Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.08.2016 - 22 ZB 16.1347 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 124 Abs. 2 Nrn. 1, 3 und 4
Widerruf einer Reisegewerbekarte; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit; mangelnde Rechtstreue
- rechtsportal.de
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
Rechtswidrigkeit des Widerrufs einer Reisegewerbekarte aufgrund wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit sowie mangelnder Rechtstreue - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswidrigkeit des Widerrufs einer Reisegewerbekarte aufgrund wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit sowie mangelnder Rechtstreue
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 28.04.2016 - AN 4 K 15.109
- VGH Bayern, 09.08.2016 - 22 ZB 16.1347
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2015 - 1 M 159/15
Widerruf einer Reisegewerbekarte; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2016 - 22 ZB 16.1347
Rn. 34 Die Klägerin macht insoweit geltend, das angefochtene Urteil weiche vom Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 13. Oktober 2015 (1 M 159/15 - juris) ab.Die Erfüllung dieser Voraussetzung wird durch den Hinweis auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 13. Oktober 2015 (1 M 159/15 - juris) ersichtlich nicht dargetan.
Rn. 37 Auch unter Berücksichtigung dieser Grundsätze steht der Klägerin kein Zulassungsanspruch zur Seite, da sich aus der Antragsbegründung nicht ergibt, dass sich das Verwaltungsgericht in Widerspruch zu dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 13. Oktober 2015 (1 M 159/15 - juris) gesetzt hat.
Zu den den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 13. Oktober 2015 (1 M 159/15 - juris) tragenden Annahmen hat sich das Verwaltungsgericht u. a. auch deshalb nicht in Widerspruch gesetzt, weil im Fall der Klägerin keine Rede davon sein kann, sie habe ihr Gewerbe jahrzehntelang beanstandungsfrei ausgeübt; sie hat vielmehr von Anfang an begründeten Anlass zu Zweifeln an ihrer Zuverlässigkeit gegeben (vgl. u. a. Blatt 14, Blatt 28 und Blatt 29 der Akte des Landratsamts), so dass diese Behörde die Erteilung der Reisegewerbekarte an die Klägerin aus triftigen Gründen mit dem Hinweis verband, sie müsse beim Bekanntwerden gewerbebezogener Steuerrückstände, bei nicht fristgerechter Abgabe von Steuererklärungen oder -voranmeldungen, beim Nichteinhalten von Zahlungsvereinbarungen, beim Auftreten von Beitragsrückständen, bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder bei der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit der Einleitung eines Widerrufsverfahrens rechnen.
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2016 - 22 ZB 16.1347
Den Bedeutungsgehalt dieser Rechtsfigur hat es im zweiten Absatz dieses Abschnitts zutreffend dahingehend umschrieben, dass wirtschaftlich leistungsunfähig ein Gewerbetreibender ist, der infolge des Fehlens der erforderlichen Geldmittel zu einer ordnungsgemäßen Betriebsführung im Allgemeinen und zur Erfüllung der öffentlichrechtlichen Zahlungsverpflichtungen im Besonderen nicht in der Lage ist (BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2).Dieser Unzuverlässigkeitsgrund entfällt nur dann, wenn der Betroffene zahlungswillig ist und er trotz seiner Schulden nach einem sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (BVerwG, U. v. 2.2.1982 a. a. O. S. 2).
Es fehlen jedoch Ausführungen jedweder Art vor allem zur Klärungsbedürftigkeit dieser Frage; sie wären angesichts der Tatsache, dass es auf eine etwaige Überschuldung der Klägerin im Sinn von § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO nicht entscheidungserheblich ankommt und die Begriffsmerkmale des vorliegend ausschlaggebenden Unzuverlässigkeitsmerkmals der wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit durch das Bundesverwaltungsgericht aufgezeigt wurden (vgl. u. a. BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2), unverzichtbar gewesen.
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2016 - 22 ZB 16.1347
Da die Gerichte nicht verpflichtet sind, in den Gründen einer Entscheidung jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu verbescheiden (BVerfG, B. v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/274; U. v. 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205/216 f.), wäre es erforderlich gewesen, dass die Klägerin in der Antragsbegründung konkret dargetan hätte, welche Ausführungen in der Klagebegründung aus welchem Grund derart wesentlich waren, dass das Verwaltungsgericht hierauf jedenfalls näher hätte eingehen müssen, und warum alsdann ein anderer Ausgang des erstinstanzlichen Verfahrens ernsthaft in Betracht gekommen wäre.
- BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2016 - 22 ZB 16.1347
Da die Gerichte nicht verpflichtet sind, in den Gründen einer Entscheidung jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu verbescheiden (BVerfG, B. v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/274; U. v. 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205/216 f.), wäre es erforderlich gewesen, dass die Klägerin in der Antragsbegründung konkret dargetan hätte, welche Ausführungen in der Klagebegründung aus welchem Grund derart wesentlich waren, dass das Verwaltungsgericht hierauf jedenfalls näher hätte eingehen müssen, und warum alsdann ein anderer Ausgang des erstinstanzlichen Verfahrens ernsthaft in Betracht gekommen wäre. - BVerwG, 09.07.1993 - 1 B 105.93
Gewerberecht - Unzuverlässigkeit - Vermutung - Straftat in längerer Vergangenheit
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2016 - 22 ZB 16.1347
Rn. 25 Eine derartige Zusage von Ratenzahlungen wäre nur dann geeignet, den Befund in Frage zu stellen, dass die Klägerin gewerberechtlich unzuverlässig ist, wenn sie in der Antragsbegründung aufgezeigt hätte, dass vor diesem Hintergrund im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt - nämlich bei Erlass des Widerrufsbescheids vom 19. Dezember 2014 bzw. bei seiner Bekanntgabe am 30. Dezember 2014 - die Erwartung begründet war, die aufgelaufenen Rückstände würden innerhalb überschaubarer Zeit getilgt werden (vgl. zur Bedeutung der beim Ergehen der das Verwaltungsverfahren abschließenden Behördenentscheidung bestehenden Verhältnisse für die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung zu einem erlaubnisbedürftigen Gewerbe BVerwG, B. v. 3.12.1990 - 1 CB 35.90 - Buchholz 451.20 § 34b GewO Nr. 4; B. v. 9.7.1993 - 1 B 105.93 - NVwZ-RR 1994, 19). - BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2016 - 22 ZB 16.1347
Rn. 36 Eine vom Rechtsbehelfsführer aufgezeigte Divergenz zur Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts gebietet es in der Regel allerdings, die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) zuzulassen (BVerfG, B. v. 26.1.1993 - 2 BvR 1958, 1959/92 - NVwZ 1993, 465/466), sofern sich das mit einem solchen Rechtsmittel befasste Oberverwaltungsgericht nicht bereits anderweitig mit der Rechtsprechung des divergierenden Oberverwaltungsgerichts auseinandergesetzt hat (BVerfG, B. v. 21.3.1994 - 2 BvR 211/94 - BayVBl 1994, 530). - BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2016 - 22 ZB 16.1347
Ebenfalls nicht dargelegt wurde in der Antragsbegründung, dass die "Erheblichkeitsschwelle", auf deren nähere Konkretisierung die vorbezeichnete Fragestellung abzielt, einer verallgemeinerungsfähigen Beantwortung zugänglich ist, obwohl sich die Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden maßgeblich nach dem von ihm konkret ausgeübten Gewerbe bestimmt (vgl. z. B. BVerwG, U. v. 27.6.1961 - I C 34.60 - DVBl 1961, 731/732; U. v. 5.8.1965 - I C 69.62 - BVerwGE 22, 16/24), weswegen die Gegebenheiten des konkreten Einzelfalles bei der Beurteilung, ob ein Gewerbetreibender unzuverlässig ist, in der Regel nicht unberücksichtigt bleiben dürfen. - BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94
Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2016 - 22 ZB 16.1347
Rn. 36 Eine vom Rechtsbehelfsführer aufgezeigte Divergenz zur Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts gebietet es in der Regel allerdings, die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) zuzulassen (BVerfG, B. v. 26.1.1993 - 2 BvR 1958, 1959/92 - NVwZ 1993, 465/466), sofern sich das mit einem solchen Rechtsmittel befasste Oberverwaltungsgericht nicht bereits anderweitig mit der Rechtsprechung des divergierenden Oberverwaltungsgerichts auseinandergesetzt hat (BVerfG, B. v. 21.3.1994 - 2 BvR 211/94 - BayVBl 1994, 530). - BVerwG, 27.06.1961 - I C 34.60
Untersagung einer Gewerbeausübung (Reisevermittlung) wegen Überschuldung - …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2016 - 22 ZB 16.1347
Ebenfalls nicht dargelegt wurde in der Antragsbegründung, dass die "Erheblichkeitsschwelle", auf deren nähere Konkretisierung die vorbezeichnete Fragestellung abzielt, einer verallgemeinerungsfähigen Beantwortung zugänglich ist, obwohl sich die Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden maßgeblich nach dem von ihm konkret ausgeübten Gewerbe bestimmt (vgl. z. B. BVerwG, U. v. 27.6.1961 - I C 34.60 - DVBl 1961, 731/732; U. v. 5.8.1965 - I C 69.62 - BVerwGE 22, 16/24), weswegen die Gegebenheiten des konkreten Einzelfalles bei der Beurteilung, ob ein Gewerbetreibender unzuverlässig ist, in der Regel nicht unberücksichtigt bleiben dürfen. - BVerwG, 03.12.1990 - 1 CB 35.90
Widerruf einer Versteigerererlaubnis und Maklererlaubnis - Leben in ungeordneten …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2016 - 22 ZB 16.1347
Rn. 25 Eine derartige Zusage von Ratenzahlungen wäre nur dann geeignet, den Befund in Frage zu stellen, dass die Klägerin gewerberechtlich unzuverlässig ist, wenn sie in der Antragsbegründung aufgezeigt hätte, dass vor diesem Hintergrund im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt - nämlich bei Erlass des Widerrufsbescheids vom 19. Dezember 2014 bzw. bei seiner Bekanntgabe am 30. Dezember 2014 - die Erwartung begründet war, die aufgelaufenen Rückstände würden innerhalb überschaubarer Zeit getilgt werden (vgl. zur Bedeutung der beim Ergehen der das Verwaltungsverfahren abschließenden Behördenentscheidung bestehenden Verhältnisse für die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung zu einem erlaubnisbedürftigen Gewerbe BVerwG, B. v. 3.12.1990 - 1 CB 35.90 - Buchholz 451.20 § 34b GewO Nr. 4; B. v. 9.7.1993 - 1 B 105.93 - NVwZ-RR 1994, 19).
- VGH Bayern, 19.10.2021 - 22 ZB 21.1862
Widerruf einer Reisegewerbekarte und erweiterte Gewerbeuntersagung wegen …
Rn. 13 Denn maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit sowohl des Widerrufs der Reisegewerbekarte als auch der (erweiterten) Gewerbeuntersagung und damit für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Klägers ist derjenige der letzten Verwaltungsentscheidung (…vgl. allgemein zum Widerruf einer gewerblichen Erlaubnis etwa BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 11 B 53.96 - juris Rn. 4 m.w.N.;… B.v. 9.7.1993 - 1 B 105.93 - juris Rn. 4;… B.v. 3.12.1990 - 1 CB 35.90 - juris Rn. 4; zur Reisegewerbekarte BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 22 ZB 16.1347 - juris Rn. 25;… zur Gewerbeuntersagung etwa BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 15;… B.v. 9.4.1997 - 1 B 81.97 - juris Rn. 7;… BayVGH, B.v. 3.3.2021 - 22 ZB 20.1576 - juris Rn. 18).Von einem zuverlässigen Gewerbetreibenden wird zudem erwartet, dass er gegen ihn gerichtete Ansprüche von sich aus erfüllt (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 22 ZB 16.1347 - juris Rn. 19).
- VG Köln, 05.09.2023 - 1 L 1221/23 Rn. 40 vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146/80 -, BVerwGE 65, 1-8, Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 22 ZB 16.1347 -, Rn. 18, juris.
Rn. 44 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 22 ZB 16.1347 -, Rn. 19, juris.
- VG Köln, 05.09.2023 - 1. Kammer Rn. 40 vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146/80 -, BVerwGE 65, 1-8, Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 22 ZB 16.1347 -, Rn. 18, juris.
Rn. 44 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 22 ZB 16.1347 -, Rn. 19, juris.
- VG Köln, 05.09.2023 - 1 L 1375/23 Rn. 40 vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146/80 -, BVerwGE 65, 1-8, Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 22 ZB 16.1347 -, Rn. 18, juris.
Rn. 44 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 22 ZB 16.1347 -, Rn. 19, juris.
- VGH Bayern, 10.01.2022 - 22 ZB 21.1922
Widerruf einer Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit
Da von einer zuverlässigen Gewerbetreibenden erwartet wird, dass sie gegen sie gerichtete Ansprüche von sich aus erfüllt (…vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2021 - 22 ZB 21.1862 - juris Rn. 21; B.v. 9.8.2016 - 22 ZB 16.1347 - juris Rn. 19), ist es regelmäßig auch ihre Sache, an ihre Gläubiger wegen eines solchen Konzepts heranzutreten (…vgl. zur Unerheblichkeit des Wartens auf Ratenzahlungsangebote der Gläubiger BayVGH, B.v. 2.10.2018 - 22 ZB 18.1841- juris Rn. 11). - OVG Niedersachsen, 08.04.2019 - 7 LB 85/18
Gewerbeuntersagung- Berufung
Ebenfalls außer Betracht zu bleiben haben Aussichten auf einen zukünftigen Erwerb finanzieller Mittel (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 09.08.2016 - 22 ZB 16.1347 -, juris).
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