Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.05.2016 - 22 ZB 16.253 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 35 Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 6
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit; beträchtliche Steuerschulden; Fehlen eines tragfähigen Sanierungskonzepts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewerbeuntersagung aufgrund Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit (hier: Steuerrückstände)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 09.12.2015 - M 16 K 15.846
- VGH Bayern, 20.05.2016 - 22 ZB 16.253
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029
Prozesskostenhilfe; erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2016 - 22 ZB 16.253
Festzuhalten ist daran, dass entscheidend und "allein maßgeblich" die Prognose ist, ob der Betroffene künftig sein Gewerbe ordnungsgemäß führen wird (BayVGH, B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 15).Nur unter diesem Obersatz und im Kontext mit der übrigen, im entsprechenden Abschnitt des genannten Beschlusses behandelten Thematik ist die - vorliegend vom Verwaltungsgericht isoliert zitierte - vorangegangene Aussage des Verwaltungsgerichtshofs im dortigen Fall zutreffend und verständlich, es sei "für eine Gewerbeuntersagung […] belanglos, ob der Gewerbetreibende seine öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen konnte oder nicht erfüllen wollte" (BayVGH, B. v. 4.6.2014, a. a. O., Rn. 14).
- BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14
Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2016 - 22 ZB 16.253
Es reicht insofern nicht aus, dass der Kläger sich um eine wirtschaftliche Sanierung mit allen Kräften bemüht hat; es hätte sich schon auch um objektiv erfolgversprechende Bemühungen, um ein tragfähiges Sanierungskonzept handeln müssen (vgl. BVerwG, U. v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - GewArch 2015, 366, Rn. 14). - BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2016 - 22 ZB 16.253
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.). - VGH Bayern, 08.05.2015 - 22 C 15.760
Langjährige Verletzung der Steuererklärungs- und der Steuerentrichtungspflicht …
Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2016 - 22 ZB 16.253
Vor demselben Hintergrund ist es auch "grundsätzlich" unerheblich, ob den Gewerbetreibenden hinsichtlich der Umstände, derentwegen ihm eine negative Prognose hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit seines künftigen gewerblichen Verhaltens ausgestellt werden muss, ein Verschuldensvorwurf trifft oder ihm diesbezüglich "mildernde Umstände" zur Seite stehen (BayVGH, B. v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 09.03.2016 - 22 ZB 16.283
Gewerbeentzug bei Insolvenzverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2016 - 22 ZB 16.253
Dies ist aber für eine "Darlegung" im Sinn des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO unschädlich, solange dem Zulassungsantrag und dessen (fristgerechter) Begründung vom Verwaltungsgerichtshof im Weg der Auslegung entnommen werden kann, auf welchen der gesetzlichen Tatbestände ein geltend gemachter Zulassungsgrund der Sache nach zielt (BayVGH, B. v. 9.3.2016 - 22 ZB 16.283 - Rn. 6;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 57 m. w. N.).
- VGH Bayern, 10.09.2026 - 22 ZB 25.1451
Erweiterte Gewerbeuntersagung, Steuerschulden, Abtretung einer …
Maßgeblich ist dabei, ob sich daraus die Prognose rechtfertigt, dass der Betroffene in Zukunft sein Gewerbe ordnungsgemäß führen wird (vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - juris Rn. 9;… B.v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 15 f.).Es muss ersichtlich sein, dass und wie die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit künftig in einem hinnehmbaren Zeitraum beendet und damit Gefahren für andere Gewerbetreibende, Kunden, die öffentliche Hand, andere Stellen und die Rechtsordnung insgesamt abgewendet werden können (…BayVGH, B.v. 21.1.2025 - 22 ZB 24.510 - juris Rn. 14;… B.v. 8.2.2017 - 22 C 16.1107 - juris Rn. 9; B.v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - juris Rn. 9).
- VGH Bayern, 26.06.2026 - 22 ZB 26.765
Gewerbeuntersagung, Steuerrückstände, Zukunftsprognose, Sanierungskonzept, …
Maßgeblich ist dabei, ob sich daraus die Prognose rechtfertigt, dass der Betroffene in Zukunft sein Gewerbe ordnungsgemäß führen wird (…vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 15 f.; B.v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - juris Rn. 9).Es muss ersichtlich sein, dass und wie die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit künftig in einem hinnehmbaren Zeitraum beendet und damit Gefahren für andere Gewerbetreibende, Kunden, die öffentliche Hand, andere Stellen und die Rechtsordnung insgesamt abgewendet werden können (…BayVGH, B.v. 21.1.2025 - 22 ZB 24.510 - juris Rn. 14;… B.v. 8.2.2017 - 22 C 16.1107 - juris Rn. 9; B.v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - juris Rn. 9).
- VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.362
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
Eine Verletzung von Art. 14 GG ergibt sich aus einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit ebenfalls nicht (vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - juris Rn. 16).
- VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284
Rechtmäßige Gewerbeuntersagung nach Verurteilung wegen einer gewerbebezogenen …
Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (…std. Rspr, vgl. zuletzt BVerwG, U. v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - GewArch 2015, 366, Rn. 14; BayVGH, B. v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - juris, Rn. 9). - VGH Bayern, 07.08.2025 - 22 CS 25.1113
Verwaltungsgerichte, Zwangsgeldfestsetzung, Unzuverlässigkeit, …
Maßgeblich ist dabei, ob sich daraus die Prognose rechtfertigt, dass der Betroffene in Zukunft sein Gewerbe ordnungsgemäß führen wird (…vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 15 f.; B.v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - juris Rn. 9).Es muss ersichtlich sein, dass und wie die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit künftig in einem hinnehmbaren Zeitraum beendet und damit Gefahren für andere Gewerbetreibende, Kunden, die öffentliche Hand, andere Stellen und die Rechtsordnung insgesamt abgewendet werden können (BayVGH, B.v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - a.a.O. m.w.N.;… vgl. auch BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 22 C 16.1107 - juris Rn. 9).
- VGH Bayern, 21.01.2025 - 22 ZB 24.510
Untersagung einer Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
Maßgeblich ist dabei, ob sich daraus die Prognose rechtfertigt, dass der Betroffene in Zukunft sein Gewerbe ordnungsgemäß führen wird (…vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 15 f.; B.v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - juris Rn. 9).Es muss ersichtlich sein, dass und wie die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit künftig in einem hinnehmbaren Zeitraum beendet und damit Gefahren für andere Gewerbetreibende, Kunden, die öffentliche Hand, andere Stellen und die Rechtsordnung insgesamt abgewendet werden können (BayVGH, B.v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - a.a.O. Rn. 9 m.w.N.;… vgl. auch BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 22 C 16.1107 - juris Rn. 9).
- VGH Bayern, 08.02.2017 - 22 C 16.1107
Widerruf einer Maklererlaubnis wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit
Für diese Prognose sind die Gründe, die zur wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit geführt haben, nicht entscheidend; maßgeblich sind allein die Aussichten für deren Beendigung (BayVGH, B.v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - juris Rn.9). - VGH Bayern, 06.10.2016 - 22 C 16.2017
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Abgaberückständen und finanzieller …
Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist nach ständiger Rechtsprechung für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - Rn. 9 und 10;… BVerwG, U. v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 -GewArch 2015, 366 Rn. 15 m. w. N.).Entscheidend ist vielmehr in dem einen wie in dem andern Fall stets, ob erkennbar ist, dass und wie der aktuelle, für die Annahme der Unzuverlässigkeit sprechende Zustand künftig in einem hinnehmbaren Zeitraum beendet und damit Gefahren für andere Gewerbetreibende, Kunden, die öffentliche Hand, andere Stellen und die Rechtsordnung insgesamt abgewendet werden können (BayVGH, B. v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - Rn. 9).
- VGH Bayern, 13.09.2016 - 22 ZB 16.255
Keine Sperrwirkung eines Insolvenzverfahrens gem. § 12 S. 1 GewO für …
Diese Beurteilung findet ihre Stütze in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…U. v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - BVerwGE 152, 39 Rn. 14; B. v. 11.12.1996 - 1 B 250/96 - GewArch 1999, 72) und des Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - Rn. 10;… B. v. 26.10.2015 - 22 ZB 15.2022 - juris Rn. 12). - VGH Bayern, 27.01.2025 - 22 ZB 24.549
Klage gegen erweiterte Gewerbeuntersagung
Der Umstand des rechtstreuen Verhaltens rechtfertigt weder ohne Weiteres eine günstigere Zuverlässigkeitsprognose noch relativiert dies die Notwendigkeit einer Gewerbeuntersagung, die dazu dient, diejenigen Gewerbetreibenden vom Wirtschaftsverkehr fernzuhalten, die wegen der Besorgnis einer nicht ordnungsgemäßen Gewerbeausübung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen (vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2016 - 22 ZB 16.253 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 13.07.2017 - 22 C 17.1016
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit
- VG München, 12.09.2017 - M 16 K 16.3881
Rechtswidrigkeit des Widerrufes einer Gaststättenerlaubnis
- VG München, 21.03.2017 - M 16 K 16.2855
Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit
- VG München, 18.05.2017 - M 16 K 16.3117
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Steuerschulden
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