Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.07.2024 - 22 ZB 23.1176 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
Überbrückungshilfe III - Ablehnung der Förderfähigkeit für bestimmte bauliche Modernisierungs- und Hygienemaßnahmen in einem Hotel - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
Antrag eines Hotelbetreibers auf Bewilligung einer weiteren Förderung nach der Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleinere und mittlere Unternehmen - Phase 3 (Überbrückungshilfe III); Zurückweisung des Berufungszulassungsantrags
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 28.03.2023 - AN 15 K 21.2162
- VGH Bayern, 29.07.2024 - 22 ZB 23.1176
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2024 - 22 ZB 23.1176
Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 34;… BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2024 - 22 ZB 23.1176
Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (…BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 34; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.2661
Erfolgloser Zulassungsantrag: Überbrückungshilfe III
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2024 - 22 ZB 23.1176
Denn es kommt nicht darauf an, welche Bedeutung die in der Richtlinie verwendeten Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch oder im Verständnis der Klägerin haben, sondern allein darauf, ob die Anwendung der Richtlinie dem Verständnis und der ständigen Förderpraxis der Beklagten entspricht, selbst wenn die Beklagte von den Bestimmungen der Förderrichtlinie abweicht (BayVGH, B.v. 22.5.2023 - 22 ZB 22.2661 - juris Rn. 29;… B.v. 14.10.2022 - 22 ZB 22.212 - Rn. 13). - VGH Bayern, 14.10.2022 - 22 ZB 22.212
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren gegen die Rücknahme eines …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2024 - 22 ZB 23.1176
Denn es kommt nicht darauf an, welche Bedeutung die in der Richtlinie verwendeten Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch oder im Verständnis der Klägerin haben, sondern allein darauf, ob die Anwendung der Richtlinie dem Verständnis und der ständigen Förderpraxis der Beklagten entspricht, selbst wenn die Beklagte von den Bestimmungen der Förderrichtlinie abweicht (…BayVGH, B.v. 22.5.2023 - 22 ZB 22.2661 - juris Rn. 29; B.v. 14.10.2022 - 22 ZB 22.212 - Rn. 13). - VGH Bayern, 23.10.2023 - 22 ZB 23.1426
Gewährung einer Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2024 - 22 ZB 23.1176
Es kommt auch nicht darauf an, wie die Richtlinie ausgelegt werde könnte, sondern auf die sich aus der Richtlinie Überbrückungshilfe III und den diesbezüglichen FAQ ergebende Förderpraxis der Beklagten (BayVGH, B.v. 23.10.2023 - 22 ZB 23.1426 - juris Rn. 13).
- VG Bayreuth, 10.12.2025 - B 7 K 24.1096
Überbrückungshilfe III, fehlende Förderfähigkeit von allgemeinen Umbau- und …
Dementsprechend stellt insbesondere auch die Angemessenheit der Maßnahmen ein taugliches und der Verwaltungspraxis entsprechendes Kriterium für die Förderfähigkeit dar, worauf die Beklagte hingewiesen hat und was sich bereits aus Anhang 4 der einschlägigen FAQs ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2024 - 22 ZB 23.1176 - juris Rn. 9 f. m.w.N.;… VG München, U.v. 20.3.2023 - M 31 K 22.1827 - juris Rn. 39).Rn. 53 Die Beklagte konnte zudem - selbst wenn man die Baumaßnahmen als Teil eines schlüssigen Hygienekonzepts einstufen würde - jedenfalls von Rechts wegen ohne weiteres davon ausgehen, dass beim vorliegenden kostenintensiven Bau eines Büros (nur) zwecks Einhaltung eines bestehenden Abstandsgebots eine dementsprechende Angemessenheit nicht mehr gegeben ist (…vgl. auch VG München, U.v. 20.3.2023 - M 31 K 22.1827 - juris Rn. 39; BayVGH, B.v. 29.7.2024 - 22 ZB 23.1176 - juris Rn. 9 f. m.w.N.; VG Bayreuth, U.v. 24.9.2025 - B 7 K 24.126 - juris m.w.N.).
Laut Anhang 4 der FAQs und der Verwaltungspraxis der Beklagten sind etwa die Anschaffung mobiler Luftreiniger, nichtbauliche Maßnahmen zur Nutzung des Außenbereichs bei schlechtem Wetter, sowie Einmalartikel zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen, wie Schnelltests, Desinfektionsmittel und Schutzmaßnahmen als Hygienemaßnahmen in diesem Sinne förderfähig (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2024 - 22 ZB 23.1176 - juris Rn. 28 ff.) Hingegen werden solche Maßnahmen, die nicht primär der Existenzsicherung in der Pandemie dienten bzw. deren Kosten nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen stünden, nicht gefördert (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2024 - 22 ZB 23.1176 - juris Rn. 28 ff.) Ebenso nicht förderfähig sind auch insoweit Ausgaben für Maßnahmen, deren Notwendigkeit bereits vor der Pandemie angestanden hätten.
Auch eine evtl. vereinfachte Reinigungsmöglichkeit begründet keine Förderfähigkeit der aufgelisteten Kosten als Hygienemaßnahmen (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2024 - 22 ZB 23.1176 - juris Rn. 35).
Insoweit handelt es sich ebenfalls nur um allgemeine Umbau-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2024 - 22 ZB 23.1176 - juris Rn. 28 ff., 34).
- VG Bayreuth, 24.09.2025 - B 7 K 24.126
Überbrückungshilfe III, fehlende Förderfähigkeit von allgemeinen Umbau- und …
Dementsprechend stellt insbesondere auch die Angemessenheit der Maßnahmen ein taugliches und der Verwaltungspraxis entsprechendes Kriterium für die Förderfähigkeit dar, worauf die Beklagte im streitgegenständlichen Bescheid hingewiesen hat und was sich bereits aus Anhang 4 der einschlägigen FAQs ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2024 - 22 ZB 23.1176 - juris Rn. 9 f. m.w.N.;… VG München, U.v. 20.3.2023 - M 31 K 22.1827 - juris Rn. 39).Soweit die Klägerseite ausführt, sie sehe keinen Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot, da die Kosten von der Richtlinie gedeckelt seien, weist die Beklagte zutreffend daraufhin, dass sich die Verhältnismäßigkeit/Angemessenheit einer Baumaßnahme nicht alleine an der Grenze von 20.000 EUR pro Monat beurteilt, sondern nach der Verwaltungspraxis vielmehr das Ziel bzw. der Zweck, der mit der Maßnahme erreicht werden soll, maßgeblich ist (…vgl. zum Ganzen auch: BayVGH, B.v. 23.10.2023 - 22 ZB 23.1426 - juris Rn. 18 ff.; BayVGH, B.v. 29.7.2024 - 22 ZB 23.1176 - juris Rn. 9 f. m.w.N.).
- VG München, 24.09.2024 - M 31 K 22.6201
Zuwendungsrecht, Überbrückungshilfe III, Hotelbetrieb, Förderfähigkeit von …
Insbesondere aus den in den FAQs enthaltenen Beispielen - Abtrennungen, Absperrungen, Umstrukturierungen - wird deutlich, dass die möglichen Fördergegenstände im Wesentlichen der temporären Überbrückung mit dem Ziel der Existenzsicherung dienen, nicht aber substantielle, dauerhafte Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen darstellen, die bereits nach ihrem Charakter vorwiegend einen von der Pandemie unabhängigen Zweck erfüllen (…vgl. VG München, U.v. 26.9.2023 - M 31 K 22.5600 - juris Rn. 40; grundlegend etwa BayVGH, B.v. 29.7.2024 - 22 ZB 23.1176 - juris Rn. 10). - VG München, 17.09.2024 - M 31 K 22.6441
Zuwendungsrecht, Überbrückungshilfe III Plus, Instandhaltungskosten, Umbau- und …
Rn. 31 2.2.2 Auf Grundlage dieser Zuwendungspraxis, die auch bereits von der Rechtsprechung bestätigt wurde (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2024 - 22 ZB 23.1176 - juris Rn. 24;… B.v. 27.2.2023 - 22 ZB 22.2554 - juris Rn. 22;… VG München, U.v. 20.3.2023 - M 31 K 22.2280 - juris Rn. 35;… VG Würzburg, U.v. 24.10.2022 - W 8 K 21.1263 - juris Rn. 81), geht die Beklagte zu Recht davon aus, dass die durch die Klagepartei im gerichtlichen Verfahren unter dem Gesichtspunkt von Ausgaben für notwendige Instandhaltung weiter geltend gemachten Kosten nicht zu einer erhöhten Förderung führen. - VGH Bayern, 04.10.2024 - 22 ZB 23.1744
Überbrückungshilfe III, Förderpraxis der Beklagten, Maßgeblicher …
Es hat ausgeführt, dass es auf die sich aus der Richtlinie Überbrückungshilfe III und den diesbezüglichen FAQ ergebende Förderpraxis der Beklagten ankommt (…vgl. dazu BayVGH, B.v. 23.10.2023 - 22 ZB 23.1426 - juris Rn. 13; B.v. 29.7.2024 - 22 ZB 23.1176 - juris Rn. 10).
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