Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.07.2006 - 23 B 06.30064 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 21.12.2005 - RN 3 K 05.30326
- VGH Bayern, 06.07.2006 - 23 B 06.30064
- BVerwG, 09.11.2006 - 1 B 163.06
- BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07
Wird zitiert von ... (8)
- VG Ansbach, 27.09.2006 - AN 14 K 06.30596 Die Abschiebung irakischer Staatsangehöriger bleibt demzufolge in Bayern weiterhin ausgesetzt (s. hierzu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064, Seite 15, Absatz 2, des amtlichen Umdruckes).
Ein Anspruch auf die Verpflichtung des Beklagten, festzustellen, dass hinsichtlich des Irak für den Kläger ein Abschiebungsverbot im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vorliegt, besteht schon deshalb nicht, weil der Kläger bereits durch das in Bayern derzeit bestehende generelle Verbot der Abschiebung in den Irak (vgl. zur bayerischen Erlasslage das insoweit zum Gegenstand des Verfahrens erklärte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064) hinreichend geschützt ist (a. A.: VG Ansbach, U. v. 18. Februar 2004- AN 4 K 04.30025; VG Regensburg, U. v. 21. Juni 2004 - RN 8 K 03.31503; VG Ansbach, U. v. 5. April 2006 - AN 9 K 04.31234; VG Ansbach, U. v. 28. Juli 2006 - AN 4 K 06.30489).
Das hier entscheidende Gericht entnimmt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dessen Urteil vom 12. Juli 2001 -1 C 2.01 und dessen Beschluss vom 10. September 2002 -1 B 26.02) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U. v. 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064), dass eine Erlasslage im Sinne des § 60 a AufenthG wie die derzeit (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) in Bayern bestehende, die den unter sie fallenden Ausländern einen wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, bewirkt, dass diese Ausländer nicht zusätzlich Schutz vor der Durchführung der - ihnen im Moment nicht drohenden - Abschiebung benötigen.
- VG Ansbach, 04.12.2006 - AN 14 K 06.30304
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Machtwechsel, Baath, …
Die Abschiebung irakischer Staatsangehöriger bleibt demzufolge in Bayern weiterhin ausgesetzt (s. hierzu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064, Seite 15, Absatz 2, des amtlichen Umdruckes).Das hier entscheidende Gericht entnimmt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dessen Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 und dessen Beschluss vom 10. September 2002 - 1 B 26.02) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064), dass eine Erlasslage im Sinne des § 60 a AufenthG wie die derzeit (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) in Bayern bestehende, die den unter sie fallenden Ausländern einen wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, bewirkt, dass diese Ausländer nicht zusätzlich Schutz vor der Durchführung der - ihnen im Moment nicht drohenden - Abschiebung benötigen.
- VG Ansbach, 04.12.2006 - AN 14 K 06.30253
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Machtwechsel, Baath, …
Die Abschiebung irakischer Staatsangehöriger bleibt demzufolge in Bayern weiterhin ausgesetzt (s. hierzu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064, Seite 15, Absatz 2, des amtlichen Umdruckes).Das hier entscheidende Gericht entnimmt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dessen Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 und dessen Beschluss vom 10. September 2002 - 1 B 26.02) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064), dass eine Erlasslage im Sinne des § 60 a AufenthG wie die derzeit (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) in Bayern bestehende, die den unter sie fallenden Ausländern einen wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, bewirkt, dass diese Ausländer nicht zusätzlich Schutz vor der Durchführung der - ihnen im Moment nicht drohenden - Abschiebung benötigen.
- VG Ansbach, 04.12.2006 - AN 14 K 06.30917
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Machtwechsel, Baath, …
Die Abschiebung irakischer Staatsangehöriger bleibt demzufolge in Bayern weiterhin ausgesetzt (s. hierzu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064, Seite 15, Absatz 2, des amtlichen Umdruckes).Das hier entscheidende Gericht entnimmt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dessen Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 und dessen Beschluss vom 10. September 2002 - 1 B 26.02) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064), dass eine Erlasslage im Sinne des § 60 a AufenthG wie die derzeit (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) in Bayern bestehende, die den unter sie fallenden Ausländern einen wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, bewirkt, dass diese Ausländer nicht zusätzlich Schutz vor der Durchführung der - ihnen im Moment nicht drohenden - Abschiebung benötigen.
- VG Ansbach, 04.12.2006 - AN 14 K 06.30252
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Machtwechsel, Baath, …
Die Abschiebung irakischer Staatsangehöriger bleibt demzufolge in Bayern weiterhin ausgesetzt (s. hierzu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064, Seite 15, Absatz 2, des amtlichen Umdruckes).Das hier entscheidende Gericht entnimmt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dessen Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 und dessen Beschluss vom 10. September 2002 - 1 B 26.02) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064), dass eine Erlasslage im Sinne des § 60 a AufenthG wie die derzeit (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) in Bayern bestehende, die den unter sie fallenden Ausländern einen wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, bewirkt, dass diese Ausländer nicht zusätzlich Schutz vor der Durchführung der - ihnen im Moment nicht drohenden - Abschiebung benötigen.
- OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2010 - 4 LB 9/09
Türkei: Zum Wahrscheinlichkeitsmaßstab in Widerrufsverfahren
Sei dagegen der Ausländer unverfolgt ausgereist, dürfe keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit anzunehmende Vorverfolgung drohen (BayVGH, Urteil vom 06.07.2006 - 23 B 06.30064 -, zitiert nach juris). - VG Schleswig, 23.03.2010 - 2 A 185/09
Türkei: kein Widerruf, Gefahr von Befragungen und Misshandlungen bei Einreise, …
Sei dagegen der Ausländer unverfolgt ausgereist, dürfe keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit anzunehmende Vorverfolgung drohen (BayVGH, Urteil vom 06.07.2006 - 23 B 06.30064 -, zitiert nach juris). - VGH Bayern, 06.10.2006 - 19 C 06.1355
D (A), Integrationskurs, Anspruch, Ermessen, Konventionsflüchtlinge, Widerruf, …
Denn nach der Rechtsprechung der für die Frage einer Rückführung im Hinblick auf zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse zuständigen Senate des Verwaltungsgerichtshofs besteht seit geraumer Zeit eine dem § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG entsprechende Erlasslage (U. v. 6.7.2006 - 23 B 06.30064; B. v. 16.1.2006 - 13 a B 05.30782; so auch Beschluss Nr. 1 zu Tagesordnungspunkt 10 der Innenministerkonferenz vom 5.5.2006, Asylinfo 6/2006, 7).
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