Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.05.2001 - 23 B 01.470 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10)
- VGH Bayern, 19.01.2017 - 20 BV 15.817
Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungseinrichtung
Diese Anschlussmöglichkeit eines Hinterliegergrundstücks ist jedenfalls dann als auf Dauer gesichert zu betrachten, wenn das Leitungsführungsrecht durch die Einräumung einer grundbuchrechtlich abgesicherten Dienstbarkeit zu Gunsten des herrschenden Hinterliegergrundstücks gewährleistet ist (BayVGH, U.v. 30.5.2001 - 23 B 01.470 - juris). - VGH Bayern, 07.02.2011 - 4 B 10.2856
Anschlussrecht; Öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; Geduldeter Schwarzbau …
Ihre auf der Planungshoheit beruhenden Rechte (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 11 Abs. 2 BV) hat sie in den baurechtlichen Genehmigungsverfahren und ggf. durch einen Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten bei der Baugenehmigungsbehörde wahrzunehmen, nicht aber mit der Versagung eines nach ihrer Wasserabgabesatzung bestehenden Anschlussrechts (BayVGH vom 30.5.2001 Az. 23 B 01.470 RdNr. 30; vom 15.7.2010 Az. 4 B 09.2198 RdNr. 24). - VG Augsburg, 06.06.2018 - Au 6 K 17.1250
Öffentliche Widmung einer Abwasserleitung
Die Anschlussmöglichkeit eines Hinterliegergrundstücks ist jedenfalls als auf Dauer gesichert zu betrachten, wenn das Leitungsführungsrecht durch die Einräumung einer grundbuchrechtlich abgesicherten Dienstbarkeit zu Gunsten des herrschenden Hinterliegergrundstücks gewährleistet ist (…vgl. BayVGH, U.v. 19.1.2017 - 20 BV 15.817 - juris Rn. 24; BayVGH, U.v. 30.5.2001 - 23 B 01.470 - juris Rn. 27 m.w.N.).
- VG Bayreuth, 02.07.2026 - B 4 K 24.269
Einbau einer Hebeanlage, Anschluss an die Entwässerungseinrichtung, …
Dies setzt grundsätzlich voraus, dass das Leitungsführungsrecht durch Einräumung einer grundbuchrechtlich abgesicherten Dienstbarkeit zugunsten des herrschenden Grundstücks gewährleistet ist (BayVGH, U.v. 15.11.1990 - 23 B 88.03688 - NVwZ-RR 1991, 584; B.v. 27.6.2000 - 23 ZB 00.1626 - BeckRS 2000, 29216; U.v. 30.5.2001 - 23 B 01.470 - BeckRS 2001, 29215;… B.v. 18.3.2022 - 4 ZB 21.2295 - BeckRS 2022, 6563 Rn. 15 m.w.N.). - VGH Bayern, 15.07.2010 - 4 B 09.2198
Anspruch auf Wasserversorgung einer im Außenbereich geplanten Gärtnerei
Eine Gemeinde darf aber eine Wasserabgabesatzung nicht dazu missbrauchen, die zulässige Bebauung der im Satzungsgebiet gelegenen und erschlossenen Grundstücke nach ihren Vorstellungen abweichend von den baurechtlichen Gegebenheiten zu beeinflussen (BayVGH vom 30.5.2001 23 B 01.470 in juris für den vergleichbaren Fall einer Entwässerungssatzung). - VGH Bayern, 18.03.2022 - 4 ZB 21.2295
Anschluss- und Benutzungszwang für ein Hinterliegergrundstück
Die durch Verlegung einer Abwasserleitung auf einem Vorderliegergrundstück geschaffene Anschlussmöglichkeit eines Hinterliegergrundstücks ist als auf Dauer gesichert zu betrachten, wenn das Leitungsführungsrecht durch die Einräumung einer grundbuchrechtlich abgesicherten Dienstbarkeit gewährleistet ist (BayVGH, U.v. 30.5.2001 - 23 B 01.470 - juris Rn. 27 m.w.N.). - VG Regensburg, 23.02.2015 - RO 8 K 14.122
Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungseinrichtung
Als "rechtliche Nabelschnur" reicht immer ein dinglich gesichertes Leitungsführungsrecht durch ein Vorderliegergrundstück aus (BayVGH, B.v. 30.5.2001 - 23 B 01.470). - VGH Bayern, 01.04.2025 - 4 CE 25.52
Zustellung gegen Empfangsbekenntnis, Verwaltungsgerichte, Antragsgegner, …
Eine durch ein dinglich gesichertes Leitungsführungsrecht geschaffene dauerhafte Anschlussmöglichkeit über ein Privatgrundstück reicht nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs aus, um ein nicht unmittelbar an eine leitungsführende öffentliche Verkehrsfläche angrenzendes Grundstück als erschlossen anzusehen (vgl. BayVGH, U.v. 30.5.2001 - 23 B 01.470 - juris Rn. 27 m.w.N.). - VGH Bayern, 01.04.2025 - 4 CE 25.51
Erfolgloser Eilantrag auf Anschluss eines Mehrfamilienhauses an eine öffentliche …
Eine durch ein dinglich gesichertes Leitungsführungsrecht geschaffene dauerhafte Anschlussmöglichkeit über ein Privatgrundstück reicht nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs aus, um ein nicht unmittelbar an eine leitungsführende öffentliche Verkehrsfläche angrenzendes Grundstück als erschlossen anzusehen (vgl. BayVGH, U.v. 30.5.2001 - 23 B 01.470 - juris Rn. 27 m.w.N.). - VG Regensburg, 08.01.2021 - RN 11 K 19.1427
Beitragspflicht, Reparaturkosten, Eintragung, Benutzungszwang, Befreiung, …
Damit sind unter Abwägung der privaten Interessen mit den öffentlichen Belangen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Satz 1 WAS nicht erfüllt (zu den grundsätzlichen Anforderungen an die leitungsrechtliche Erschließung eines Grundstücks vgl. BayVGH, U. v. 19.01.2017 Az. 20 BV 15.817; U. v. 30.05.2001 Az. 23 B 01.470; B. v. 27.06.2000 Az. 23 ZB 00.1626; zur Frage der Prüfungsnotwendigkeit der Rechtmäßigkeit der satzungsrechtlichen Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwanges für einen Befreiungsanspruch vgl. BayVGH, B. v. 29.10.2020 Az. 4 ZB 20.1543;… B. v. 14.12.2006 a.a.O.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".