Weitere Entscheidung unten: KG, 13.09.2010

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.03.2011 - 23 U 170/09   

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https://dejure.org/2011,35766
OLG Frankfurt, 02.03.2011 - 23 U 170/09 (https://dejure.org/2011,35766)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.03.2011 - 23 U 170/09 (https://dejure.org/2011,35766)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. März 2011 - 23 U 170/09 (https://dejure.org/2011,35766)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 InsO, § 134 InsO, § 814 BGB
    Zur Frage, ob die Besicherung einer fremden Schuld unentgeltlich erfolgt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Frage, ob die Besicherung einer fremden Schuld unentgeltlich erfolgt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.06.2006 - IX ZR 159/04

    Anfechtbarkeit einer nachträglichen Besicherung einer Darlehensforderung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2011 - 23 U 170/09
    Etwas Anderes gilt, wenn der Sicherungsgeber zur Bestellung der Sicherheit auf Grund einer entgeltlich begründeten Verpflichtung gehalten war (BGH BB 2006, 1595f., Ganter WM 2006, 1081, 1084).

    Anders ist die Rechtslage nur, wenn der Sicherungsnehmer ein Vermögensopfer erbracht hat, wobei der Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs maßgeblich ist (BGH BB 2006, 1595f.).

    Ein eigenes wirtschaftliches Interesse des Sicherungsgebers - wie es insbesondere in einem Konzernverbund bestehen mag - ist nicht ausschlaggebend (BGH BB 2006, 1595f.).

    Das bloße Stehenlassen eines Darlehensrückzahlungsanspruchs wird in der Rechtsprechung nicht als Vermögensopfer betrachtet (BGH WM 2004, 1819ff., BB 2006, 1595f.).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2011 - 23 U 170/09
    23 Beim Darlehensvertrag kommt es also darauf an, ob der Sicherungsnehmer eine bei wirtschaftlicher Betrachtung werthaltige Gegenleistung erbringt (BGH WM 2006, 1156ff.), z.B. in Form einer Erweiterung der Kreditlinie (BGH BB 2006, 159f.).
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZR 84/05

    Begriff der Unentgeltlichkeit der Leistung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2011 - 23 U 170/09
    23 Beim Darlehensvertrag kommt es also darauf an, ob der Sicherungsnehmer eine bei wirtschaftlicher Betrachtung werthaltige Gegenleistung erbringt (BGH WM 2006, 1156ff.), z.B. in Form einer Erweiterung der Kreditlinie (BGH BB 2006, 159f.).
  • BGH, 07.05.2009 - IX ZR 71/08

    Anfechtbarkeit der nachträglichen Besicherung einer fremden Schuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2011 - 23 U 170/09
    In seinem Urteil vom 7.5.2009 (WM 2009, 1099ff.) hat der IX. Zivilsenat des BGH dabei (in Abkehr von der bisherigen ständigen Rechtsprechung) entschieden, dass dies unabhängig davon gelte, ob die Rückforderung des stehen gelassenen Kredits durchsetzbar (und damit werthaltig) gewesen sei.
  • BGH, 16.07.2009 - IX ZR 53/08

    Schuldner der Rückgewährpflicht aus § 143 Abs. 1 InsO bei Einschaltung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2011 - 23 U 170/09
    Es besteht keine Veranlassung, diesen Anspruch im Hinblick auf den Normzweck des § 814 BGB einzuschränken (BGH NZI 2010, 320).
  • OLG Stuttgart, 14.03.2001 - 9 U 88/00

    Insolvenzrecht - unentgeltliche Verfügung des Gemeinschuldners - Erfüllung oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2011 - 23 U 170/09
    Dieser Begriff ist nicht mit dem der Schenkung identisch (OLG Stuttgart WM 2003, 453ff. zur KO).
  • OLG Koblenz, 11.09.2008 - 2 U 900/07

    Wirtschaftlich wertlose Forderungen des Finanzamtes gegen Steuerschuldner und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2011 - 23 U 170/09
    Die Leistung des Empfängers muss - objektiv betrachtet - dem Wert der Sicherung entsprechen (OLG Koblenz ZInsO 2008, 1210ff.), also den Vorteil - vollwertig - ausgleichen (Kirchhof in: MüKo InsO 2. Band 2.Aufl. 2008, § 134 Rn. 22).
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Rechtsprechung
   KG, 13.09.2010 - 23 U 170/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,36721
KG, 13.09.2010 - 23 U 170/09 (https://dejure.org/2010,36721)
KG, Entscheidung vom 13.09.2010 - 23 U 170/09 (https://dejure.org/2010,36721)
KG, Entscheidung vom 13. September 2010 - 23 U 170/09 (https://dejure.org/2010,36721)
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Volltextveröffentlichung

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erneuerte Teile - Gericht klärt Bedeutung - Einbau allenfalls wenige Monate vor Verkauf des Gebrauchten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus KG, 13.09.2010 - 23 U 170/09
    Wenn der Beklagte seine in der Werbung gemachten Angaben zur Beschaffenheit des Fahrzeug hätte widerrufen wollen, hätte er das deutlich und anders zum Ausdruck bringen müssen als durch den eher bestärkenden Zusatz "zeitlich nicht genau festzulegen" (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05 Rz. 12 sowie zur Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit durch vorangehende Werbeaussagen OLG Köln NJW-RR 1990, 758; OLG Düsseldorf 1999, 514, LG Köln DAR 2002, 272; OLG Brandenburg, Urt. vom 27.07.2006 - 5 U 161/05).
  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes

    Auszug aus KG, 13.09.2010 - 23 U 170/09
    § 218 I 1 BGB wirksam ist, ist entscheidend, ob der Rücktritt erklärt wird, bevor der - bestehende oder hypothetische - Nacherfüllungsanspruch verjährt ist (vgl. BGH, Urt. vom 15.11.2006 - VIII ZR 3/06).
  • BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03

    Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf

    Auszug aus KG, 13.09.2010 - 23 U 170/09
    Es liegt insbesondere keine Abweichung von dem vom Beklagten zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 02.06.2004 - VIII ZR 329/03 vor.
  • BGH, 03.12.1998 - VII ZR 405/97

    Hinreichende Bezeichnung des Mangels in einem Mängelbeseitigungsverlangen

    Auszug aus KG, 13.09.2010 - 23 U 170/09
    Es ist auch unschädlich, wenn er zusätzlich - möglicherweise andere als später tatsächlich festgestellte - Ursachen für die Entstehung der Mängel angibt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 - VII ZR 405/97 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2006 - 5 U 161/05

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines fehlenden Abgaskatalysators

    Auszug aus KG, 13.09.2010 - 23 U 170/09
    Wenn der Beklagte seine in der Werbung gemachten Angaben zur Beschaffenheit des Fahrzeug hätte widerrufen wollen, hätte er das deutlich und anders zum Ausdruck bringen müssen als durch den eher bestärkenden Zusatz "zeitlich nicht genau festzulegen" (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05 Rz. 12 sowie zur Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit durch vorangehende Werbeaussagen OLG Köln NJW-RR 1990, 758; OLG Düsseldorf 1999, 514, LG Köln DAR 2002, 272; OLG Brandenburg, Urt. vom 27.07.2006 - 5 U 161/05).
  • LG Köln, 10.01.2002 - 15 O 237/01

    Gebrauchtwagenkauf - Haftung für falsche Internetanzeige

    Auszug aus KG, 13.09.2010 - 23 U 170/09
    Wenn der Beklagte seine in der Werbung gemachten Angaben zur Beschaffenheit des Fahrzeug hätte widerrufen wollen, hätte er das deutlich und anders zum Ausdruck bringen müssen als durch den eher bestärkenden Zusatz "zeitlich nicht genau festzulegen" (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05 Rz. 12 sowie zur Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit durch vorangehende Werbeaussagen OLG Köln NJW-RR 1990, 758; OLG Düsseldorf 1999, 514, LG Köln DAR 2002, 272; OLG Brandenburg, Urt. vom 27.07.2006 - 5 U 161/05).
  • OLG Köln, 08.01.1990 - 8 U 28/89

    Zusicherung; Eigenschaft ; Zugesicherte Eigenschaft; Eigenschaftszusicherung;

    Auszug aus KG, 13.09.2010 - 23 U 170/09
    Wenn der Beklagte seine in der Werbung gemachten Angaben zur Beschaffenheit des Fahrzeug hätte widerrufen wollen, hätte er das deutlich und anders zum Ausdruck bringen müssen als durch den eher bestärkenden Zusatz "zeitlich nicht genau festzulegen" (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05 Rz. 12 sowie zur Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit durch vorangehende Werbeaussagen OLG Köln NJW-RR 1990, 758; OLG Düsseldorf 1999, 514, LG Köln DAR 2002, 272; OLG Brandenburg, Urt. vom 27.07.2006 - 5 U 161/05).
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