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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.09.2023 - 22 ZB 22.2170   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,27996
VGH Bayern, 18.09.2023 - 22 ZB 22.2170 (https://dejure.org/2023,27996)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.09.2023 - 22 ZB 22.2170 (https://dejure.org/2023,27996)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. September 2023 - 22 ZB 22.2170 (https://dejure.org/2023,27996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 07.11.2022 - 22 ZB 22.278

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Steuerhinterziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2023 - 22 ZB 22.2170
    Soweit der Kläger mit seinem Vortrag die tatsächlichen Feststellungen des Strafurteils in Zweifel ziehen will, ist Folgendes zu berücksichtigen: Zwar müssen sich die Gewerbebehörden und die Verwaltungsgerichte selbst davon überzeugen, welcher Sachverhalt einer Bestrafung zugrunde gelegen hat, und in eigener Verantwortung prüfen, ob die zur Bestrafung führenden Tatsachen eine Verneinung der Zuverlässigkeit rechtfertigen (…vgl. BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19;… B.v. 2.8.2021 - 22 ZB 21.1302 - juris Rn. 15).

    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass Gerichte und Behörden in der Regel von den tatsächlichen Feststellungen des Strafrichters ausgehen und diese regelmäßig ohne eigene Ermittlungen zugrunde legen dürfen (…vgl. BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19;… B.v. 29.3.2017 - 22 ZB 17.244 - juris Rn. 22).

    Vielmehr muss substantiiert dargelegt werden, dass und inwieweit die der Verurteilung zugrunde liegenden Feststellungen der Strafgerichte den Tatsachen nicht entsprochen haben sollen (vgl. BVerwG, U.v. 21.7.1964 - I C 102/61 - GewArch 1965, 7/8; BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19;… Ennuschat in ders./Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 35 Rn. 189;… Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rn. 142); dies gilt im Berufungszulassungsverfahren angesichts der Darlegungserfordernisse des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erst recht.

  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2023 - 22 ZB 22.2170
    Soweit der Kläger mit seinem Vortrag die tatsächlichen Feststellungen des Strafurteils in Zweifel ziehen will, ist Folgendes zu berücksichtigen: Zwar müssen sich die Gewerbebehörden und die Verwaltungsgerichte selbst davon überzeugen, welcher Sachverhalt einer Bestrafung zugrunde gelegen hat, und in eigener Verantwortung prüfen, ob die zur Bestrafung führenden Tatsachen eine Verneinung der Zuverlässigkeit rechtfertigen (vgl. BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19;… B.v. 2.8.2021 - 22 ZB 21.1302 - juris Rn. 15).

    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass Gerichte und Behörden in der Regel von den tatsächlichen Feststellungen des Strafrichters ausgehen und diese regelmäßig ohne eigene Ermittlungen zugrunde legen dürfen (vgl. BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19;… B.v. 29.3.2017 - 22 ZB 17.244 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 29.03.2017 - 22 ZB 17.244

    Gewerbeuntersagung in Bezug auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2023 - 22 ZB 22.2170
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass Gerichte und Behörden in der Regel von den tatsächlichen Feststellungen des Strafrichters ausgehen und diese regelmäßig ohne eigene Ermittlungen zugrunde legen dürfen (…vgl. BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19; B.v. 29.3.2017 - 22 ZB 17.244 - juris Rn. 22).

    Eine Ausnahme hiervon greift nur, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die gemäß § 359 Nr. 5 StPO eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen würden (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2017 - 22 ZB 17.244 - juris Rn. 22;… B.v. 7.10.2016 - 22 ZB 16.722 - juris Rn. 10).

  • BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2023 - 22 ZB 22.2170
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 15;… BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2023 - 22 ZB 22.2170
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (…BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 15; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96

    Gewerberecht - Sinn und Zweck des Gerwebeuntersagungsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2023 - 22 ZB 22.2170
    Im Hinblick auf etwaige Schädigungen der zu schützenden Rechtsgüter - hier das Vermögen der gesetzlichen Krankenkassen und das Interesse der Versicherten an ihrer Versicherung und der Sicherstellung des nationalen Sozialversicherungsaufkommens - ist es belanglos, ob Verschulden vorliegt oder nicht (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.1996 - 1 B 226.96 - juris Rn. 4;… Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, Stand Dezember 2022, § 35 Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.07.1964 - I C 102.61

    Gewerberechtliche Voraussetzungen der Untersagung des Handeltreibens mit …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2023 - 22 ZB 22.2170
    Vielmehr muss substantiiert dargelegt werden, dass und inwieweit die der Verurteilung zugrunde liegenden Feststellungen der Strafgerichte den Tatsachen nicht entsprochen haben sollen (vgl. BVerwG, U.v. 21.7.1964 - I C 102/61 - GewArch 1965, 7/8;… BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19;… Ennuschat in ders./Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 35 Rn. 189;… Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rn. 142); dies gilt im Berufungszulassungsverfahren angesichts der Darlegungserfordernisse des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erst recht.
  • VGH Bayern, 07.10.2016 - 22 ZB 16.722

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen persönlicher Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2023 - 22 ZB 22.2170
    Eine Ausnahme hiervon greift nur, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die gemäß § 359 Nr. 5 StPO eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen würden (…vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2017 - 22 ZB 17.244 - juris Rn. 22; B.v. 7.10.2016 - 22 ZB 16.722 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 02.08.2021 - 22 ZB 21.1302

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2023 - 22 ZB 22.2170
    Soweit der Kläger mit seinem Vortrag die tatsächlichen Feststellungen des Strafurteils in Zweifel ziehen will, ist Folgendes zu berücksichtigen: Zwar müssen sich die Gewerbebehörden und die Verwaltungsgerichte selbst davon überzeugen, welcher Sachverhalt einer Bestrafung zugrunde gelegen hat, und in eigener Verantwortung prüfen, ob die zur Bestrafung führenden Tatsachen eine Verneinung der Zuverlässigkeit rechtfertigen (…vgl. BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19; B.v. 2.8.2021 - 22 ZB 21.1302 - juris Rn. 15).
  • VG München, 14.11.2024 - M 16 K 19.497

    Gewerbeuntersagung, gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, Schornsteinfeger …

    Die zuständigen Behörden und die Verwaltungsgerichtsbarkeit dürfen gegen den Betroffenen erlassene rechtskräftige Strafurteile und Strafbefehle dabei so lange als ein Indiz dafür werten, dass der der strafgerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegte Sachverhalt den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, als der Betroffene diese Vermutung nicht mit beachtlichen Argumenten erschüttert oder unabhängig hiervon gewichtige Gründe gegen die Richtigkeit des Strafurteils oder des Strafbefehls sprechen (…vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.9.2023 - 22 ZB 22.2089 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 18.9.2023 - 22 ZB 22.2170 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19;… BayVGH, B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 22;… BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 - juris Rn. 36 ff.).
  • VG München, 09.02.2024 - M 16 K 23.3451

    Klage gegen Gewerbeuntersagung

    Rn. 41 Die zuständigen Behörden und die Verwaltungsgerichtsbarkeit dürfen bei der Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit gegen den Betroffenen erlassene rechtskräftige Strafurteile und Strafbefehle so lange als ein Indiz dafür werten, dass der der strafgerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegte Sachverhalt den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, als der Betroffene - wie hier - diese Vermutung nicht mit beachtlichen Argumenten erschüttert oder unabhängig hiervon gewichtige Gründe gegen die Richtigkeit des Strafurteils oder des Strafbefehls sprechen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 18.9.2023 - 22 ZB 22.2170 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19;… BayVGH, B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 22;… BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 - juris Rn. 36 ff.).
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