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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.01.2024 - 22 ZB 23.1018   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,888
VGH Bayern, 09.01.2024 - 22 ZB 23.1018 (https://dejure.org/2024,888)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.01.2024 - 22 ZB 23.1018 (https://dejure.org/2024,888)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Januar 2024 - 22 ZB 23.1018 (https://dejure.org/2024,888)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayHO Art. 53; Überbrückungshilfe III Nr. 3.1 lit. n S. 1
    Erhöhung einer bereits gewährten Corona-Hilfe (Überbrückungshilfe III)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayHO Art. 53
    Bewilligung der Erhöhung der bereits gewährten Corona-Überbrückungshilfe III für ein Fitnessstudio; Förderfähigkeit der Kosten für den Austausch von Bodenmatten, Polstern und der Fugen in den Duschen bei coronabedingter Verursachung

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (59)Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 18.05.2020 - 6 ZB 20.438

    Zuwendung nach Sportförderrichtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2024 - 22 ZB 23.1018
    Es hat unter Berufung auf die obergerichtliche Rechtsprechung ausgeführt, dass sich der Zeitpunkt für die Beurteilung der Förderfähigkeit einer Maßnahme dem materiellen Recht folgend nach der Verwaltungspraxis der Beklagten richte (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 6 ZB 20.438 - juris Rn. 15;… B.v. 27.2.2023 - 22 ZB 22.2554 - juris Rn. 14 m.w.N.) und dass danach hier der Zeitpunkt der Behördenentscheidung maßgeblich sei.

    Mit diesem Vorbringen entkräftet sie jedoch nicht die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entspricht (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 6 ZB 20.438 - juris Rn. 15;… B.v. 2.2.2022 - 6 C 21.2701 - juris Rn. 10;… B.v. 27.2.2023 - 22 ZB 22.2554 - juris Rn. 14 m.w.N.), wonach - dem materiellen Recht folgend - auf die Verwaltungspraxis der Beklagten abzustellen ist.

  • VGH Bayern, 27.02.2023 - 22 ZB 22.2554

    Klage auf Corona-Überbrückungshilfe III

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2024 - 22 ZB 23.1018
    Es hat unter Berufung auf die obergerichtliche Rechtsprechung ausgeführt, dass sich der Zeitpunkt für die Beurteilung der Förderfähigkeit einer Maßnahme dem materiellen Recht folgend nach der Verwaltungspraxis der Beklagten richte (…vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 6 ZB 20.438 - juris Rn. 15; B.v. 27.2.2023 - 22 ZB 22.2554 - juris Rn. 14 m.w.N.) und dass danach hier der Zeitpunkt der Behördenentscheidung maßgeblich sei.

    Mit diesem Vorbringen entkräftet sie jedoch nicht die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entspricht (…vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 6 ZB 20.438 - juris Rn. 15;… B.v. 2.2.2022 - 6 C 21.2701 - juris Rn. 10; B.v. 27.2.2023 - 22 ZB 22.2554 - juris Rn. 14 m.w.N.), wonach - dem materiellen Recht folgend - auf die Verwaltungspraxis der Beklagten abzustellen ist.

  • BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2024 - 22 ZB 23.1018
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 34;… BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2024 - 22 ZB 23.1018
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (…BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 34; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 6 B 58.10

    Versammlungsfreiheit; Eingriffsgrundlage; Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2024 - 22 ZB 23.1018
    Rn. 16 Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine im angestrebten Berufungsverfahren klärungsbedürftige und für die Entscheidung dieses Verfahrens erhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, die bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt ist und deren Beantwortung daher über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus wesentliche Bedeutung für die einheitliche Anwendung oder Weiterentwicklung des Rechts hat, wobei zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes (vgl. § 124a Abs. 4 Satz 5, Abs. 5 Satz 2 VwGO) die Frage nicht nur auszuformulieren, sondern zudem auch substantiiert auszuführen ist, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BVerwG, B.v. 16.11.2010 - 6 B 58.10 - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 28.1.2019 - 15 ZB 17.1831 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.08.2022 - 22 ZB 22.1151

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem auf die Gewährung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2024 - 22 ZB 23.1018
    Die Beklagte habe den Zusammenhang mit der Pandemie - entsprechend ihrer Verwaltungspraxis, auf die maßgeblich abzustellen sei (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2022 - 22 ZB 22.1151 - juris Rn. 17 m.w.N.;… B.v. 26.10.2023 - 22 C 23.1609 - juris Rn. 10) - als nicht ausreichend ansehen dürfen.
  • VGH Bayern, 02.02.2022 - 6 C 21.2701

    Erfolgloser Pkh-Antrag auf Gewährung eines fiktiven Unternehmerlohns nach dem …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2024 - 22 ZB 23.1018
    Mit diesem Vorbringen entkräftet sie jedoch nicht die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entspricht (…vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 6 ZB 20.438 - juris Rn. 15; B.v. 2.2.2022 - 6 C 21.2701 - juris Rn. 10;… B.v. 27.2.2023 - 22 ZB 22.2554 - juris Rn. 14 m.w.N.), wonach - dem materiellen Recht folgend - auf die Verwaltungspraxis der Beklagten abzustellen ist.
  • VGH Bayern, 26.10.2023 - 22 C 23.1609

    Keinen Anspruch auf Gewährung von "November- oder Dezemberhilfe" mangels …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2024 - 22 ZB 23.1018
    Die Beklagte habe den Zusammenhang mit der Pandemie - entsprechend ihrer Verwaltungspraxis, auf die maßgeblich abzustellen sei (…vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2022 - 22 ZB 22.1151 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 26.10.2023 - 22 C 23.1609 - juris Rn. 10) - als nicht ausreichend ansehen dürfen.
  • VGH Bayern, 28.01.2019 - 15 ZB 17.1831

    Nachbarklage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für Sportcampus

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2024 - 22 ZB 23.1018
    Rn. 16 Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine im angestrebten Berufungsverfahren klärungsbedürftige und für die Entscheidung dieses Verfahrens erhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, die bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt ist und deren Beantwortung daher über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus wesentliche Bedeutung für die einheitliche Anwendung oder Weiterentwicklung des Rechts hat, wobei zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes (vgl. § 124a Abs. 4 Satz 5, Abs. 5 Satz 2 VwGO) die Frage nicht nur auszuformulieren, sondern zudem auch substantiiert auszuführen ist, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (…vgl. BVerwG, B.v. 16.11.2010 - 6 B 58.10 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 28.1.2019 - 15 ZB 17.1831 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • VG München, 12.06.2026 - M 31 K 23.2819

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Zuwendungsrecht, Überbrückungshilfe IV, Unternehmen für …

    Rn. 21 aa) Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist nach der geübten Verwaltungspraxis der Beklagten der Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2024 - 22 ZB 23.1018 - juris Rn. 14;… B.v. 27.2.2023 - 22 ZB 22.2554 - juris Rn. 14;… B.v. 2.2.2022 - 6 C 21.2701 - juris Rn. 8 und 10;… B.v. 25.1.2021 - 6 ZB 20.2162 - juris Rn. 17;… vgl. auch SächsOVG, U.v. 16.2.2016 - 1 A 677.13 - juris Rn. 67), weil bzw. wenn und soweit die Zuwendungsvoraussetzungen allein aufgrund der bis zur behördlichen Entscheidung eingegangenen Unterlagen bewertet werden.
  • VG München, 08.03.2024 - M 31 K 22.5002

    Zuwendungsrecht, Überbrückungshilfe III, Hotelbetrieb, Zahlungen im …

    Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören in diesem Zusammenhang etwa die Anschaffung von Luftfiltern, Einmalartikeln oder Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (vgl. zur Zuwendungspraxis z.B. BayVGH, B.v. 9.1.2024 - 22 ZB 23.1018 - juris Rn. 11 ff.;… VG München, U.v. 26.9.2023 - M 31 K 22.5600 - juris Rn. 25).

    Rn. 31 a) Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist hierbei nach der geübten Verwaltungspraxis der Beklagten der Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2024 - 22 ZB 23.1018 - juris Rn. 14;… B.v. 27.2.2023 - 22 ZB 22.2554 - juris Rn. 14;… B.v. 2.2.2022 - 6 C 21.2701 - juris Rn. 8 und 10;… B.v. 25.1.2021 - 6 ZB 20.2162 - juris Rn. 17;… vgl. auch SächsOVG, U.v. 16.2.2016 - 1 A 677.13 - juris Rn. 67), weil bzw. wenn und soweit die Zuwendungsvoraussetzungen allein aufgrund der bis zur behördlichen Entscheidung eingegangenen Unterlagen bewertet werden.

    Die Liste in den FAQs benennt weiter nur beispielhaft Fördergegenstände und trifft keine Aussage über die durch die Bewilligungsstelle festzustellende tatsächliche Förderfähigkeit im Einzelfall (vgl. insbesondere Anhang 4 zu den FAQs; zur Zuwendungspraxis z.B. BayVGH, B.v. 9.1.2024 - 22 ZB 23.1018 - juris Rn. 11;… VG Augsburg, U.v. 19.7.2023 - Au 6 K 22.661 - juris Rn. 141;… VG München, U.v. 26.9.2023 - M 31 K 22.5600 - juris Rn. 43;… U.v. 28.6.2023 - M 31 K 22.1561 - juris Rn. 40, U.v. 21.4.2023 - M 31 K 22.84 - juris Rn. 45).

    Dass der Austausch der Duschvorhänge generell und in der tatsächlich erfolgten Dimension zur Überbrückung und Existenzsicherung erforderlich gewesen wäre, ist zwar im behördlichen Verfahren seitens der Klagepartei behauptet worden (Bl. 74 der Behördenakte), nähere Angaben zu einem dahinter stehenden Hygienekonzept fehlen indes (vgl. zum Austausch von Bodenbelägen als Hygienemaßnahme BayVGH, B.v. 9.1.2024 - 22 ZB 23.1018 - juris Rn. 11 ff.;… ähnlich in Bezug auf WC-Sanierungen zur Umsetzung von Hygienekonzepten VG München, U.v. 20.3.2023 - M 31 K 22.2280 - juris Rn. 48).

  • VG Würzburg, 08.07.2024 - W 8 K 24.111

    Ablehnung und Rückforderung ausbezahlter Corona-Neustarthilfe rechtmäßig

    Für die gerichtliche Prüfung einer Förderung ist deshalb entscheidend, wie die Behörde des zuständigen Rechtsträgers die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt hat und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz gebunden ist (…vgl. allgemein BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - BayVBl 2020, 365 - juris Rn. 26 und zu Corona-Beihilfen BayVGH, B.v. 5.3.2024 - 22 ZB 23.2128; B.v. 18.1.2024 - 22 ZB 23.117; B.v. 9.1.2024 - 22 C 23.1773 - juris; B.v. 9.1.2024 - 22 ZB 23.1018 - juris; B.v. 4.12.2023 - 22 ZB 22.2621 - juris; B.v. 26.10.2023 - 22 C 23.1609 - juris; B.v. 23.10.2023 - 22 ZB 23.1426 - juris; B.v. 22.9.2023 - 22 ZB 22.1195 - juris; Be.v. 31.8.2023 - 22 ZB 22.2114 bzw. 22 ZB 22.2115 - juris; Be.v. 17.8.2023 - 22 ZB 23.1125 bzw. 22 ZB 23.1009 - juris; B.v. 18.6.2023 - 6 C 22.2289 - juris; B.v. 22.5.2023 - 22 ZB 22.2661 - juris; B.v. 4.4.2023 - 22 ZB 22.2656 - juris; B.v. 27.2.2023 - 22 ZB 22.2554 - juris; B.v. 14.10.2022 - 22 ZB 22.212 - juris; B.v. 29.9.2022 - 22 ZB 22.213; B.v. 2.2.2022 - 6 C 21.2701 - juris; B.v. 8.11.2021 - 6 ZB 21.1889 bzw. 6 ZB 21.2023 - juris sowie die Kammerrechtsprechung, etwa VG Würzburg, U.v. 15.4.2024 - W 8 K 23.788 - juris; Ue.v. 5.2.2024 - W 8 K 23.476, W 8 K 23.878 bzw. W 8 K 23.1018 - juris; Ue.v. 15.12.2023 - W 8 K 23.546 bzw. W 8 K 23.523 - juris; Ue. v. 1.12.2023 - W 8 K 23.338 bzw. W 8 K 23.611 - juris; jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
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