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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.06.2023 - 22 ZB 22.2472   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,15419
VGH Bayern, 01.06.2023 - 22 ZB 22.2472 (https://dejure.org/2023,15419)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.06.2023 - 22 ZB 22.2472 (https://dejure.org/2023,15419)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Juni 2023 - 22 ZB 22.2472 (https://dejure.org/2023,15419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GewO § 35 Abs. 1
    Klage gegen erweiterte Gewerbeuntersagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Ausübung des Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden i.R.e. erweiterten Gewerbeuntersagung; Begründen der Unzuverlässigkeit durch belegte wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit und Überschuldung eines Gewerbetreibenden

  • rechtsportal.de

    Untersagung der Ausübung des Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden i.R.e. erweiterten Gewerbeuntersagung; Begründen der Unzuverlässigkeit durch belegte wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit und Überschuldung eines Gewerbetreibenden

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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2023 - 22 ZB 22.2472
    Rn. 11 1.2.1 Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die durch die erheblichen steuerlichen Rückstände sowohl beim Finanzamt als auch bei der Beklagten (vgl. angefochtener Bescheid unter 1.2.2) sowie durch die zahlreichen Einträge im Vollstreckungsportal (vgl. §§ 882b ff. ZPO) belegte wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit und Überschuldung des Klägers grundsätzlich seine Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 Abs. 1 GewO begründen (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - BVerwGE 152, 39 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2023 - 22 ZB 22.2472
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 34;… BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2023 - 22 ZB 22.2472
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (…BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 34; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Leiterin einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2023 - 22 ZB 22.2472
    Rn. 19 Im Übrigen verpflichtet das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch, deren (Rechts-)Auffassung zu folgen (BVerfG, B.v. 31.1.2020 - 2 BvR 2592/18 - juris Rn. 10;… BVerwG, B.v. 16.1.2023 - 4 BN 46.22 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 14.14

    Gewährleistung einer sachverständigen Würdigung der i.R.d. Flurbereinigung zu …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2023 - 22 ZB 22.2472
    Insbesondere kann aus einer von der Ansicht eines Beteiligten abweichenden Beweiswürdigung des Gerichts nicht auf einen Gehörsverstoß geschlossen werden (vgl. BVerwG, B.v. 15.5.2014 - 9 B 14.14 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.362

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2023 - 22 ZB 22.2472
    Insbesondere ist nicht erkennbar, dass es dem Kläger nicht zumutbar wäre, sich um eine abhängige Beschäftigung zu bemühen und auf diese Weise den Lebensunterhalt seiner Familie zu sichern (vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.362 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 23.05.2017 - 7 B 17.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2023 - 22 ZB 22.2472
    Die gerichtliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung unterfällt auch regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht; dass vorliegend eine Ausnahme vorliegen würde, zeigt das Zulassungsvorbringen nicht auf (vgl. BVerwG, B.v. 23.5.2017 - 7 B 17.16 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 16.01.2023 - 4 BN 46.22

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2023 - 22 ZB 22.2472
    Rn. 19 Im Übrigen verpflichtet das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch, deren (Rechts-)Auffassung zu folgen (…BVerfG, B.v. 31.1.2020 - 2 BvR 2592/18 - juris Rn. 10; BVerwG, B.v. 16.1.2023 - 4 BN 46.22 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 01.07.2020 - 22 ZB 19.299

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Steuerschulden und steuerrechtlicher …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2023 - 22 ZB 22.2472
    - wie sie hier vorliegt - erfordert § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO Darlegungen des Rechtsmittelführers, dass in Bezug auf jeden der selbständig tragenden Entscheidungsgründe ein Zulassungsgrund besteht (vgl. BayVGH, B.v. 1.7.2020 - 22 ZB 19.299 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.06.2023 - 22 ZB 22.2158

    Fehlende Relevanz eines pandemiebedingten steuerrechtlichen …

    Rn. 29 Entscheidend ist insoweit, dass - worauf auch das Verwaltungsgericht (…UA Rn. 47) zutreffend abgehoben hat - die steuerlichen Rückstände und die weiteren steuerlichen Pflichtverletzungen des Klägers Zeiträume betreffen, die überwiegend (z.T. weit) vor Pandemiebeginn lagen (…vgl. UA Rn. 42 f.; vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 1.6.2023 - 22 ZB 22.2472 - Rn. 14; bisher n.v.).
  • VG Ansbach, 29.11.2024 - AN 4 K 23.864

    Klage gegen Gewerbeuntersagung und gegen Versagung der Erlaubnis für den Betrieb …

    Rn. 86 cc) Des Weiteren rechtfertigt auch für sich genommen die vorliegend (mehrfach) gelistete Nichtabgabe der Vermögensauskunft, vor Verbescheidung zuletzt vom 13. Januar 2023, die Annahme, dass der Kläger nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig und damit gewerberechtlich unzuverlässig ist (…st.Rspr. BayVGH, B.v. 11.1.2022 - 22 ZB 21.1937 - juris Rn. 39 m.w.N.;… B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.1088 - juris Rn. 13; B.v. 1.6.2023 - 22 ZB 22.2472 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 11.06.2024 - 22 ZB 23.1014

    Klage gegen Untersagung der Ausübung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit

    Rn. 14 Die Nichtabgabe der Vermögensauskunft rechtfertigt die Annahme, dass der Kläger nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig (…stRspr des Senats, B.v. 11.1.2022 - 22 ZB 21.1937 - juris Rn. 39 m.w.N.;… B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.1088 - juris Rn. 13; B.v. 1.6.2023 - 22 ZB 22.2472 - juris Rn. 11) und damit gewerberechtlich unzuverlässig ist.
  • VGH Bayern, 18.09.2023 - 22 ZB 23.1019

    Aufhebung einer erweiterten Gewerbeuntersagung

    Rn. 18 Ein konkreter Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Situation der Klägerin und der Pandemie ist jedoch nicht dargelegt (vgl. zu diesem Erfordernis BayVGH, B.v. 1.6.2023 - 22 ZB 22.2472 - juris Rn. 14;… OVG NW, B.v. 15.12.2021 - 4 B 1344/21 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 11.06.2024 - 22 ZB 23.1013

    Klage gegen Untersagung der Ausübung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit

    Rn. 13 Die Nichtabgabe der Vermögensauskunft rechtfertigt die Annahme, dass die Klägerin nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig (…st.Rspr. des Senats, B.v. 11.1.2022 - 22 ZB 21.1937 - juris Rn. 39 m.w.N.;… B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.1088 - juris Rn. 13; B.v. 1.6.2023 - 22 ZB 22.2472 - juris Rn. 11) und damit gewerberechtlich unzuverlässig ist.
  • VG München, 05.05.2025 - M 16 K 23.3519

    Gewerbeuntersagung, Eintrag im Schuldnerverzeichnis wegen Nichtabgabe der …

    Denn die Nichtabgabe der Vermögensauskunft rechtfertigt die Annahme, dass der Gewerbetreibende nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig und damit gewerberechtlich unzuverlässig ist (…stRspr. des BayVGH, B.v. 11.6.2024 - 22 ZB 23.1013 - juris Rn. 13; B.v. 1.6.2023 - 22 ZB 22.2472 - juris Rn. 11;… B.v. 11.1.2022 - 22 ZB 21.1937 - juris Rn. 39 m.w.N.;… B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.1088 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 11.09.2024 - 22 ZB 23.1124

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH

    Denn die Nichtabgabe der Vermögensauskunft rechtfertigt die Annahme, dass der Gewerbetreibende nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig (…stRspr. des Senats, B.v. 11.6.2024 - 22 ZB 23.1013 - juris Rn. 13; B.v. 1.6.2023 - 22 ZB 22.2472 - juris Rn. 11;… B.v. 11.1.2022 - 22 ZB 21.1937 - juris Rn. 39 m.w.N.;… B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.1088 - juris Rn. 13) und damit gewerberechtlich unzuverlässig ist.
  • VGH Bayern, 11.09.2024 - 22 ZB 23.1123

    Gewerbeuntersagung gegenüber einer GmbH wegen Steuerschulden

    Denn die Nichtabgabe der Vermögensauskunft rechtfertigt die Annahme, dass der Gewerbetreibende nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig (…stRspr. des Senats, B.v. 11.6.2024 - 22 ZB 23.1013 - juris Rn. 13; B.v. 1.6.2023 - 22 ZB 22.2472 - juris Rn. 11;… B.v. 11.1.2022 - 22 ZB 21.1937 - juris Rn. 39 m.w.N.;… B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.1088 - juris Rn. 13) und damit gewerberechtlich unzuverlässig ist.
  • VGH Bayern, 16.01.2025 - 22 ZB 24.2136

    Verwaltungsgerichte, Gewerbeuntersagung, Ratenzahlungsvereinbarung, …

    und des Senats (…BayVGH, B.v. 11.6.2024 - 22 ZB 23.1013 - juris Rn. 13; B.v. 1.6.2023 - 22 ZB 22.2472 - juris Rn. 11;… B.v. 11.1.2022 - 22 ZB 21.1937 - juris Rn. 39 m.w.N.;… B.v. 8.5.2020 - 22 ZB 20.127 - juris Rn. 35 m.w.N.) zu Recht davon ausgegangen, dass im vorliegenden Fall jeder durch das Verhalten des Klägers erfüllte Unzuverlässigkeitstatbestand die Prognose der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigt.
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