Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.01.2005 - 23 CS 04.3561 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VG Ansbach, 07.05.2009 - AN 1 S 09.00589
Nacherhebung bei Geschossflächenmehrung, Zulassung eines Carports in den …
Rn. 28 Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof habe im Übrigen in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass gegen die in § 5 Abs. 8 festgelegte Übergangsregelung in der BGS/EWS der Beklagten vom 25. November 1983 keine Bedenken bestünden (vgl. Urteil vom 18.2.1999 - 23 B 98.2527; Beschluss vom 10.1.1990 - 23 CS 89.334 und Beschluss vom 17.1.2005 - 23 CS 04.3561).§ 6 Abs. BGS/EWS lehnt sich an die frühere Übergangsregelung des § 5 Abs. 8 BGS/EWS a. F. an, gegen die rechtlich nichts zu erinnern war (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 6.3.2001 - 1 K 00.1660; BayVGH, Urteil vom 18.2.1999 - 23 B 2527; Beschluss vom 17.1.2005 - 23 CS 04.3561).
Hiergegen bestehen keine Bedenken (BayVGH, Urteil vom 23.4.1998 - 23 B 96.3932, GK 1999/35; Beschlüsse vom 10.1.1990 - 23 CS 89.00334 und vom 17.1.2005 - 23 CS 04.3561).
Mithin ist § 20 BauNVO nicht nur bei der Ermittlung der vorhandenen Geschossfläche zum 31. Dezember 1979, sondern in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 2 BGS/EWS auch bei der Ermittlung einer späteren Vergrößerung dieser Fläche zu beachten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.1.2005 - 23 CS 04.3561 zu § 5 Abs. 8 BGS/EWS a. F. der Antragsgegnerin).
- VG Ansbach, 22.10.2013 - AN 1 K 13.00692
Beitragsnacherhebung bei Zumessung einer Grundstücksfläche
Rn. 68 § 6 BGS/EWS 2008 lehnt sich an die frühere Übergangsregelung des § 5 Abs. 8 BGS/EWS a.F. an, gegen die rechtlich nichts zu erinnern war (vgl. VG Ansbach, Urteile vom 6.3.2001 - 1 K 00.1660; BayVGH, Urteil vom 18.2.1999 - 23 B 2527; Beschlüsse vom 17.1.2005 - 23 CS 04.3561 …und vom 29.6.2009, a.a.O.).Hiergegen bestehen keine rechtlichen Bedenken (BayVGH, Urteil vom 23.4.1998 - 23 B 96.3932, GK 1999/35; Beschlüsse vom 10.1.1990 - 23 CS 89.00334 und vom 17.1.2005 - 23 CS 04.3561).
Eine solche findet nämlich nicht statt, wenn die neu errichtete bauliche Anlage nach § 20 BauNVO in der zum Zeitpunkt der Vollendung der Baumaßnahme maßgeblichen Fassung bei der Ermittlung der Geschossfläche unberücksichtigt bleibt (BayVGH, Beschlüsse vom 17.1.2005 - 23 CS 04.3561 und vom 29.6.2009 - 20 CS 09.1225; VG Ansbach, Beschluss vom 7.5.2009 - AN 1 S 09.00589).
- VG Ansbach, 27.01.2015 - AN 1 K 14.01149
Beitragserhebung nach Schaffung erstmals gültigem Satzungsrechts
Rn. 57 § 6 BGS/EWS 2008 lehnt sich an die frühere Übergangsregelung des § 5 Abs. 8 BGS/EWS a.F. an, gegen die rechtlich nichts zu erinnern war (vgl. VG Ansbach, Urteile vom 6.3.2001 - 1 K 00.1660; BayVGH, Urteil vom 18.2.1999 - 23 B 2527; Beschlüsse vom 17.1.2005 - 23 CS 04.3561 und vom 29.6.2009 - 20 CS 09.1225).Hiergegen bestehen keine rechtlichen Bedenken (BayVGH, Urteil vom 23.4.1998 - 23 B 96.3932, GK 1999/35; Beschlüsse vom 10.1.1990 - 23 CS 89.00334 und vom 17.1.2005 - 23 CS 04.3561).
- VGH Bayern, 29.06.2009 - 20 CS 09.1225
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Nacherhebung …
Danach bestimmt sich die auf die zulässige Geschossfläche anzurechnende Geschossfläche im Wege einer zusammenschauenden Anwendung ebenfalls nach den Vorschriften der Baunutzungsverordnung - BauNVO - (vgl. BayVGH vom 17.1.2005 Az. 23 CS 04.3561 zu § 5 der insoweit gleichlautenden Vorgängersatzung).Nach Art. 7 Abs. 4 der hier maßgebenden Fassung der Bayerischen Bauordnung - BayBO - i.d.F. der Bekanntmachung vom 4. August 1997 (GVBl S. 433, ber. 1998 S. 270) brauchten Garagen - und damit Carports (vgl. BayVGH vom 17.1.2005 a.a.O.) - einschließlich deren Nebenräume mit einer Gesamtnutzungsfläche bis 50 m² zur Grundstücksgrenze keine Abstandsflächen einzuhalten, wenn an der Grenze eine Wandhöhe von 3 m im Mittel nicht überschritten wurde und die Außenwand je Grundstücksgrenze nicht länger als 8 m war.
- VGH Bayern, 31.01.2008 - 20 ZB 07.3080
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; keine …
Abgesehen davon ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass bei der Verwirklichung einer Neubaumaßnahme in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem Abriss vorhandener Bausubstanz nur die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen beitragspflichtig sind (vgl. BayVGH vom 17.1.2005 Az. 23 CS 04.3561; vom 6.8.2001 Az. 23 ZB 01.1823; vom 5.1.2000 BayVBl 2000, 350; vom 5.8.1998 GK 1999 Nr. 49; Ecker, Kommunalabgaben in Bayern, Nr. 4.1.3.9). - VGH Bayern, 16.08.2010 - 20 CS 10.1745
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Amperverbandes vom 1. …
Rn. 20 Zutreffend wurde auch berücksichtigt, dass bei Verwirklichung der Neubaumaßnahme in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem Abriss vorhandener Bausubstanz nur die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen beitragspflichtig sind (vgl. BayVGH vom 17.1.2005 Az. 23 CS 04.3561; vom 5.1.2000 BayVBl 2000, 350; vom 5.8.1998 GK 1999 Nr. 49;… Ecker, a.a.O., Nr. 4.1.3.9).
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