Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.09.1989 - 23 B 86.03560 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Ansbach, 13.07.2021 - AN 1 K 21.00363
Nichtigkeit eines Beitragsbescheids wegen nicht ausreichender …
Rn. 50 Die Unbestimmtheit des Bescheids aufgrund der nicht eindeutigen Schuldnerbezeichnung stellt einen schweren offenkundigen Fehler i.S.d. § 125 Abs. 1 AO i.V.m. Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 lit. b KAG dar, der zur Nichtigkeit des Bescheids führt (vgl. BayVGH, U.v. 15.9.1983 - 23 B 80 A 861 - NJW 1984, 626; U.v. 15.9.1989 - 23 B 86.03560 - BeckRS 1989, 08485;… Füssenich in: BeckOK AO, 17. Edition Stand: 01.07.2021, § 125 AO Rn. 32). - VG Weimar, 03.09.2002 - 3 K 2443/00
Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrag, Beitragsrecht
Abgabenbescheide an Erbengemeinschaften, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 11.05.1983, - 2 S 1709/81 - …und Urteil vom 31.10.1985, a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 15.09.1983, - 23 B 80 A 861 -, KStZ 1984, S.78) und damit selbst nicht Abgabeschuldner sein können (vgl. BayVGH, Urteil vom 15.09.1989, - 23 B 86.03560 - …und Urteil vom 15.09.1983, a.a.O.), müssen zur hinreichend bestimmten Bezeichnung des Abgabeschuldners die namentliche Benennung aller Miterben enthalten (vgl. VGH Baden- Württemberg…, Urteil vom 31.10.1985, a.a.O. ; BayVGH…, Urteil vom 15.09.1983, a.a.O.), wenn nicht - was hier nicht ersichtlich ist - ein Vertreter bestellt worden ist.
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