvermutung nicht ohne Weiteres abverlangt; ihr bekannte, gegen die Regelvermutung sprechende Tatsachen darf sie freilich nicht außer Acht lassen (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2014 - 22 ZB 14.1062 - Rn. 17 zur insoweit vergleichbaren Norm des § 34c Abs. 2 Nr. 1 Halbsatz 2 GewO).
- OVG Saarland, 29.08.2017 - 1 A 399/17
Widerruf der Versicherungsvermittlererlaubnis bei rechtskräftiger Verurteilung …
Demgemäß sind die Behörde und die Verwaltungsgerichte regelmäßig nicht zu weiteren eigenen Ermittlungen verpflichtet.(BayVGH, Beschluss vom 19.1.2015 - 22 ZB 14.2220 -, juris Rdnrn. 7 ff.) Ob die Verurteilung das Ergebnis einer Beweisaufnahme oder einer nach Maßgabe des § 257 a StPO zulässigen - bzw. wie im Zulassungsverfahren geltend gemacht unzulässigen - Verständigung ist, auf einem wirksamen oder unwirksamen Geständnis beruht oder ob in den Entscheidungsgründen tatsächliche Feststellungen aufzeigt sind, die dem Schuldspruch zugrunde gelegt sind, ist für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der rechtskräftigen Verurteilung ohne Relevanz. - VGH Bayern, 30.04.2026 - 22 ZB 26.36
Widerruf der Versicherungsmaklererlaubnis, Verurteilung wegen Betrugs, …
Entscheidend für die Vermutung der Unzuverlässigkeit ist daher der Schuldspruch des Strafurteils, die einschlägige rechtskräftige Verurteilung wegen Betrugs indiziert im Regelfall die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit (…Schönleiter in Landmann/Rohmer, GewO, Stand Januar 2025, § 34d Rn. 126; BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 22 ZB 14.2220 - juris Rn. 9 m.w.N. zu § 34d Abs. 2 Nr. 1 Halbs. 2 GewO a.F., der § 34d Abs. 5 Satz 2 GewO entsprach;… OVG Saarl, B.v. 29.8.2017 - 1 A 399/17 - juris Rn. 9;… zum gleichlautenden § 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, Stand Januar 2025, § 34c Rn. 83, BayVGH, B.v. 7.10.2014 - 22 ZB 14.1062 - juris Rn. 16 ff.).Entscheidungserhebliche Faktoren sind die Schwere der Tat, für die wiederum Art und Höhe der Strafe ein Kriterium darstellen, die Situation der Tatbegehung, d.h. ob die Straftat aus einer besonderen, sich nicht wiederholenden Situation heraus begangen worden ist, die seit der Straftat vergangene Zeit sowie das Verhalten des Erlaubnisinhabers nach der Straftat, wobei allein eine straffreie Führung nicht ausreicht (BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 22 ZB 14.2220 - juris Rn. 19;… B.v. 25.9.2012 - 22 ZB 12.731 - juris Rn. 10;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 19.8.2010 - 1 M 73.10 - juris Rn. 5).
- VG München, 26.01.2021 - M 16 K 19.2874
Widerruf einer Reisegewerbekarte und erweiterte Gewerbeuntersagung wegen …
Schon deswegen ist der Widerruf zur Abwehr einer Gefährdung des öffentlichen Interesses geboten (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 22 ZB 14.2220 - juris Rn. 22;… BayVGH, U.v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris Rn. 24, 27;… BayVGH, B.v. 25.9.2012 - 22 ZB 12.731 - juris Rn. 13). - VG Regensburg, 20.04.2017 - RN 5 K 16.636
Widerruf der Erlaubnis zur Darlehensvermittlung wegen strafrechtlicher Verfehlung
Rn. 30 Da die von der Klägerin verwirklichte Straftat sogar unmittelbar in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit verübt worden sind, liegt hier sogar eine Fallgestaltung vor, die eine besondere Nähe zum Darlehensvermittlungsgewerbe aufweist und damit in besonderer Weise auf die Unzuverlässigkeit schließen lässt (so auch VG München…, Urteil vom 08. August 2014 - M 16 K 13.4095 -, Rn. 20, juris, bestätigt durch BayVGH, Beschluss vom 19. Januar 2015 - 22 ZB 14.2220 -, juris).
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