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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.03.2004 - 23 B 03.1950   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,38804
VGH Bayern, 11.03.2004 - 23 B 03.1950 (https://dejure.org/2004,38804)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.03.2004 - 23 B 03.1950 (https://dejure.org/2004,38804)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. März 2004 - 23 B 03.1950 (https://dejure.org/2004,38804)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Beiträgen von den Grundstückseigentümern zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung öffentlicher Einrichtungen durch die Gemeinde; Zulässigkeit des Entstehens einer Beitragspflicht nach Bedarf der Gemeinde; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • VG Ansbach, 27.09.2011 - AN 1 K 10.01457

    Entwässerungsherstellungsbeitrag; Übergangsregelung des Art. 19 Abs. 4 KAG; …

    Denn bei der Lagerhalle eines Speditionsunternehmens handelt es sich ersichtlich nicht um ein Nebengebäude im Sinne der (Sonder-) Regelung des § 5 Abs. 2 Satz 5 BGS-EWS/FES der Beklagten, da "Nebengebäude" im Sinne der bis 1. Januar 1994 geltenden Rechtslage - bei gewerblicher Nutzung eines Grundstücks - dem Unternehmenszweck bzw. dem Hauptgebäude in untergeordneter Weise zu dienen bestimmt sein müssen (vgl. BayVGH, U. v. 11.3.2004, 23 B 03.1950; U. v. 2.7.1993, 23 B 92.3568; U. v. 16.7.1991, 23 B 90.2912; U. v. 27.4.1990, 23 B 89.1411; U. v. 7.12.1984, 23 B 81 A.2072).
  • VG München, 24.03.2011 - M 10 K 09.5883

    Herstellungsbeiträge; Nacherhebung; Entstehung des Beitrags; Verjährung; Kenntnis …

    Gebäude, in denen der Unternehmenszweck erfüllt bzw. miterfüllt wird oder die maßgeblich in den Ablauf von Produktion und Betrieb eingeschaltet sind, können nicht als Nebengebäude beurteilt werden, sondern stellen Hauptgebäude dar (vgl. zum Ganzen BayVGH vom 11.3.2004, Az.: 23 B 03.1950, m.w.N.).
  • VG Ansbach, 18.05.2020 - AN 19 K 18.00662

    Herstellungsbeiträge für Wasserversorgung und Entwässerung: Nichtigkeit der …

    Rn. 39 Für die Frage, ob eine nichtige Satzungsbestimmung, hier des § 5 BGS-WAS vom 3. April 2012, zur Gesamtnichtigkeit des Beitrags- bzw. Gebührenteils führt, hier des Beitragsteils, ist mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, der sich das erkennende Gericht vorliegend anschließt, der Rechtsgedanke des § 139 BGB heranzuziehen (BayVGH, U.v. 24.2.2005 - 23 N 04.1291; U.v. 11.3.2004 - 23 B 03.1950, - juris), woraus sich Folgendes ableiten lässt: Da sich der "Fehler" im Hinblick auf die irrtümliche Verwendung des Begriffes "Schmutzwasserableitung" bzw. "Entwässerungseinrichtung" durch den gesamten § 5 (Beitragsmaßstab) BGS-WAS zieht, ist zumindest von einer Nichtigkeit des gesamten § 5 BGS-WAS auszugehen.
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