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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 27.04.2010 - 23 C 821/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,30418
VGH Hessen, 27.04.2010 - 23 C 821/10 (https://dejure.org/2010,30418)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.04.2010 - 23 C 821/10 (https://dejure.org/2010,30418)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. April 2010 - 23 C 821/10 (https://dejure.org/2010,30418)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 65 Abs 1 FlurbG, § 44 Abs 2 FlurbG
    Abfindungsvereinbarung ohne Flurbereinigungsbehörde

  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Abfindungsanspruch; Abfindungsanspruch in bestimmter Lage; Planvereinbarung; Vertrag zu Lasten Dritter; Verträge

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Planvereinbarung/Vertrag zu Lasten Dritter; Abfindung/Verträge; Abfindung/Abfindungsanspruch in bestimmter Lage; Abfindung/Abfindungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umsetzungspflicht der Flurbereinigungsbehörde hinsichtlich einer Abfindungsvereinbarung zwischen Grundeigentümer, Straßenbauverwaltung und Gemeinde

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.07.1985 - 5 C 7.82

    Flurbereinigung - Veränderung - Wesentliche Veränderung - Geschlossene Waldfläche …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.2010 - 23 C 821/10
    Die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Besitzeinweisung wird nur durch ein offensichtlich grobes Missverhältnis zwischen Alt- und Neubesitz oder einen offensichtlich unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des Betriebes eines Teilnehmers in Frage gestellt (vgl. Nds. OVG, U. v. 27.06.2007, RdL 2008, 16; BVerwG, U. v. 04.07.1985, BVerwGE 71, 369 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2021 - 8 K 2/20

    Abfindungsvereinbarung im Bodenordnungsverfahren

    Eine Abfindungsvereinbarung, die zwischen Teilnehmern eines Flurbereinigungsverfahrens abgeschlossen worden ist, bindet die Flurbereinigungsbehörde nur dann, wenn sie mit Zustimmung der Behörde erfolgt ist (vgl. OVG BlnBbg…, Urteil vom 4. Juni 2009 - OVG 70 A 2.07 - juris Rn. 17; HessVGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 23 C 821/10 - juris Rn. 17;… Wingerter/Mayr, a.a.O., Vor § 44 FlurbG Rn. 4).
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