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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.06.2015 - 22 ZB 15.535   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13857
VGH Bayern, 02.06.2015 - 22 ZB 15.535 (https://dejure.org/2015,13857)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.06.2015 - 22 ZB 15.535 (https://dejure.org/2015,13857)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - 22 ZB 15.535 (https://dejure.org/2015,13857)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 21 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 SchfHwG, § 26 Abs. 2 Satz 2 und 3 SchfG, Art. 24 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 VwVfG
    Bezirksschornsteinfegerrecht: Sachverständigenkosten bei der Kehrbezirksüberprüfung können weiterhin dem Geprüften auferlegt werden | Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger; Kosten der aufsichtlichen Überprüfung des Kehrbuchs und des Kehrbezirks; Kostentragung für die ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 21 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 SchfHwG, § 26 Abs. 2 Satz 2 und 3 SchfG, Art. 24 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 VwVfG
    Bezirksschornsteinfegerrecht: Sachverständigenkosten bei der Kehrbezirksüberprüfung können weiterhin dem Geprüften auferlegt werden | Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger; Kosten der aufsichtlichen Überprüfung des Kehrbuchs und des Kehrbezirks; Kostentragung für die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tragung der Kosten einer aufsichtlichen Überprüfung des Kehrbuchs und des Kehrbezirks eines Bezirksschornsteinfegermeisters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tragung der Kosten einer aufsichtlichen Überprüfung des Kehrbuchs und des Kehrbezirks eines Bezirksschornsteinfegermeisters

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 21 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 SchfHwG, § 26 Abs. 2 Satz 2 und 3 SchfG, Art. 24 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 VwVfG
    Bezirksschornsteinfegerrecht: Sachverständigenkosten bei der Kehrbezirksüberprüfung können weiterhin dem Geprüften auferlegt werden | Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger; Kosten der aufsichtlichen Überprüfung des Kehrbuchs und des Kehrbezirks; Kostentragung für die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2015 - 22 ZB 15.535
    Rn. 18 Ein Gutachten ist unverwertbar, wenn es unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des erstbeauftragten Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 ff., juris Rn. 33).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Personenbeförderung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2015 - 22 ZB 15.535
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • BVerwG, 22.11.2013 - 7 B 16.13

    Abwehrmaßnahmen eines Grundstückseigentümers vor Vernässung und Schadstoffeintrag …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2015 - 22 ZB 15.535
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht insbesondere durch die Stellung eines unbedingten Beweisantrags oder zumindest durch eine bloße Beweisanregung in Gestalt eines sogenannten Hilfsbeweisantrags auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 22.11.2013 - 7 B 16.13 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 22 ZB 10.2972

    Verstöße gegen die Pflichten zur ordnungsgemäßen Führung des Kehrbuchs, zur …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2015 - 22 ZB 15.535
    Rn. 23 Gleiches ergibt auch die systematische Auslegung, denn das Kehrbuch bedarf als amtliche Urkunde und gesetzlich vorgesehenes Beweismittel für die Kehrbezirksführung (vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2012 - 22 ZB 10.2972 - GewArch 2012, 364/365 Rn. 18 m.w.N.) einer fachkundigen Auswertung.
  • VG Augsburg, 22.06.2016 - Au 3 K 15.1763

    Rüge von Verfahrensfehlern im Prüfungsverfahren - unzumutbare Hitze

    Rn. 50 Bei dieser Sachlage drängt sich dem Gericht auch im Lichte seiner Amtsermittlungspflicht aus § 86 VwGO vorliegend keine weitere Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich der objektiven Bedingungen im Prüfungsraum zum Prüfungszeitpunkt auf (…vgl. hierzu BVerwG, B.v. 22.11.2013 - 7 B 16/13 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 2.6.2015 - 22 ZB 15.535 - juris Rn. 16).

    Vor diesem Hintergrund drängt sich dem Gericht auch im Lichte seiner Amtsermittlungspflicht aus § 86 VwGO keine weitere diesbezügliche Sachverhaltsaufklärung auf (…vgl. hierzu BVerwG, B.v. 22.11.2013 - 7 B 16/13 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 2.6.2015 - 22 ZB 15.535 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 30.03.2016 - 22 ZB 15.1760

    Windkraftanlagen in der Nähe eines Baudenkmals von herausragender Bedeutung

    Für die Darlegung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz sind nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189 - juris; B. v. 2.6.2015 - 22 ZB 15.535 - GewArch 2015, 328) substantiierte Ausführungen dazu nötig, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Vornahme der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung getroffen worden wären.
  • OVG Sachsen, 25.10.2021 - 6 A 321/19

    Zulassung der Berufung; Bezirksschornsteinfeger; Kehrbuch; Übergabe an …

    Daher umfasst die in § 19 Abs. 3 Satz 1 SchfHwG a. F. geregelte Übergabepflicht die Herausgabe aller für "die Führung des Kehrbezirks" erforderlichen Unterlagen (vgl. zu § 21 Abs. 2 SchfHwG: BayVGH, Beschl. v. 2. Juni 2015 - 22 ZB 15.535 -, juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 12.09.2016 - 22 ZB 16.785

    Gemeindeklage gegen Windkraftanlagen (kumulierende Vorhaben)

    Der Einwand des Klägers ist aber schon deshalb nicht hinreichend dargelegt, weil er nach seinem Vortrag weder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren einen unbedingten Beweisantrag gestellt oder zumindest durch eine bloße Beweisanregung in Gestalt eines sogenannten Hilfsbeweisantrags auf eine weitere Sachverhaltsaufklärung (vorliegend durch das vom Kläger für erforderlich gehaltene Gutachten) hingewirkt hat noch mit seiner Antragsbegründung substantiiert ausgeführt hat, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Vornahme der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung getroffen worden wären, und weshalb sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BayVGH, B. v. 2.6.2015 - 22 ZB 15.535 - GewArch 2015, 328;… BVerwG, B. v. 22.11.2013 - 7 B 16/13 - juris Rn. 4 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189

    Gerichtliche Überprüfung der Benotung eines Meisterprüfungsprojekts

    Rn. 15 Insofern muss nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 2.6.2015 - 22 ZB 15.535 - GewArch 2015, 328) zur Darlegung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) substantiiert ausgeführt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Vornahme der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung getroffen worden wären.
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