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   LG Köln, 12.08.2013 - 226 O 86/13   

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https://dejure.org/2013,35225
LG Köln, 12.08.2013 - 226 O 86/13 (https://dejure.org/2013,35225)
LG Köln, Entscheidung vom 12.08.2013 - 226 O 86/13 (https://dejure.org/2013,35225)
LG Köln, Entscheidung vom 12. August 2013 - 226 O 86/13 (https://dejure.org/2013,35225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch gegen Provider - Redtube-Abmahnung durch U+C - Gericht ging bei Auskunftsanspruch von Filesharing und nicht von Streaming aus

  • spiegel.de (Pressebericht, 09.12.2013)

    Redtube.com: Massenabmahnungen wegen Porno-Stream

  • spiegel.de (Pressebericht, 11.12.2013)

    Redtube: Die fünf großen Fragen bei der Porno-Stream-Abmahnung

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Redtube Abmahnungen: Durfte das LG Köln die IP-Adressen herausgeben?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftsbeschluss zu den Streaming-Abmahnungen The Archive AG / RedTube.com

Besprechungen u.ä. (10)

  • Telemedicus (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Streaming-Nutzer im Fadenkreuz der Abmahnanwälte

  • internet-law.de (Entscheidungsanmerkung)

    Warum die Streaming-Abmahnungen der Rechtsanwälte U&C unwirksam sind

  • beck-blog (Entscheidungsanmerkung)

    Verletzen Pornogucker Urheberrechte? Anmerkungen zum Redtube-Fall

  • offenenetze.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Redtube-Abmahnungen und Datenschutzstrafrecht

  • heise.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Streaming-Abmahnungen jenseits der roten Linie (Ulf Buermeyer; 22.12.2013)

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Abmahnwelle gegen Redtube-Nutzer: Vom Leerlaufen des Richtervorbehalts

  • kanzlei-rader.de (Kurzanmerkung)

    Gericht hält sich bedeckt - Pressemitteilung in Sachen Urmann + Collegen "The Archive AG” (Streaming)

  • dr-wachs.de (Entscheidungsanmerkung)

    Auskunft des LG Köln in Streaming Verfahren: Erläuterung und Problemdarstellung

  • cr-online.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Abwegige Abmahnungen: Warum der Konsum von Pornos erlaubt ist.

  • cr-online.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Anmerkungen zur Streaming-Abmahnwelle

In Nachschlagewerken

Sonstiges (7)

  • lawblog.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Redtube: Richter zücken die rote Karte

  • heise.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 11.12.2013)

    Abmahnungen wegen Redtube-Porno-Streaming: erste juristische Gegenwehr

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 18.12.2013)

    "Redtube"-Abmahnungen: Die Sache könnte ein fauler Trick sein

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 20.12.2013)

    Redtube-Abmahnungen: Das Landgericht Köln überlegt es sich noch mal

  • archive.org PDF (Pressemitteilung mit Bezug zur Entscheidung, 10.12.2013)

    Stellungnahme des Landgerichts Köln zu Abmahnungen durch die "The Archive AG"

  • Telepolis (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 12.12.2013)

    Landgericht Köln "abgemahnt"

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 15.12.2013)

    Fall Redtube: Anwalt will Nutzer weiterer Porno-Portale abmahnen

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 197
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Auszug aus LG Köln, 12.08.2013 - 226 O 86/13
    Ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung ist für einen Antrag nach § 101 Abs. 9 UrhG nicht erforderlich (BGH, Beschl. v. 19.04.2012 - I ZB 80/11 "Alles kann besser werden").
  • OLG Köln, 05.05.2009 - 6 W 39/09

    Kein Rechtsschutz gegen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch

    Auszug aus LG Köln, 12.08.2013 - 226 O 86/13
    Die in diesem Verfahren getroffene Anordnung setzt lediglich die Feststellung voraus, dass über einen Internet-Anschluss, dem eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war, eine offensichtliche Rechtsverletzung begangen wurde, nicht aber die Feststellung, dass diese Rechtsverletzung von einer bestimmten Person begangen wurde (OLG Köln, Beschl. v. 05.05.2009 - 6 W 39/09).
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