Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.01.2016 - 22 ZB 15.1506 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb von Windkraftanlagen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb von Windkraftanlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 27.05.2015 - B 2 K 14.795
- VGH Bayern, 13.01.2016 - 22 ZB 15.1506
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- VGH Bayern, 18.06.2014 - 22 B 13.1358
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Verunstaltung …
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 22 ZB 15.1506
Dafür maßgeblich ist eine grobe Unangemessenheit der strittigen Anlage in ästhetischer Hinsicht, die nur im Ausnahmefall anzunehmen ist, wenn entweder die Umgebung wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdig oder der Eingriff in das Landschaftsbild besonders grob ist (vgl. BVerwG, U. v. 18.3.2003 - 4 B 7.03 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 358; BayVGH, U. v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - Rn. 38 f.;… BayVGH, B. v. 24.8.2015 - 22 ZB 15.1014 - Rn. 17).Rn. 23 Soweit die Klägerin die Abweichung von den Empfehlungen des Windkrafterlasses als solche rügt, sind diese keine verbindliche Norm, sondern als antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität einzustufen, das (zumindest) auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruht, dem eine besondere tatsächliche Bedeutung zukommt (BayVGH, U. v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - Rn. 45;… BayVGH, B. v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 u. a. - NuR 2014, 879/881 Rn. 25) und von dem fachlich begründete Abweichungen zulässig sind, wenn hierfür ein triftiger naturschutzfachlicher Grund vorliegt (BayVGH, U. v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - Rn. 45).
- BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07
Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 22 ZB 15.1506
Ein Gutachten ist dann unverwertbar, wenn es unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des erstbeauftragten Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt scheinen (BVerwG, U. v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 ff., juris Rn. 33 m. w. N.). - BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 22 ZB 15.1506
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f. m. w. N.).
- BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12
Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 22 ZB 15.1506
Rn. 27 Aus den Darlegungen der Klägerin lässt sich auch nicht ableiten, dass der Rahmen der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative, die sich auch auf den Umfang der erforderlichen Ermittlungen und die Erfassung des Bestands der geschützten Arten bezieht (BVerwG, U. v. 27.6.2013 - 4 C 1.12 - BVerwGE 147, 118 ff.), überschritten worden wäre. - BVerwG, 18.03.2003 - 4 B 7.03
Voraussetzungen für die Annahme einer "Verunstaltung" im Sinne von § 35 Abs. 3 S. …
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 22 ZB 15.1506
Dafür maßgeblich ist eine grobe Unangemessenheit der strittigen Anlage in ästhetischer Hinsicht, die nur im Ausnahmefall anzunehmen ist, wenn entweder die Umgebung wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdig oder der Eingriff in das Landschaftsbild besonders grob ist (vgl. BVerwG, U. v. 18.3.2003 - 4 B 7.03 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 358;… BayVGH, U. v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - Rn. 38 f.;… BayVGH, B. v. 24.8.2015 - 22 ZB 15.1014 - Rn. 17). - VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Entgegenstehen von …
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 22 ZB 15.1506
Rn. 23 Soweit die Klägerin die Abweichung von den Empfehlungen des Windkrafterlasses als solche rügt, sind diese keine verbindliche Norm, sondern als antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität einzustufen, das (zumindest) auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruht, dem eine besondere tatsächliche Bedeutung zukommt (…BayVGH, U. v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - Rn. 45; BayVGH, B. v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 u. a. - NuR 2014, 879/881 Rn. 25) und von dem fachlich begründete Abweichungen zulässig sind, wenn hierfür ein triftiger naturschutzfachlicher Grund vorliegt (…BayVGH, U. v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - Rn. 45). - BVerwG, 30.09.2010 - 8 B 15.10
Verwertung von Sachverständigengutachten aus dem Verwaltungsverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 22 ZB 15.1506
Das Verwaltungsgericht hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich die erforderliche Sachkunde hinsichtlich einer entscheidungserheblichen Tatsache durch die Verwertung von im Verwaltungsverfahren eingeholten und von einem Beteiligten vorgelegten Sachverständigengutachten im Wege des Urkundsbeweises zu verschaffen (vgl. zu dieser Befugnis z. B. BVerwG, B. v. 30.9.2010 - 8 B 15.10 - juris Rn. 4 BayVGH, B. v. 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186 - Rn. 31). - VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 22 ZB 15.1506
Das Verwaltungsgericht hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich die erforderliche Sachkunde hinsichtlich einer entscheidungserheblichen Tatsache durch die Verwertung von im Verwaltungsverfahren eingeholten und von einem Beteiligten vorgelegten Sachverständigengutachten im Wege des Urkundsbeweises zu verschaffen (vgl. zu dieser Befugnis z. B. BVerwG, B. v. 30.9.2010 - 8 B 15.10 - juris Rn. 4 BayVGH, B. v. 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186 - Rn. 31). - VGH Bayern, 14.03.2013 - 22 ZB 13.103
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; wesentliche …
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 22 ZB 15.1506
Durch den besonderen Charakter der Beweiswürdigung ist dem Gericht ein Wertungsrahmen eröffnet (vgl. BayVGH, B. v. 14.3.2013 - 22 ZB 13.103 u. a. - Rn. 11 m. w. N.). - VGH Bayern, 24.08.2015 - 22 ZB 15.1014
Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für zwei Windkraftanlagen
Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 22 ZB 15.1506
Dafür maßgeblich ist eine grobe Unangemessenheit der strittigen Anlage in ästhetischer Hinsicht, die nur im Ausnahmefall anzunehmen ist, wenn entweder die Umgebung wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdig oder der Eingriff in das Landschaftsbild besonders grob ist (vgl. BVerwG, U. v. 18.3.2003 - 4 B 7.03 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 358;… BayVGH, U. v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - Rn. 38 f.; BayVGH, B. v. 24.8.2015 - 22 ZB 15.1014 - Rn. 17).
- VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686
Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung
Das Verwaltungsgericht hat vielmehr von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich die erforderliche Sachkunde hinsichtlich der entscheidungserheblichen Tatsachen einerseits durch die Verwertung von im Verwaltungsverfahren eingeholten bzw. von den Beteiligten vorgelegten Sachverständigengutachten bzw. sachverständigen Äußerungen im Wege des Urkundsbeweises (…vgl. BVerwG, B. v. 30.9.2010 - 8 B 15.10 - juris Rn. 4; BayVGH, B. v. 13.1.2016 - 22 ZB 15.1506 - juris Rn. 14 m. w. N.) und über die in den mündlichen Verhandlungen vernommenen sachverständigen Zeugen zu verschaffen.Diesbezügliche Rechtsfehler - etwa die Unverwertbarkeit eines existenten Gutachtens, weil dieses unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, weil es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, weil Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Sachverständigen bestehen, weil ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder weil ... Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt ("erschüttert") scheinen - hat die Klägerin nicht dargelegt (…vgl. BVerwG, U. v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 ff. = juris Rn. 33;… B. v. 30.9.2010 a. a. O.;… B. v. 28.3.2013 - 4 B 15.12 - juris Rn. 19;… BayVGH, B. v. 29.9.2014 - 15 ZB 13.568 - juris Rn. 12;… B. v. 10.3.2015 - 15 ZB 13.2234 - juris Rn. 29; B. v. 13.1.2016 - 22 ZB 15.1506 - juris Rn. 14).
- VGH Bayern, 23.01.2018 - 15 CS 17.2575
Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen ein - wohl rechtswidriges - …
Sogar in einem verwaltungsgerichtlichen Klage- / Hauptsacheverfahren kann seitens des Gerichts grundsätzlich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, sich die erforderliche Sachkunde zu entscheidungserheblichen Tatsachen und Fachfragen durch die Verwertung von im Verwaltungsverfahren eingeholten bzw. von den Beteiligten vorgelegten sachverständigen Äußerungen im Wege des Urkundsbeweises zu verschaffen (…vgl. BVerwG, B.v. 30.9.2010 - 8 B 15.10 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 13.1.2016 - 22 ZB 15.1506 - juris Rn. 14 m.w.N.). - VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.1890
Zur Zumutbarkeit einer Geruchsbelastung durch den Neubau eines Schweinestalles in …
Ein Verwaltungsgericht kann grundsätzlich von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich die erforderliche Sachkunde zu entscheidungserheblichen Tatsachen und Fachfragen durch die Verwertung von im Verwaltungsverfahren eingeholten bzw. von den Beteiligten vorgelegten sachverständigen Äußerungen im Wege des Urkundsbeweises zu verschaffen (…vgl. BVerwG, B.v. 30.9.2010 - 8 B 15.10 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 13.1.2016 - 22 ZB 15.1506 - ZUR 2016, 310 = juris Rn. 14 m.w.N.).
- VG Augsburg, 07.12.2016 - Au 4 K 16.975
Klagen gegen Windkraftanlagen bei Baar (Schwaben) erfolglos
Rn. 54 Wird - wie durch den streitgegenständlichen Bescheid - das gemeindliche Einvernehmen bei einem Vorhaben im Außenbereich ersetzt, so sind auf den Rechtsbehelf der Gemeinde die Voraussetzungen des § 35 BauGB in vollem Umfang nachzuprüfen (…vgl. BayVGH, B. v. 11.3.2014 - 22 ZB 13.2381 - juris Rn. 19 unter Verweis auf BVerwG, U. v. 20.5.2010 - 4 C 7.09 - BayVBl 2011, 183 und v. 1.7.2010 - 4 C 4.08 - DVBl 2010, 1377; zu Windenergieanlagen vgl. BayVGH, B. v. 13.1.2016 - 22 ZB 15.1506 - juris Rn. 7).Angesichts der auch nach Maßgabe von Art. 82 f. BayBO hier vorliegenden Privilegierung der Anlagen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB müsste eine grobe Unangemessenheit in ästhetischer Hinsicht vorliegen, die nur im Ausnahmefall anzunehmen ist, wenn entweder die Umgebung wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdig oder der Eingriff in das Landschaftsbild besonders grob ist (vgl. etwa BayVGH, B. v. 13.1.2016 - 22 ZB 15.1506 - Rn. 17 f.).
- VG Berlin, 26.10.2023 - 19 K 422.19 Liegen (Privat-)Gutachten aus dem Verwaltungsverfahren vor, ist das Gericht zur Einholung eines "neutralen" gerichtlichen Sachverständigengutachtens nur verpflichtet, wenn die vorgelegten Gutachten an offen erkennbaren Mängeln oder unlösbaren Widersprüchen leiden, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30. September 2010 - BVerwG 8 B 15/10 - juris Rn. 4; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 22 ZB 15.1506 - juris Rn. 14).
- VG München, 12.12.2024 - M 9 SN 23.4514
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, Privilegiertes Vorhaben (Kiesabbau), …
Rn. 59 Auch mit Blick auf den Belang, dass das Orts- und Landschaftsbild nicht verunstaltet werden darf, kommt es auf eine - nur ausnahmsweise anzunehmende - grobe Unangemessenheit der strittigen Anlage in ästhetischer Hinsicht, eine besonders schutzwürdige Umgebung oder einen besonders groben Eingriff an (vgl. in diesem Zusammenhang BayVGH, B.v. 13.1.2016 - 22 ZB 15.1506 - juris Rn. 17 m.w.N.). - VGH Bayern, 03.03.2021 - 22 ZB 20.1685
Sachverständigengutachten und neuer Vortrag - Aufbereitung von Medizinprodukten
Ein Gutachten ist unverwertbar, wenn es unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des beauftragten Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt scheinen (…BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - juris Rn. 33; BayVGH, B.v. 13.1.2016 - 22 ZB 15.1506 - juris Rn. 14).
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