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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.09.2024 - 22 ZB 23.1004   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,35934
VGH Bayern, 05.09.2024 - 22 ZB 23.1004 (https://dejure.org/2024,35934)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.09.2024 - 22 ZB 23.1004 (https://dejure.org/2024,35934)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. September 2024 - 22 ZB 23.1004 (https://dejure.org/2024,35934)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2, § 124a Abs. 4 S. 4
    Keine gegenläufige Verwaltungspraxis durch Bewilligung einer nicht der bisherigen Verwaltungspraxis entsprechenden Leistung

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 23.10.2023 - 22 ZB 23.1426

    Gewährung einer Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2024 - 22 ZB 23.1004
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine gegenläufige Verwaltungspraxis durch Bewilligung einer nicht der bisherigen Verwaltungspraxis entsprechenden Leistung allenfalls dann begründet werden, wenn die richtlinienabweichende bzw. von der Förderpraxis abweichende Bewilligung gebilligt oder geduldet wird (BayVGH, B.v. 23.8.2023 - 22 ZB 23.1426 - juris Rn. 15;… B.v. 27.2.2023 - 22 ZB 22.2554 - juris Rn. 19).

    Rn. 13 Soweit der Kläger sich darauf beruft, dass die Beklagte keine Schlussabrechnungen vorgelegt habe, woraus ersichtlich sei, dass sie Rückforderungsverfahren einleiten werde, zieht er damit die dem Senat auch aus anderen Verfahren (vgl. z.B. B.v. 23.10.2023 - 22 ZB 23.1426, B.v. 27.2.2023 - 22 ZB 22.2554 - beide juris) bekannte Förderpraxis (keine Förderung von unverhältnismäßigen Kosten, nur Förderung von Maßnahmen, die der Existenzsicherung dienen, keine Förderung von "neu" für "alt") nicht in Zweifel.

    Richtlinien oder sonstige ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften dürfen nicht gerichtlich ausgelegt werden (BayVGH, B.v. 23.10.2023 - 22 ZB 23.1426 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 27.02.2023 - 22 ZB 22.2554

    Klage auf Corona-Überbrückungshilfe III

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2024 - 22 ZB 23.1004
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine gegenläufige Verwaltungspraxis durch Bewilligung einer nicht der bisherigen Verwaltungspraxis entsprechenden Leistung allenfalls dann begründet werden, wenn die richtlinienabweichende bzw. von der Förderpraxis abweichende Bewilligung gebilligt oder geduldet wird (…BayVGH, B.v. 23.8.2023 - 22 ZB 23.1426 - juris Rn. 15; B.v. 27.2.2023 - 22 ZB 22.2554 - juris Rn. 19).

    Rn. 13 Soweit der Kläger sich darauf beruft, dass die Beklagte keine Schlussabrechnungen vorgelegt habe, woraus ersichtlich sei, dass sie Rückforderungsverfahren einleiten werde, zieht er damit die dem Senat auch aus anderen Verfahren (vgl. z.B. B.v. 23.10.2023 - 22 ZB 23.1426, B.v. 27.2.2023 - 22 ZB 22.2554 - beide juris) bekannte Förderpraxis (keine Förderung von unverhältnismäßigen Kosten, nur Förderung von Maßnahmen, die der Existenzsicherung dienen, keine Förderung von "neu" für "alt") nicht in Zweifel.

  • VGH Bayern, 04.12.2023 - 22 ZB 22.2621

    Antragstellung auf Gewährung einer Corona-Überbrückungshilfe durch prüfenden …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2024 - 22 ZB 23.1004
    Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Förderpraxis hat das Verwaltungsgericht unter Auseinandersetzung mit den diesbezüglichen Ausführungen der Beklagten in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2023 - 22 ZB 22.2621 - juris Rn. 14) ausführlich begründet.

    Das Verwaltungsgericht weist zu Recht darauf hin, dass der Kläger keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit solchen Subventionsempfängern hat, denen entgegen der ständigen Förderpraxis Subventionen zugewandt bzw. belassen wurden (BayVGH, B.v. 4.12.2023 - 22 ZB 22.2621 - juris Rn. 16;… OVG Bremen, B.v. 19.4.2023 - 1 LA 277/23 - juris Rn. 16 m.w.N.).

  • BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2024 - 22 ZB 23.1004
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 34;… BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2024 - 22 ZB 23.1004
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (…BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 34; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • OVG Bremen, 19.04.2024 - 1 LA 277/23

    Widerruf und Rückforderung einer Corona-Soforthilfe - Corona-Soforthilfe; …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.2024 - 22 ZB 23.1004
    Das Verwaltungsgericht weist zu Recht darauf hin, dass der Kläger keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit solchen Subventionsempfängern hat, denen entgegen der ständigen Förderpraxis Subventionen zugewandt bzw. belassen wurden (…BayVGH, B.v. 4.12.2023 - 22 ZB 22.2621 - juris Rn. 16; OVG Bremen, B.v. 19.4.2023 - 1 LA 277/23 - juris Rn. 16 m.w.N.).
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