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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.04.2019 - 22 ZB 18.2291   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10932
VGH Bayern, 11.04.2019 - 22 ZB 18.2291 (https://dejure.org/2019,10932)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.04.2019 - 22 ZB 18.2291 (https://dejure.org/2019,10932)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. April 2019 - 22 ZB 18.2291 (https://dejure.org/2019,10932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayVwVfG Art. 48 Abs. 1 ; BayVwVfG Art. 48 Abs. 2
    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids im Rahmen des 10.000 Häuser-Programms; Schädlichkeit eines vorzeitigen Beginns einer KfW-Fördermaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2019 - 22 ZB 18.2291
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Personenbeförderung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2019 - 22 ZB 18.2291
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 62 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG , …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2019 - 22 ZB 18.2291
    Weiter hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 17.1.1996 - 11 C 5/95 - juris Rn. 21) zutreffend angenommen, dass es für einen etwaigen Anspruch auf eine Zuwendung aufgrund der einschlägigen Verwaltungsvorschriften in Verbindung mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) entscheidend darauf ankommt, wie die zuständigen Behörden diese Verwaltungsvorschriften im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt haben.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2019 - 22 ZB 18.2291
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542).
  • VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides ("10.000-Häuser-Programm")

    Zur Vermeidung der Förderschädlichkeit des Angebots ungenügend wäre dieser Förderpraxis zufolge daher z.B. eine solche Einschränkung, die der Auftraggeber nicht im Hinblick auf das 10.000-Häuser-Programm, sondern etwa wegen seiner Ungewissheit über eine erforderliche Kreditfinanzierung oder einen noch zu schließenden Grundstückskaufvertrag erklärt hat (wie im Fall von BayVGH, B.v. 11.4.2019 - 22 ZB 18.2291 - juris Rn. 22).
  • VG Düsseldorf, 04.08.2020 - 17 K 4582/18
    Rn. 47 vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. April 2019 - 22 ZB 18.2291 -, juris Rn. 22, 23; OVG Nds., Urteil vom 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris.

    Rn. 50 vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. April 2019 - 22 ZB 18.2291 -, juris Rn. 23; OVG Nds., Beschluss vom 23. Januar 2014 - 8 LA 144/13 -, juris Rn. 13 m.w.N.; OVG Nds., Urteil vom 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris Rn. 51 f.

  • VGH Bayern, 04.12.2020 - 22 ZB 19.1645

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids wegen vorzeitigem Maßnahmebeginn

    Soweit das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang einer bestimmten Förderpraxis maßgebliche Bedeutung zumisst (UA, S. 9), beruht dies auf der ebenfalls zutreffenden Annahme, dass es, wenn - wie hier - die Fördervoraussetzungen zulässigerweise in Förderrichtlinien geregelt sind, für einen Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung nicht auf eine Auslegung der Richtlinien, sondern darauf ankommt, wie die Richtlinien behördlicherseits in ständiger, zu einer Selbstbindung führenden Verwaltungspraxis gehandhabt worden sind und in welchem Umfang infolgedessen eine Bindung an den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV) eingetreten ist (…vgl. BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26 m.w.N.; B.v. 11.4.2019 - 22 ZB 18.2291 - juris Rn. 16).
  • VG Würzburg, 23.07.2019 - W 1 K 18.1478

    Kein Entfallen des Versorgungsabschlags bei frühzeitigem Ruhestand für den …

    Infolgedessen kann sich ein Anspruch nicht aus einer Verwaltungsvorschrift selbst heraus ergeben, da dieser keine Außenwirkung zukommt, sondern nur über einen Anspruch auf Gleichbehandlung aus einer Selbstbindung der Verwaltung infolge einer ständigen Vollzugspraxis (vgl. BVerwG, U.v. 17.1.1996 - 11 C 5/95 - juris; BVerwG, U.v. 2.2.1995 - 2 C 19/94 - juris; BayVGH, B.v. 11.4.2019 - 22 ZB 18.2291 - juris).
  • VG Schwerin, 20.10.2021 - 3 A 1647/18

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides für ein Projekt zur Förderung des regionalen …

    Rn. 32 Sinn und Zweck der sogenannten Vorbeginnklausel ist es insbesondere, einen Mitnahmeeffekt zu verhindern (vgl. VGH München, Beschluss vom 11.04.2019 - 22 ZB 18.2291 - juris Rn. 16, 24), darüber hinaus - jedenfalls bei nicht öffentlich-rechtlichen Zuwendungsbegünstigten - soll die Antragstellerseite vor finanziellen Nachteilen geschützt werden, die sie im Vorwege einer Bewilligung eingehen könnte und schließlich soll die Einwirkungsmöglichkeit der Bewilligungsbehörde auf das Förderprojekt gesichert werden, um die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel sicherzustellen (vgl. VGH München…, Urteil vom 06.12.2016 - 22 ZB 16.2037 -, juris Rn. 18).
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