Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.07.1996 - 23 B 90.776   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,13601
VGH Bayern, 24.07.1996 - 23 B 90.776 (https://dejure.org/1996,13601)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.07.1996 - 23 B 90.776 (https://dejure.org/1996,13601)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juli 1996 - 23 B 90.776 (https://dejure.org/1996,13601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,13601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 440 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)

  • VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.02460

    Kostenerstattung für die Erneuerung des Grundstücksanschlusses

    Rn. 73 Bei der Projektierung und Ausführung von Grundstücksanschlüssen hat der Einrichtungsträger einen gewissen Einschätzungsspielraum (BayVGH, U.v. 29.7.1996 - 23 B 90.776, BayVBl 1997, 83;… B.v. 29.11.2011 - 20 ZB 11.451, juris Rn. 4;… Nitsche/Baumann/Schwammberger, a.a.O.).

    Als Träger einer Versorgungseinrichtung obliegt dem Beklagten nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, durch den auch die öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisse mit ihren gegenseitigen Rechten und Pflichten beherrscht werden, eine Schutzpflicht zu Gunsten der Anschlussnehmer, die Kosten für die Herstellung, Instandsetzung und Erneuerung einer Hausanschlussleitung möglichst gering zu halten; er hat darauf zu achten, dass diese Kosten einen vertretbaren Umfang nicht überschreiten (vgl. BayVGH, B.v. 8.5.2000 - 23 ZB 00.1083, unter Hinweis u. a. auf U.v. 21.3.1997 - 23 B 93.509, GK 1997/187; B.v. 31.1.2000 - 23 ZB 99.3481, unter Hinweis auf B.v. 28.8.1990, 236 XXIII 76, VGH n. F. 33, 146/148; U.v. 24.7.1996 - 23 B 90.776, BayVBl 1997, 83 = VGH n. F. 49, 138 ff.; B.v. 3.4.1997 - 23 BZ 93.727;… Eckstein in: Schieder/Happ, a.a.O., Rn. 20 zu Art. 9).

    Es kommt nicht darauf an, wer im Rahmen der Gesamtausschreibung das günstigste Angebot für die Teilleistung Grundstücksanschlüsse abgegeben hat (BayVGH, U.v. 28.4.1989 - 23 B 87.03951, GK 1990/64 Ziffer 7; U.v. 24.7.1996 - 23 B 90.776, BayVBl 1997, 83).

  • VG Augsburg, 08.10.2024 - Au 8 K 22.32

    Kostenerstattung für die Erneuerung des Grundstücksanschlusses

    Rn. 22 Bei der Entscheidung, ob eine Verbesserung oder Erneuerung erforderlich ist, kommt der Beklagten ein Einschätzungsspielraum zu (vgl. BayVGH, U.v. 27.3.1987 - 23 B 85 A.2785; BayVGH, U.v. 24.7.1996 - 23 B 90.776 - juris Rn. 21;… VG Bayreuth, U.v. 24.10.2023 - B 4 K 21.1232 - juris Rn. 39; VG Greifswald, U.v. 25.9.2020 - 3 A 574/19 HGW - juris;… VG Regensburg, U.v. 26.3.2003 - RN 3 K 02.01494 - juris Rn. 28).

    Entgegen der Ansicht des Klägers sind Änderungen an der streitgegenständlichen Leitung bis zur jeweiligen Hauptabsperrvorrichtung ausnahmslos der Beklagten bzw. den dazugehörigen Stadtwerken vorbehalten (vgl. hierzu auch BayVGH, U.v. 24.7.1996 - 23 B 90.776 - juris Rn. 16).

    Auf die Möglichkeit, dass Einzelleistungen für sich von einer anderen Firma günstiger hätten erbracht werden können, kommt es hierbei nicht an (vgl. BayVGH, U.v. 24.7.1996 - 23 B 90.776 - juris Rn. 26).

    Im Übrigen sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Beklagte hierbei den ihr eingeräumten Einschätzungsspielraum überschritten hätte (vgl. BayVGH, U.v. 24.7.1996 - 23 B 90.776 - juris Rn. 26 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2017 - 15 A 1108/16

    Haus-(Grundstücks-)Anschlusskosten; Verhältnismäßigkeit; Ermessensspielraum; …

    Rn. 13 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. März 2017 - 15 A 638/16 -, juris Rn. 13; Bay. VGH, Urteil vom 24. Juli 1996 - 23 B 90.776 -, juris Rn. 18 ff.; Queitsch, in: Hamacher/Lenz/Menzel/Queitsch/Rohde/ Rudersdorf/Schneider/Stein/Thomas, KAG NRW, Band 2, Loseblatt, Stand Februar 2014, § 10 Rn. 27; Grünewald, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 3. Ordner, Loseblatt, Stand März 2010, § 10 KAG NRW Rn. 41 und 43.

    Rn. 18 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2016- 15 A 2871/15 - Bay. VGH, Urteil vom 24. Juli 1996 - 23 B 90.776 -, juris Rn. 24 f.

  • VG München, 13.01.2011 - M 10 K 10.1416

    Kostenerstattung Grundstücksanschluss; Erforderlichkeit von Kosten; …

    Der Erstattungsanspruch ist nach dem Rechtsgedanken aus § 670 BGB indes auf diejenigen Aufwendungen beschränkt, die die Beklagte den Umständen nach für erforderlich halten durfte, also solche Aufwendungen, die angemessen sind (BayVGH v. 24.7.1996 Az. 23 B 90.776 RdNr. 18).

    Rn. 39 Sofern die Preise wie hier aufgrund einer Ausschreibung ermittelt wurden und die im Leistungsverzeichnis der betreffenden Firma genannten Preise auf einer Mischkalkulation beruhen, kommt es nicht darauf an, ob einzelne Posten innerhalb des Leistungsverzeichnisses von anderen Unternehmern billiger hätten erbracht werden können (BayVGH v. 24.7.1996 Az. 23 B 90.776 RdNr. 26).

    Ihr kommt dabei ein gewisser Einschätzungsspielraum zu (BayVGH v. 24.7.1996 a.a.O. RdNr. 21).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2006 - 6 A 10145/06

    Erstattung von Aufwendungen für die Erneuerung eines Grundstückswasseranschlusses …

    Übertragen auf die vorliegende Fallgestaltung bedeutet dies, dass der zur Leitungsverlegung auf dem eigenen Grundstück an sich berufene Eigentümer in analoger Anwendung des § 670 BGB nur solche Aufwendungen erstatten muss, die die Beklagte nach ihrer prognostischen Beurteilung vor Erteilung des kostenverursachenden Auftrags unter Berücksichtigung der Belange der Grundstückseigentümer (vgl. OVG SL, KStZ 1986, 55) als angemessen (vgl. BayVGH, BayVBl 1997, 83) bzw. erforderlich einschätzen durfte.

    c) Dieses unterschiedlichen rechtlichen Maßstabs (vgl. auch BayVGH, BayVBl 1997, 83) muss sich der kommunale Entscheidungsträger insbesondere bewusst sein, wenn er einen Auftrag zur Herstellung oder Erneuerung einer öffentlichen Einrichtung erteilt, der sowohl Maßnahmen umfasst, deren Kosten von konkret begünstigten Grundstückseigentümern ersetzt verlangt werden, als auch Aufwendungen, die - ggf. nach Abzug eines Gemeindeanteils - auf eine Solidargemeinschaft umgelegt werden, sei es als einmalige Beiträge oder als laufende Entgelte wie beispielsweise Gebühren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2017 - 15 A 638/16

    Kostenersatz; Erneuerung; Grundstücksanschlussleitung; Verhältnismäßigkeit; …

    Rn. 15 Vgl. Bay. VGH, Urteil vom 24. Juli 1996 - 23 B 90.776 -, juris Rn. 18 ff.; Queitsch, in: Hamacher/ Lenz/Menzel/Queitsch/Rohde/Rudersdorf/Schneider/ Stein/Thomas, KAG NRW, Band 2, Loseblatt, Stand Februar 2014, § 10 Rn. 27; Grünewald, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Band 3, Loseblatt, Stand März 2010, § 10 KAG NRW Rn. 41 und 43.
  • VG Stuttgart, 10.10.2022 - 2 K 824/21

    Anfechtungsrechtsbehelfe gegenüber Kostenersatzbescheiden; aufschiebende Wirkung; …

    Rn. 48 Zwar unterliegt die Stichhaltigkeit sämtlicher Rechnungsposten, die dem geltend gemachten Kostenersatz zugrunde liegen, im Ausgangspunkt in vollem Umfang der gerichtlichen Amtsermittlung nach § 86 Abs. 1 VwGO (…so OVG NRW, Beschl. v. 26.07.2017 - 15 A 1108/16 - juris Rn. 16; Bay. VGH, Urt. v. 24.07.1996 - 23 B 90.776 - juris Rn. 24 f.).
  • VG Bayreuth, 15.11.2017 - B 4 K 16.719

    Keine Erstattung der Reparaturkosten für Wasserversorgungsanlage

    Dem Träger einer Versorgungseinrichtung obliegt nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, durch den auch die öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisse mit ihren gegenseitigen Rechten und Pflichten beherrscht werden, eine Schutzpflicht zu Gunsten der Anschlussnehmer, die Kosten für die Herstellung, Instandsetzung und Erneuerung einer Hausanschlussleitung möglichst gering zu halten; er hat darauf zu achten, dass diese Kosten einen vertretbaren Umfang nicht überschreiten (vgl. BayVGH, U. v. 24.07.1996 - 23 B 90.776 - juris Rn. 17 ff.).

    Hierbei kommt ihm ein Planungs- bzw. Handlungsermessen zu (vgl. BayVGH, U. v. 24.07.1996 - 23 B 90.776 - juris Rn. 21), dessen gerichtliche Kontrolle gemäß § 114 VwGO auf die Prüfung beschränkt ist, ob der Beklagte sich nicht von Willkür hat leiten lassen, ob er Rechtsirrtümern unterlegen oder von sachfremden Erwägungen ausgegangen ist (…VG Ansbach, U.v. 27.02.2007 - AN 1 K 05.01512 - juris Rn. 23 m.w.N.).

  • VG Ansbach, 14.12.2020 - AN 1 K 18.01475

    Erneuerung Grundstücksanschluss, keine vollständige Zuordnung der …

    Rn. 147 Soweit es die Erstattung der Kosten für die Erneuerung des Hauptabsperrventils und des angrenzenden Anschlusses zur Außenwand als Teile des Grundstücksanschlusses betrifft, gilt, dass dem Einrichtungsträger bei der Entscheidung, ob eine Verbesserung oder Erneuerung erforderlich ist, ein Einschätzungsspielraum zukommt (vgl. BayVGH, U.v. 29.7.1996 - 23 B 90.776 - BayVBl 1997, 83;… B.v. 29.11.2011 - 20 ZB 11.451 - juris Rn. 4;… Nitsche/Baumann/Schwamm-berger, Satzungen zur Abwasserbeseitigung, Rn. 5 zu § 8 BGS;… Eckstein in Schieder/Happ, Bayerisches Kommunalabgabengesetz, Rn. 20 zu Art. 8), wobei dem Einrichtungsträger nach dem Grundsatz von Treu und Glauben eine Schutzpflicht zugunsten des Grundstückseigentümers obliegt, die Kosten für die Herstellung, Instandsetzung und Erneuerung einer Hausanschlussleitung möglichst gering zu halten; er hat darauf zu achten, dass diese Kosten einen vertretbaren Umfang nicht überschreiten (vgl. BayVGH, B.v. 8.5.2000 - 23 ZB 00.1083 - unter Hinweis u. a. auf U.v. 21.3.1997 - 23 B 93.509 - GK 1997/187; B.v. 31.1.2000 - 23 ZB 99.3481 - unter Hinweis auf B.v. 28.8.1990 - 236 XXIII 76 - VGH n. F. 33, 146/148; U.v. 24.7.1996 - 23 B 90.776 - BayVBl 1997, 83 = VGH n. F. 49, 138 ff.;… B.v. 3.4.1997 - 23 BZ 93.727 - Eckstein in: Schieder/Happ, a.a.O., Rn. 20 zu Art. 9).
  • VG Aachen, 05.12.2022 - 7 K 1381/22
    Rn. 56 Vgl. Bay.VGH, Urteil vom 24. Juli 1996 - 23 B 90.776 - juris Rn. 18ff.; Unkel, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, KAG NRW § 10 Rn. 43 (Stand: März 2022).
  • VG Cottbus, 17.09.2012 - 6 K 87/10

    Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten

  • VGH Bayern, 02.02.2005 - 23 ZB 04.3501

    Entstehen eines Kostenerstattungsanspruchs für Anschluss an Entwässerungsanlage

  • VG Schleswig, 21.10.2016 - 4 A 184/14

    Kosten für Grundstücksanschlusskanäle

  • VGH Bayern, 27.11.2025 - 20 ZB 23.2201

    Kostenerstattungsbescheid (Wasserversorgung), Wasserzählerbügel als Bestandteil …

  • VG München, 17.07.2008 - M 10 K 08.71

    Aufwendungsersatzanspruch für Grundstücksanschluss; …

  • VGH Bayern, 02.02.2005 - 23 ZB 04.3500

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Entstehen des Kostenerstattungsanspruches für die …

  • VG Frankfurt/Main, 02.09.2004 - 6 E 2874/03

    Erstattung; Fertigstellung; Hausanschlusskosten; Verjährung

  • VG Bayreuth, 27.10.2021 - B 4 K 19.459

    Wasserohrbruch, Öffentlichrechtlich betriebene Wasserversorgung, …

  • VG Bayreuth, 28.07.2021 - B 4 K 20.156

    Entstehen eines Erstattungsanspruchs für den Aufwand der Herstellung eines …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht