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Rechtsprechung
   AG Brühl, 26.04.2010 - 23 C 587/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16853
AG Brühl, 26.04.2010 - 23 C 587/08 (https://dejure.org/2010,16853)
AG Brühl, Entscheidung vom 26.04.2010 - 23 C 587/08 (https://dejure.org/2010,16853)
AG Brühl, Entscheidung vom 26. April 2010 - 23 C 587/08 (https://dejure.org/2010,16853)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gültigkeit von Beschlüsssen einer Wohnungseigentümerversammlung; Fehlerfreiheit von Heizkostenabrechnungen bei Unvereinbarkeit mit Treu und Glauben; Voraussetzung für eine verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizkosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnung bei unzureichender Wärmeverbrauchserfassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 883
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf …

    Auszug aus AG Brühl, 26.04.2010 - 23 C 587/08
    Dieser Fall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Verwaltung eine fehlerhafte Abrechnung vorgelegt hat (vgl. BGH vom 04.12.2009, V ZR 44/09).
  • LG Meiningen, 23.09.2002 - 6 S 169/00

    Rechtmäßigkeit der Umlegung von Betriebskosten; Zulässigkeit der Berechnung einer …

    Auszug aus AG Brühl, 26.04.2010 - 23 C 587/08
    Es ist vielmehr nach einem nicht verbrauchabhängigen Maßstab, d.h. der Wohnfläche oder dem umbauten Raum der beheizten Räume abzurechnen (vgl. LG Meiningen vom 23.09.2002, 6 S 169/00; LG Gera vom 04.04.2007, 1 S 332/06).
  • LG Mühlhausen, 29.01.2009 - 1 S 182/08

    Erfassung des Wärmeverbrauchs durch Heizkostenverteiler

    Auszug aus AG Brühl, 26.04.2010 - 23 C 587/08
    Dies entspricht keiner gerechten Verteilung der Kosten und ist damit nicht mit Treu und Glauben vereinbar (vgl. LG Mühlhausen vom 29.01.2009, 1 S 182/08).
  • LG Gera, 04.04.2007 - 1 S 332/06
    Auszug aus AG Brühl, 26.04.2010 - 23 C 587/08
    Es ist vielmehr nach einem nicht verbrauchabhängigen Maßstab, d.h. der Wohnfläche oder dem umbauten Raum der beheizten Räume abzurechnen (vgl. LG Meiningen vom 23.09.2002, 6 S 169/00; LG Gera vom 04.04.2007, 1 S 332/06).
  • LG Karlsruhe, 25.09.2018 - 11 S 8/18

    Unplausible Heizkostenmesswerte: Behandlung wie bei Geräteausfall!

    Dies wurde in der erstinstanzlichen Rechtsprechung mehrfach angenommen, wenn der Anteil der von den Messgeräten erfassten Wärmeabgabe unter 20 % der Gesamtwärme lag (AG Wuppertal, Urteil vom 01.06.2016, 91b C 162/14; AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 15.03.2016, 980a C 29/13; AG Neuss, Urteil vom 14.06.2012, 84 C 5219/11; AG Lichtenberg, Urteil vom 14.09.2011, 119 C 14/11; AG Brühl, Urteil vom 26.04.2010, 23 C 587/08; vgl. auch AG Bonn, Urteil vom 21.12.2012, 27 C 136/12; BayObLG, Beschluss vom 28.01.1993, 2Z BR 125/92).
  • AG Neuss, 14.06.2012 - 84 C 5219/11

    Einrohrheizung: Abrechnung des Verbrauchs?

    Dies entspricht dann keiner gerechten Verteilung mehr (LG Mühlhausen, Urteil vom 29.01.2009 - 1 S 182/08, BeckRS 2009, 14015; AG Brühl, Urteil vom 26.04.2010 - 23 C 587/08).
  • LG Nürnberg-Fürth, 06.08.2014 - 14 S 9871/12

    Heizkostenabrechnung muss nicht nur richtig, sondern auch "gerecht" sein!

    Ob die Heizkosten danach rein flächenbezogen abzurechnen wären (so z. B. AG Brühl, ZMR 2010, 883) oder eine Anwendung des § 9 a HeizkV erfolgen kann (so z. B. AG Bonn, ZMR -, 384), ist vorliegend nicht zu entscheiden.
  • AG Berlin-Lichtenberg, 14.09.2011 - 119 C 14/11

    Heizkosten: Rückwirkende Änderung des Abrechnungsmaßstabes?

    Es ist insbesondere zulässig, nur einen Teil der Jahresabrechnung - wie hier die Heizkostenabrechnung - anzufechten (vgl. Schmid, ZMR 2010, 883, 885, m. w. N.;… Niedenführ in Niedenführ u. a., WEG, 9. Aufl., § 46, Rz. 78, m. w. N.).

    Zwar entspricht er § 10 Nr. 4 Abs. 2 GO, der Beschlusslage in der Wohnungseigentümergemeinschaft und § 7 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV und ist eine rückwirkende Änderung des Abrechnungsmaßstabes und/oder eine rückwirkende Änderung der Art der Verbrauchsermittlung in der Regel nicht ordnungsgemäß, jedoch kann dennoch ein Wohnungseigentümer eine Änderung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben verlangen, wenn das Abrechnungsergebnis zu einer für ihn nicht mehr hinnehmbaren Mehrbelastung führt (vgl. BayObLG, NJW-RR 1993, 663, 664; AG Brühl, ZMR 2010, 883 f.;… Schmid, a. a. O., S. 886).

  • AG Wuppertal, 01.06.2016 - 91b C 162/14

    Einrohrheizanlage

    Rn. 47 …kann ein Wohnungseigentümer eine Änderung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben verlangen, wenn das Abrechnungsergebnis zu einer für ihn nicht mehr hinnehmbaren Mehrbelastung führt (vgl. BayObLG, NJW-RR 1993, 663, 664; AG Brühl, ZMR 2010, 883 f.;… Schmid, a.a.O., S. 886).
  • AG Bonn, 21.12.2012 - 27 C 136/12

    Nicht nachvollziehbare Heizkostenabrechnung ist ungültig!

    Auch aus diesem Grund dürfte die vorgenommene Abrechnung ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt AG Brühl, ZMR 2010, 883 für einen nicht erfassten Anteil von 88 %; Landgericht Mühlhausen, ZMR 2010, 766 für 94 %).
  • LG München I, 19.12.2013 - 36 S 12255/12

    Sind elektronische Heizkostenverteiler und Einrohrheizungen kompatibel?

    Das Berufungsgericht verkennt dabei nicht, dass in Einzelfallrechtsprechung, die allerdings zunächst jeweils grundsätzlich zu dem hier gefundenen Ergebnis gelangt, dieses Ergebnis sodann gelegentlich nach den Grundsätzen von Treu und Glauben korrigiert wird (Amtsgericht Neuss, ZMR -, 235: zwischen 6, 8 und 11 % der abgegebenen Wärme von den elektronischen Heizkostenverteilern erfasst, die übrigen rund 90 % der verbrauchten Wärme über das nicht mit Messeinrichtungen versehene Einrohrsystem "verpufft", Amtsgericht Lichtenberg, ZMR 2012, 145: ein weiteres Festhalten am Verteilungsschlüssel entspricht dann nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn von den Wärmemessgeräten nur 12, 83 % des Verbrauchs erfasst werden; Amtsgericht Brühl, ZMR 2010, 883: nur 12, 34 % des Wärmeverbrauchs werden durch elektronische Heizkostenverteiler bei einer Einrohrheizung erfasst; Landgericht Mühlhausen, ZMR 2010, 766: dann keine verbrauchsabhängige Umlegung, wenn lediglich 6 % der abgegebenen Wärme von elektronischen Heizkostenverteilern erfasst werden und die übrigen 94 % der verbrauchten Wärme über das nicht mit Messfiltern ausgestattete Einrohrsystem abgegeben werden).
  • AG Bonn, 19.10.2012 - 27 C 91/11

    Verbrauchsmessung ungenau: Jahresabrechnung ungültig!

    Auch aus diesem Grund dürfte die vorgenommene Abrechnung ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt AG Brühl, ZMR 2010, 883 für einen nicht erfassten Anteil von 88 %; Landgericht Mühlhausen, ZMR 2010, 766 für 94 %).
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