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Rechtsprechung
   AG Marl, 08.05.2015 - 23 C 428/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16166
AG Marl, 08.05.2015 - 23 C 428/14 (https://dejure.org/2015,16166)
AG Marl, Entscheidung vom 08.05.2015 - 23 C 428/14 (https://dejure.org/2015,16166)
AG Marl, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - 23 C 428/14 (https://dejure.org/2015,16166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall - abbiegender Pkw mit einem auf Gehweg entgegen der Fahrtrichtung fahrenden Radfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus AG Marl, 08.05.2015 - 23 C 428/14
    Im Rahmen dieser Abwägung können zu Lasten einer Partei jedoch nur solche Umstände berücksichtigt werden, die als unfallursächlich feststehen, mithin nur solche Umstände, die ein Verschulden des Fahrzeugführers oder eine Erhöhung der Betriebsgefahr begründen, die unstreitig oder von der jeweils anderen Partei konkret bewiesen und erwiesenermaßen ursächlich für den Unfall oder den Schaden geworden sind (vgl. BGH, NJW 2000, 3069).
  • OLG München, 18.07.1996 - 24 U 699/95

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden …

    Auszug aus AG Marl, 08.05.2015 - 23 C 428/14
    Insgesamt macht dies den Pflichtenverstoß der Klägerin so gravierend, dass demgegenüber eine Mithaftung der Beklagten zu 1) aus der von ihrem Fahrzeug ausgehenden Betriebsgefahr oder einem leichten Verschulden nicht in Betracht kommt (vgl. OLG München, NJWE-VHR 1996, 211;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, § 2 Rn. 29 mwN).
  • OLG München, 22.10.2025 - 10 U 2813/24

    Verkehrsunfall, Schmerzensgeld, Widerklage, Sorgfaltspflichtverletzung, …

    § 10 StVO findet daher nur dann Anwendung, wenn ein Verkehrsteilnehmer aus dem verkehrsberuhigten Bereich in den fließenden Verkehr ausfährt (…vgl. Lafontaine in: Freymann/Wellner, a.a.O., Rn. 78 mit Bezugnahme auf BGH v. 20.11.2007 - VI ZR 8/07 - juris Rn. 14 - VersR 2008, 416; AG Marl v. 08.05.2015 - 23 C 428/14 - juris Rn. 27; a.A. LG Koblenz v. 11.08.1998 - 6 S 388/97).
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