Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.06.2015 - 22 ZB 15.1004 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerbeuntersagung wegen erheblicher Einkommen- und Umsatzsteuerrückständen; Erlass von Schätzbescheiden als Folge der Nichterfüllung der Steuererklärungspflicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewerbeuntersagung wegen erheblicher Einkommen- und Umsatzsteuerrückständen; Erlass von Schätzbescheiden als Folge der Nichterfüllung der Steuererklärungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 31.03.2015 - M 16 K 14.5304
- VGH Bayern, 11.06.2015 - 22 ZB 15.1004
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2015 - 22 ZB 15.1004
Dieses Vorbringen ist deshalb nicht geeignet, die Richtigkeit des Urteils vom 31. März 2015 in Frage zu stellen, da die Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung ausschließlich davon abhängt, dass im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier also bei Erlass des Bescheids vom 27. Oktober 2014 - Tatsachen vorlagen, aus denen sich die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ergibt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dem Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2). - VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt bei Mitteilung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2015 - 22 ZB 15.1004
Denn auch Schätzbescheide bilden nach § 218 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 AO die Grundlage für die Verwirklichung der Steuerschuld; auch sie sind so lange den Rechtsbeziehungen zwischen dem Steuergläubiger und dem Steuerschuldner zugrunde zu legen, als sie nicht aufgehoben wurden oder ihre kraft Gesetzes bestehende Vollziehbarkeit (vgl. § 361 Abs. 1 Satz 1 AO) ausgesetzt ist (vgl. nur BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 22 ZB 13.1419 - juris Rn. 21 m.w.N.). - VGH Bayern, 08.05.2015 - 22 C 15.760
Langjährige Verletzung der Steuererklärungs- und der Steuerentrichtungspflicht …
Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2015 - 22 ZB 15.1004
Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Klägers wies der Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 8. Mai 2015 (Az. 22 C 15.760) als unbegründet zurück.
- VG Würzburg, 16.09.2015 - W 6 K 15.537
Einfache Gewerbeuntersagung
Im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftsverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden erwartet werden, dass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit ohne Rücksicht auf die Ursachen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen Gewerbebetrieb aufgibt, solange er nicht nach einem erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (vgl. zum Ganzen zuletzt BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 22 ZB 15.1271 - juris; B.v. 22.7.2015 - 22 ZB 15.1331 - juris; B.v. 11.6.2015 - 22 ZB 15.1004 - juris; B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris; B.v. 11.3.2015 - 22 ZB 14.2823 - KommunalPraxis BY 2015, 230; BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - NZI 2015, 776; B.v. 2.12.2014 - 8 PKH 7/14 - juris; OVG NRW, Be.v. 24.6.2015 - 4 B 220/15 und 4 B 224/15 - juris; B.v. 25.3.2015 - 4 B 1480/14 - juris; SächsOVG, B.v. 30.3.2015 - 3 A 334/13 - NVwZ-RR 2015, 532; B.v. 4.3.2015 - 3 A 363/14 - juris; OVG LSA, B.v. 15.12.2014 - 1 M 132/14 - juris; U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - NZI 2015, 776). - VG München, 31.05.2016 - M 16 K 15.4365
Erfolgloser Antrag auf Wiedergestattung der Gewerbeausübung nach …
Den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 11. Juni 2015 (22 ZB 15.1004) ab.
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