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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.03.2016 - 22 ZB 15.1760   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7393
VGH Bayern, 30.03.2016 - 22 ZB 15.1760 (https://dejure.org/2016,7393)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.2016 - 22 ZB 15.1760 (https://dejure.org/2016,7393)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. März 2016 - 22 ZB 15.1760 (https://dejure.org/2016,7393)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen bzgl. Denkmalschutzes eines Baudenkmals

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen bzgl. Denkmalschutzes eines Baudenkmals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 22 ZB 14.2827

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 22 ZB 15.1760
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung des Beweisergebnisses rechtfertigt die Zulassung der Berufung aber nicht (BayVGH a. a. O. und B. v. 20.5.2015 - 22 ZB 14.2827 - juris, Rn. 19, m. w. N.).

    Es kann sein, dass gerade dann jede weitere zusätzliche Belastung als erheblich zu werten ist (vgl. BayVGH, B. v. 20.5.2015 - 22 ZB 14.2827 - juris, Rn. 23).

    Vielmehr gilt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B. v. 20.5.2015 - 22 ZB 14.2827 - juris, Rn. 25), dass sich die Belange der Windenergienutzung gegenüber konkurrierenden, gleichfalls privilegierten Belangen nicht generell, sondern nur im konkreten Einzelfall durchsetzen können, wie sich bereits aus § 35 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB ergibt.

  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 22 ZB 15.1760
    Die Klägerin meint eine Divergenz zu den vom Verwaltungsgericht zitierten Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs (vom 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 - NVwZ-RR 2013, 545 ff. und vom 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - a. a. O.) darin zu sehen, dass es vorliegend um einen sehr windhöffigen Standort gehe, während in den dort entschiedenen Fällen nicht windhöffige Standorte zu beurteilen gewesen seien.

    Rn. 29 Grundsätzlich bedeutsam wird die Rechtssache nicht dadurch, dass der Verwaltungsgerichtshof in einem anderen Fall (U. v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - "Welser-Schloss", a. a. O.) die Erheblichkeit der Beeinträchtigung anhand der Blickbeziehungen aus dem Denkmal heraus in die Landschaft untersucht hat, wogegen vorliegend ein Blick aus der Dreifaltigkeitskirche heraus nicht inmitten steht.

  • BVerwG, 12.12.2013 - 4 C 15.12

    Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Denkmal; maßgeblicher Zeitpunkt; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 22 ZB 15.1760
    Auch eine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2013 - 4 C 15/12 - NVwZ 2014, 454, das nach Ansicht der Klägerin einen neuen bundesrechtlichen Denkmalschutzbegriff aus § 35 BauGB entwickelt habe, der nach Ansicht der Klägerin spätestens beim Kriterium "erheblich" hätte geprüft werden müssen, ergibt sich aus den Darlegungen der Klägerin nicht.

    Die Klägerin hat nicht dargelegt, dass diesem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs oder dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (vom 12.12.2013 - 4 C 15/12 - a. a. O.) sich entnehmen ließe, dass der Maßstab für die Beurteilung einer Beeinträchtigung von Denkmalschutzbelangen durch privilegierte Windkraftanlagen im Außenbereich ein anderer als der vom Verwaltungsgericht im angegriffenen Urteil angewandte Maßstab wäre.

  • VGH Bayern, 14.03.2013 - 22 ZB 13.103

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; wesentliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 22 ZB 15.1760
    Rn. 10 Zu dieser Beweiswürdigung hat die Klägerin nicht dargelegt, dass das Verwaltungsgericht bei der nachvollziehenden Überprüfung der Aussagen des LfD und der Würdigung der Ergebnisse des gerichtlichen Augenscheins die Grenzen richterlicher Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 VwGO) überschritten hätte (vgl. dazu BayVGH, B. v. 14.3.2013 - 22 ZB 13.103 u. a. - Rn. 11 m. w. N. u. B. v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 - Rn. 21).

    Dass die Beweiswürdigung objektiv willkürlich gewesen wäre, gegen die Denkgesetze verstoßen oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet hätte (vgl. BayVGH. B. v. 14.3.2013, a. a. O.), zeigt die Klägerin nicht auf.

  • BVerwG, 22.11.2013 - 7 B 16.13

    Abwehrmaßnahmen eines Grundstückseigentümers vor Vernässung und Schadstoffeintrag …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 22 ZB 15.1760
    Weiter muss entweder dargelegt werden, dass schon im Verfahren vor dem Tatsachengericht insbesondere durch die Stellung eines unbedingten Beweisantrags oder zumindest durch eine bloße Beweisanregung in Gestalt eines sogenannten Hilfsbeweisantrags auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B. v. 22.11.2013 - 7 B 16/13 - juris Rn. 4 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 22 ZB 15.2412

    Konflikt von Windkraftanlagen und Wohnnutzung im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 22 ZB 15.1760
    Dass im konkreten Fall ein weiterer Störfaktor nicht mehr als erhebliche Verschlechterung einzuschätzen wäre (vgl. dazu BayVGH, B. v. 18.2.2016 - 22 ZB 15.2412 - Rn. 21), ist nicht dargelegt.
  • VGH Bayern, 02.06.2015 - 22 ZB 15.535

    Auch unter Geltung des § 21 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 SchfHwG besteht die …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 22 ZB 15.1760
    Für die Darlegung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz sind nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189 - juris; B. v. 2.6.2015 - 22 ZB 15.535 - GewArch 2015, 328) substantiierte Ausführungen dazu nötig, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Vornahme der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung getroffen worden wären.
  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189

    Gerichtliche Überprüfung der Benotung eines Meisterprüfungsprojekts

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 22 ZB 15.1760
    Für die Darlegung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz sind nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189 - juris; B. v. 2.6.2015 - 22 ZB 15.535 - GewArch 2015, 328) substantiierte Ausführungen dazu nötig, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Vornahme der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung getroffen worden wären.
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Personenbeförderung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 22 ZB 15.1760
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 22 ZB 15.1760
    Insoweit bedürfte es einer Herausarbeitung, welchem von einem Obergericht im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO aufgestellten Rechtssatz das Verwaltungsgericht widersprochen haben soll (…BayVGH, B. v. 11.8.2014 - 22 ZB 14.1157 - juris, Rn. 24); ein Rechtssatz beschreibt den Inhalt einer Norm, indem er diese als abstrakten richterrechtlichen Obersatz näher konkretisiert (vgl. BVerwG, B. v. 15.4.2013 - 1 B 22/12 - NVwZ-RR 2013, 774, Rn. 23).
  • VGH Bayern, 24.01.2013 - 2 BV 11.1631

    Dem Denkmaleigentümer kann im Hinblick auf seine gesetzlichen Pflichten, das …

  • VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Entgegenstehen von …

  • VGH Bayern, 16.06.2015 - 15 B 13.424

    Zum Anspruch auf Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids für ein …

  • VGH Bayern, 11.08.2014 - 22 ZB 14.1157

    Rückforderung einer Zuwendung für die Entwicklung einer innovativen …

  • VGH Bayern, 23.10.2019 - 15 ZB 18.1275

    Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen …

    Solange, was von der Klägerin nicht bestritten wird, von einem denkmalgeschützten Ensemble auszugehen ist, dürften die von der Klägerin vorgetragenen Vorbelastungen - etwa die Entsorgungsanlage und der Funkmast im Bereich des Ottonianums oder ein weiteres existierendes oder im Entstehen befindliches Gebäude mit Flachdach - jedenfalls insofern für die Annahme entgegenstehender gewichtiger Gründe des Denkmalschutzes irrelevant sein (…vgl. BayVGH, U.v. 16.6.2015 - 15 B 13.424 - BayVBl. 2016, 54 = juris Rn. 41 m.w.N.;… B.v. 29.2.2016 - 9 ZB 15.1146 - juris Rn. 10;… B.v. 20.5.2015 - 22 ZB 14.2827 - juris Rn. 22; B.v. 30.3.2016 - 22 ZB 15.1760 - juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2025 - 10 N 26.21

    Baudenkmal; Bedrängen des Baudenkmals; Breite und Höhe des Vorhabengebäudes; …

    Einen in die gegenteilige Richtung weisenden Erfahrungssatz oder Rechtssatz, wonach die Erheblichkeit von abzuwehrenden Beeinträchtigungen der Wirkungen der Eigenart und des Erscheinungsbildes auf die unmittelbare Umgebung umso geringer sei, je stärker diese Denkmalwirkung durch Vorbelastungen bereits geschmälert sei, gibt es nicht (vgl. VGH München Beschluss vom 30. März 2016 - 22 ZB 15.1760 - juris Rn. 13).
  • VG Augsburg, 05.05.2021 - Au 4 K 20.1326

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids bezüglich eines Gebäudes im …

    Denn etwaige Vorbelastungen vermögen die Gründe des Denkmalschutzes nicht zu entwerten, solange es überhaupt noch etwas zu schützen gibt (…vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2015 - 22 ZB 14.2827 - juris Rn. 22; B.v. 30.3.2016 - 22 ZB 15.1760 - juris Rn. 13).
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