Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.10.2005 - 23 B 05.675 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Aufrechterhaltung der Vorauszahlung eines Verbesserungsbeitrags als Vorauszahlung eines Herstellungsbeitrags
Wird zitiert von ... (11)
- VG Regensburg, 25.02.2021 - RN 11 K 20.269
Gemeinde, Bescheid, Beitragspflicht, Verwaltungsakt, Verpflichtungsklage, …
Rn. 35 Die Kläger haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihren Anspruch einschließlich Zinsen geltend zu machen und sich insoweit mit einer Verrechnung im endgültigen Verbesserungsbescheid Einverstanden zu erklären, Art. 5 Abs. 5 Satz 3, 4 KAG (BayVGH, U. v. 26.10.2005 Az. 23 B 05.675).Rn. 37 III. Die Beklagte schuldet daher den Klägern Zinsen für die auf den Bescheid vom 30.01.2012 jeweils geleisteten Vorauszahlungen bis zum Ablauf der Sechs-Jahresfrist, nämlich den 30.01.2018 (vgl. BayVGH, U. v. 26.10.2005 Az. 23 B 05.675) in der geltend gemachten Höhe (§ 88 VwGO) von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem Zeitpunkt der Erhebung.
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2006 - 6 A 10506/06
Zur Kostenerstattung für die Errichtung eines Abwasseranschlusskanals
Sie braucht nicht ausdrücklich ausgesprochen zu werden, eine konkludente Widmung genügt (…vgl. hierzu Wolff/Bachof/Stober, a.a.O., § 76 Rz 15; BayVGH, BayVBl 2006, 248; SächsOVG, SächsVBl 2005, 14, juris). - VGH Bayern, 17.01.2012 - 20 ZB 11.1948
Berufungszulassung (abgelehnt)
Nach der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 26.10.2005 BayVBl 2006, 248; vom 16.3.2005 GK 2005 Nr. 188) kann eine zu Unrecht auf eine Verbesserungsbeitragssatzung gestützte Vorauszahlung als Vorauszahlung auf einen Herstellungsbeitrag für eine die Maßnahme umfassende Neuherstellung einer leitungsgebundenen Einrichtung aufrecht erhalten werden.
- VGH Bayern, 07.06.2010 - 20 ZB 10.515
Rückzahlung von Vorausleistungen; zulässige Klageart; Verpflichtungsklage, …
Rn. 6 Soweit die Klägerin auf die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Mai 1998 Az. 6 B 95.344 und vom 26. Oktober 2005 Az. 23 B 05.675 verweist, ist zu bemerken, dass in diesen Verfahren die erste Instanz zwar die Zulässigkeit einer allgemeinen Leistungsklage zur Durchsetzung eines Rückzahlungsverlangens angenommen, das Berufungsgericht jedoch zur zutreffenden Klageart mangels Problematisierung keine näheren Ausführungen gemacht hat. - VG Bayreuth, 14.03.2019 - B 4 K 17.716
Erstattung einer Vorauszahlung auf einen Herstellungs-/Verbesserungsbeitrag
Auch wenn grundsätzlich nicht nur ein Vorauszahlungs-, sondern auch ein endgültiger Beitragsbescheid zu ergehen hat, tritt die Tilgung der Beitragsforderung in Höhe der Vorauszahlung im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht ein, ohne dass es hierzu eines Verwaltungsaktes bedarf (…BVerwG, U.v. 05.09.1975 - IV CB 75.73 - juris Rn. 20 f.;… BayVGH, U.v. 16.11.2018 - 6 BV 18.445 - juris Rn. 31 m.w.N.; BayVGH, U.v. 26.10.2005 - 23 B 05.675 - juris Rn. 27 m.w.N.). - VG Bayreuth, 18.02.2015 - B 4 K 13.237
Keine Anforderung von Vorauszahlungen auf den Verbesserungsbeitrag, wenn erstmals …
Darüber hinaus muss auch eine gültige Beitragssatzung in Gestalt einer Abgabesatzung nach Art. 2 Abs. 1 KAG vorliegen, weil nur so die rechtlichen Voraussetzungen für die spätere Begründung einer Beitragspflicht geschaffen werden (BayVGH, B. v. 26.10.2005 - 23 B 05.675 - BayVBl 2006, 248/248). - VG Bayreuth, 27.07.2011 - B 4 K 09.1084
Aufrechterhaltung eines Vorauszahlungsbescheides für einen Verbesserungsbeitrag …
Denn nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kann eine zu Unrecht auf eine Verbesserungsbeitragssatzung gestützte Vorauszahlung als Vorauszahlung auf einen Herstellungsbeitrag für eine die Maßnahme umfassende Neuherstellung einer leitungsgebundenen Einrichtung aufrecht erhalten werden (BayVGH, Urteil vom 26.10.2005 - 23 B 05.675). - VGH Bayern, 07.06.2010 - 20 ZB 10.513
Rückzahlung von Vorausleistungen; zulässige Klageart; Verpflichtungsklage, …
Rn. 6 Soweit der Kläger auf die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Mai 1998 Az. 6 B 95.344 und vom 26. Oktober 2005 Az. 23 B 05.675 verweist, ist zu bemerken, dass in diesen Verfahren die erste Instanz zwar die Zulässigkeit einer allgemeinen Leistungsklage zur Durchsetzung eines Rückzahlungsverlangens angenommen, das Berufungsgericht jedoch zur zutreffenden Klageart mangels Problematisierung keine näheren Ausführungen gemacht hat. - VG Bayreuth, 18.02.2015 - B 4 K 14.435
Keine Anforderung von Vorauszahlungen auf den Verbesserungsbeitrag, wenn erstmals …
Darüber hinaus muss auch eine gültige Beitragssatzung in Gestalt einer Abgabesatzung nach Art. 2 Abs. 1 KAG vorliegen, weil nur so die rechtlichen Voraussetzungen für die spätere Begründung einer Beitragspflicht geschaffen werden (BayVGH, B. v. 26.10.2005 - 23 B 05.675 - BayVBl 2006, 248/248). - VGH Bayern, 07.06.2010 - 20 ZB 10.514
Verzinsung von Vorausleistungen; zulässige Klageart; Verpflichtungsklage, …
Rn. 7 Soweit die Klägerin auf die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Mai 1998 Az. 6 B 95.344 und vom 26. Oktober 2005 Az. 23 B 05.675 verweist, ist zu bemerken, dass in diesen Verfahren die erste Instanz zwar die Zulässigkeit einer allgemeinen Leistungsklage zur Durchsetzung eines Rückzahlungsverlangens angenommen, das Berufungsgericht jedoch zur zutreffenden Klageart mangels Problematisierung keine näheren Ausführungen gemacht hat. - VGH Bayern, 02.04.2008 - 20 ZB 08.463
Teilrücknahmen von bestandskräftigen Herstellungsbeitragsbescheiden außerhalb …
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