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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.10.2022 - 22 ZB 22.856   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,30204
VGH Bayern, 17.10.2022 - 22 ZB 22.856 (https://dejure.org/2022,30204)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.10.2022 - 22 ZB 22.856 (https://dejure.org/2022,30204)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Oktober 2022 - 22 ZB 22.856 (https://dejure.org/2022,30204)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2022 - 22 ZB 22.856
    Rn. 14 1.2.1.1 Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen (…UA Rn. 23), dass unzuverlässig i.S.d. § 35 Abs. 1 GewO derjenige Gewerbetreibende ist, der im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, hier also des Bescheiderlasses, nach dem Gesamteindruck seines Verhaltes nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt und dass tatsächliche Anhaltspunkte für eine solche Unzuverlässigkeit u.a. bei Straftaten im Zusammenhang mit der gewerblichen Betätigung bestehen (vgl. BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 14 ff.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2022 - 22 ZB 22.856
    Auch nach der vom Kläger angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann aber, wenn der Antragsteller Schwierigkeiten des Falles darin erblickt, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, gefordert werden, dass er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darstellt und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel macht (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - juris Rn. 17).
  • BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2022 - 22 ZB 22.856
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 34;… BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2022 - 22 ZB 22.856
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (…BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 34; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95

    Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2022 - 22 ZB 22.856
    Ferner ist es zutreffend davon ausgegangen (…UA Rn. 24, Rn. 26), dass nicht das Strafurteil, sondern das Verhalten des Gewerbetreibenden, das zur Verurteilung geführt hat, die Gewerbeuntersagung erfordern kann (vgl. BVerwG, B.v. 23.5.1995 - 1 B 78.95 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 24.1.2022 - 22 ZB 21.229 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 23.09.2019 - 22 CS 19.1417

    Widerruf der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach strafrechtlicher …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2022 - 22 ZB 22.856
    Wohlverhalten, das ein Gewerbetreibender nach früherem Fehlverhalten zeigt, lässt etwa dann nicht ohne weiteres auf eine charakterliche Läuterung schließen, wenn dieses Verhalten erforderlich ist, um ein gerade schwebendes Verfahren zu einem günstigen Ende zu bringen (…vgl. BVerwG, B.v. 16.6.1987 - 1 B 93.86 - juris Rn. 11); einem ordnungsgemäßen Verhalten während der laufenden Bewährungszeit und während des laufenden Gewerbeuntersagungsverfahrens kann daher nur geringe Aussagekraft zuerkannt werden (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86

    Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2022 - 22 ZB 22.856
    Wohlverhalten, das ein Gewerbetreibender nach früherem Fehlverhalten zeigt, lässt etwa dann nicht ohne weiteres auf eine charakterliche Läuterung schließen, wenn dieses Verhalten erforderlich ist, um ein gerade schwebendes Verfahren zu einem günstigen Ende zu bringen (vgl. BVerwG, B.v. 16.6.1987 - 1 B 93.86 - juris Rn. 11); einem ordnungsgemäßen Verhalten während der laufenden Bewährungszeit und während des laufenden Gewerbeuntersagungsverfahrens kann daher nur geringe Aussagekraft zuerkannt werden (…vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 234.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2022 - 22 ZB 22.856
    Rn. 21 Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen (…UA Rn. 30), dass die Tatsachen, die die gewerbliche Unzuverlässigkeit begründen, nicht bei Ausübung des verfahrensgegenständlichen Gewerbes eingetreten zu sein brauchen; es kommt darauf an, ob sich die betreffenden Tatsachen auf die ordnungsgemäße Führung des in Rede stehenden Gewerbes auswirken (BVerwG, B.v. 6.12.1994 - 1 B 234.94 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 3.3.2021 - 22 ZB 20.1576 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.284

    Rechtmäßige Gewerbeuntersagung nach Verurteilung wegen einer gewerbebezogenen …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2022 - 22 ZB 22.856
    § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB und § 35 Abs. 1 GewO liegen daher unterschiedliche Gefahrenmaßstäbe zu Grunde (vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656

    Untersagung eines Rockkonzerts durch Allgemeinverfügung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2022 - 22 ZB 22.856
    Es ist eine Begründung dafür zu geben, weshalb die Rechtssache an den entscheidenden Richter (wesentlich) höhere Anforderungen stellt als im Normalfall (…BayVGH, B.v. 30.3.2021 - 22 ZB 20.1972 - juris Rn. 19; B.v. 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 30.03.2021 - 22 ZB 20.1972

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz

  • VGH Bayern, 03.03.2021 - 22 ZB 20.1576

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Insolvenzverschleppung

  • VGH Bayern, 24.01.2022 - 22 ZB 21.229

    Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft

  • VGH Bayern, 16.06.2010 - 22 ZB 10.1164

    Beschäftigungsverbot; Unzuverlässigkeit; strafrechtliche Verurteilung wegen …

  • VGH Bayern, 13.11.2015 - 22 C 15.1463

    Prozesskostenhilfe, Widerruf, Gaststättenerlaubnis, Unzuverlässigkeit, …

  • VGH Bayern, 27.01.2025 - 22 ZB 24.549

    Klage gegen erweiterte Gewerbeuntersagung

    Es ist dabei zu Recht davon ausgegangen (…UA Rn. 22, 24), dass unzuverlässig i.S.d. § 35 Abs. 1 GewO ein Gewerbetreibender ist, der im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, hier also des Bescheiderlasses, nach dem Gesamteindruck seines Verhaltes nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt und dass tatsächliche Anhaltspunkte für eine solche Unzuverlässigkeit u.a. bei Straftaten im Zusammenhang mit der gewerblichen Betätigung bestehen (…vgl. BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 14 f.; BayVGH, B.v. 17.10.2022 - 22 ZB 22.856 - juris Rn. 14).

    Ferner hat es zutreffend ausgeführt (…UA Rn. 39 f.), dass nicht das Strafurteil, sondern das Fehlverhalten des Gewerbetreibenden, das zur Verurteilung geführt hat, die Gewerbeuntersagung erfordern kann (…vgl. BVerwG, B.v. 23.5.1995 - 1 B 78.95 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 24.1.2022 - 22 ZB 21.229 - juris Rn. 15; B.v. 17.10.2022 - 22 ZB 22.856 - a.a.O.).

    Einem ordnungsgemäßen Verhalten während des laufenden Gewerbeuntersagungsverfahrens kann daher nur geringe Aussagekraft zuerkannt werden (…vgl. dazu BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 21; B.v. 17.10.2022 - 22 ZB 22.856 - juris Rn. 18).

  • VG Regensburg, 10.11.2025 - RO 5 K 24.31

    Widerruf einer Versicherungsmaklererlaubnis wegen einer strafgerichtlichen …

    Dementsprechend kann ein Wohlverhalten während eines Strafverfahrens und auch während eines Verwaltungsverfahrens, das auf den Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis abzielt, grundsätzlich nicht zugunsten des Betroffenen gewertet werden (…BVerwG, B.v. 23.5.1995 - 1 B 78.95 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 27.1.2025 - 22 ZB 24.549 - juris Rn. 17; B.v. 17.10.2022 - 22 ZB 22.856 - juris Rn. 18).
  • VG München, 09.02.2024 - M 16 K 23.3451

    Klage gegen Gewerbeuntersagung

    Rn. 43 Aus einer während und unter dem Druck eines anhängigen Strafverfahrens und/oder eines späteren Gewerbeuntersagungsverfahrens gezeigten Phase des Wohlverhaltens des Betroffenen kann nicht ohne weiteres auf einen grundlegenden Einstellungswandel geschlossen werden (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 17.10.2022 - 22 ZB 22.856 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 17.8.2020 - 22 ZB 20.1037 - juris Rn. 11;… BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 21;… BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 22 ZB 15.1271 - juris Rn. 9 jeweils m.w.N.).
  • VG München, 14.11.2024 - M 16 K 19.497

    Gewerbeuntersagung, gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, Schornsteinfeger …

    Es kommt lediglich darauf an, ob sich die betreffenden Tatsachen auf die ordnungsgemäße Führung des in Rede stehenden Gewerbes auswirken (…vgl. BVerwG, B.v. 6.12.1994 - 1 B 234.94 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 17.10.2022 - 22 ZB 22.856 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 21.11.2025 - 22 ZB 24.2019

    Freiheitsstrafe, Berufung, Bescheid, Gewerbeuntersagung, Zulassungsantrag, …

    Die positive Sozialprognose des Amtsgerichts Augsburg sei von einigem tatsächlichen Gewicht bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit (Verweis auf BayVGH, B.v. 17.10.2022 - 22 ZB 22.856).
  • VG Bayreuth, 03.06.2025 - B 8 S 25.426

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit auf Grund Eintragungen im …

    Die Kammer verweist auf folgende Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v.17.10.2022 - 22 ZB 22.856 - juris Rn. 18): "Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats kann ein kurzfristiges Wohlverhalten eine über lange Zeit zu Tage getretene Unzuverlässigkeit nicht ohne Weiteres ausräumen, insbesondere dann, wenn dieses Wohlverhalten nicht Ergebnis eines inneren Reifeprozesses des Gewerbetreibenden ist.
  • VGH Bayern, 28.10.2024 - 22 ZB 24.293

    Gewerbeuntersagung wegen strafbarer Kennzeichenverletzung (MarkenG), länger …

    Das Verwaltungsgericht ist auch zu Recht von dem Grundsatz ausgegangen, dass die für den Gewerbetreibenden sprechenden Tatsachen umso nachhaltiger sein müssen (auch hinsichtlich des Zeitraums), je länger das zuvor gezeigte Fehlverhalten andauerte, um die Grundlage für die Annahme eines geläuterten Verhaltens zu sein, und dass aus einer während und unter dem Druck eines anhängigen Strafverfahrens und/oder eines späteren Gewerbeuntersagungsverfahrens gezeigten Phase des Wohlverhaltens des Betroffenen nicht ohne weiteres auf einen grundlegenden Einstellungswandel geschlossen werden kann (vgl. dazu BayVGH, B.v. 17.10.2022 - 22 ZB 22.856 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.10.2024 - 22 ZB 24.296

    Verwaltungsgerichte, Gewerbeuntersagungsverfahren, Unzuverlässigkeit, …

    Das Verwaltungsgericht ist auch zu Recht von dem Grundsatz ausgegangen, dass die für den Gewerbetreibenden sprechenden Tatsachen umso nachhaltiger sein müssen (auch hinsichtlich des Zeitraums), je länger das zuvor gezeigte Fehlverhalten andauerte, um die Grundlage für die Annahme eines geläuterten Verhaltens zu sein, und dass aus einer während und unter dem Druck eines anhängigen Strafverfahrens und/oder eines späteren Gewerbeuntersagungsverfahrens gezeigten Phase des Wohlverhaltens des Betroffenen nicht ohne weiteres auf einen grundlegenden Einstellungswandel geschlossen werden kann (vgl. dazu BayVGH, B.v. 17.10.2022 - 22 ZB 22.856 - juris Rn. 18 m.w.N.).
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