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| VGH Bayern, 07.05.2007 - 23 CS 07.833 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (26)
- VGH Bayern, 29.01.2018 - 20 CS 17.1824
Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung
Denn der Verbesserungsbeitrag beruht auf dem Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung und stellt die Differenz zwischen dem von Altanschließern geforderten Beitrag für die erstmalige Herstellung einer öffentlichen Einrichtung und dem von Neuanschließern zu fordernden (höheren) Herstellungsbeitrag für eine bereits hergestellte, mittlerweile verbesserte Einrichtung dar (…vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024 - juris Rn. 52; B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… B.v. 26.2.2007 - 23 ZB 06.3286 - juris Rn. 13 ff.;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 22; siehe auch BayVerfGH, E.v. 6.11.1991 - Vf. 9-VII-90 - VerfGHE 44, 124 = BayVBl. 1992, 80, juris [Leitsatz]).Deshalb muss im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verbesserungsbeitragssatzung eine Herstellungsbeitragssatzung mit erhöhten Herstellungsbeitragssätzen für Neuanschließer vorliegen; anderenfalls liegt weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vor (…st.Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082 - juris Rn. 3;… U.v. 14.4.2011 - 20 BV 11.133 - juris Rn. 34; B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 23).
- VG Augsburg, 29.03.2017 - Au 6 K 16.1683
Heranziehung zu Verbesserungsbeitrag für öffentliche Entwässerungseinrichtung
Zudem muss zum Zeitpunkt des Entstehens eines Verbesserungsbeitrags die Gemeinde nicht nur über eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung, sondern gleichzeitig auch über eine Herstellungsbeitragssatzung mit neu kalkulierten, entsprechend erhöhten Beitragssätzen für Neuanschließer verfügen, weil anderenfalls weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6 m.w.N.).Rn. 62 Grundsätzlich muss eine Gemeinde nicht nur über eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung, sondern gleichzeitig auch über eine Herstellungsbeitragssatzung mit neu kalkulierten, entsprechend erhöhten Beitragssätzen für Neuanschließer verfügen (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6 m.w.N.), weil der Verbesserungsaufwand als Teil des Gesamtinvestitionsaufwandes einer Einrichtung gleichmäßig gegenüber den Altanschließern als Verbesserungsbeitrag und gegenüber den Neuanschließern als erhöhter Herstellungsbeitrag geltend zu machen ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 8 m.w.N.).
- VGH Bayern, 31.03.2022 - 20 B 18.422
Keine Heranziehung zu Verbesserungsbeiträgen bei unwirksamer …
Denn der Verbesserungsbeitrag beruht auf dem Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung und stellt die Differenz zwischen dem von Altanschließern geforderten Beitrag für die erstmalige Herstellung einer öffentlichen Einrichtung und dem von Neuanschließern zu fordernden (höheren) Herstellungsbeitrag für eine bereits hergestellte, mittlerweile verbesserte Einrichtung dar (…vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024 - juris Rn. 52; B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… B.v. 26.2.2007 - 23 ZB 06.3286 - juris Rn. 13 ff.;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 22; siehe auch BayVerfGH, E.v. 6.11.1991 - Vf. 9-VII-90 - VerfGHE 44, 124 = BayVBl. 1992, 80, juris [Leitsatz]).Deshalb muss im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verbesserungsbeitragssatzung eine Herstellungsbeitragssatzung mit erhöhten Herstellungsbeitragssätzen für Neuanschließer vorliegen; anderenfalls liegt weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vor (…stRspr., vgl. BayVGH, B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082 - juris Rn. 3;… U.v. 14.4.2011 - 20 BV 11.133 - juris Rn. 34; B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 23, B.v. 29.1.2018 - 20 CS 17.1824 - BeckRS 2018, 3078 Rn. 19).
- VG München, 29.11.2012 - M 10 K 11.5972
Verbesserungsbeitrag; Begründungserfordernis; Beschrieb und Inhalt einer …
Ein ausführlicher Beschrieb ist nach ständiger Rechtsprechung auch deshalb unerlässlich, weil nur so der Zeitpunkt, wann alle bezeichneten Maßnahmen abgeschlossen sind, also wann mit ihrer tatsächlichen Beendigung die Verbesserungsbeitragsschuld entsteht, bestimmt werden kann (BayVGH, B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6).Hieran knüpft zum einen der Beginn der Frist für die Festsetzungsverjährung an, zum anderen muss zum Zeitpunkt des Entstehens eines Verbesserungsbeitrags mit Benutzbarkeit der verbesserten Einrichtung nach Beendigung der Verbesserungsmaßnahme der Einrichtungsträger nicht nur über eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung, sondern gleichzeitig auch über eine Herstellungsbeitragssatzung mit neu kalkulierten, entsprechend erhöhten Beitragssätzen für Neuanschließer verfügen, weil anderenfalls weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vorliegen (BayVGH, B.v. 7.5.2007 a.a.O.).
- VG Augsburg, 06.09.2017 - Au 6 K 16.1281
Vorauszahlung auf den Verbesserungsbeitrag für eine Entwässerungsanlage
An diesen Abschlusszeitpunkt knüpfen sowohl der Beginn der Festsetzungsverjährungsfrist als auch das Erfordernis einer neu kalkulierten, erhöhten Herstellungsbeitragssatzung (s.o.) an (BayVGH, B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - BeckRS 2007, 29754; Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, Stand November 2016, Teil IVa, Frage 20, Ziff. 6.5).Das Bestimmtheitsgebot kann auch durch einen ausführlichen Maßnahmenbeschrieb in einer Anlage, die zum Bestandteil der Satzung erklärt wird, erfüllt werden (BayVGH, B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - BeckRS 2007, 29754;… VG Würzburg, U.v. 29.4.2015 - W 2 K 13.424 - juris Rn. 34;… VG München, U.v. 29.11.2012 - M 10 K 11.5972 - juris Rn. 56).
- VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 22.133
Verbesserungsbeitrag, Entwässerung, Globalkalkulation, unterschiedlicher …
Denn der Verbesserungsbeitrag beruht auf dem Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung und stellt die Differenz zwischen dem von Altanschließern geforderten Beitrag für die erstmalige Herstellung einer öffentlichen Einrichtung und dem von Neuanschließern zu fordernden (höheren) Herstellungsbeitrag für eine bereits hergestellte, mittlerweile verbesserte Einrichtung dar (…vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024 - juris Rn. 52; B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… B.v. 26.2.2007 - 23 ZB 06.3286 - juris Rn. 13 ff.;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 22).Deshalb muss im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verbesserungsbeitragssatzung eine Herstellungsbeitragssatzung mit erhöhten Herstellungsbeitragssätzen für Neuanschließer vorliegen; anderenfalls liegt weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vor (…BayVGH, B.v. 29.1.2018 - 20 CS 17.1824 - juris Rn. 19;… B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082 - juris Rn. 3;… U.v. 14.4.2011 - 20 BV 11.133 - juris Rn. 34; B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 23).
- VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.213
Zur Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine kommunale …
Denn der Verbesserungsbeitrag beruht auf dem Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung und stellt die Differenz zwischen dem von Altanschließern geforderten Beitrag für die erstmalige Herstellung einer öffentlichen Einrichtung und dem von Neuanschließern zu fordernden (höheren) Herstellungsbeitrag für eine bereits hergestellte, mittlerweile verbesserte Einrichtung dar (…vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024 - juris Rn. 52; B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… B.v. 26.2.2007 - 23 ZB 06.3286 - juris Rn. 13 ff.;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 22).Deshalb muss im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verbesserungsbeitragssatzung eine Herstellungsbeitragssatzung mit erhöhten Herstellungsbeitragssätzen für Neuanschließer vorliegen; anderenfalls liegt weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vor (…BayVGH, B.v. 29.1.2018 - 20 CS 17.1824 - juris Rn. 19;… B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082 - juris Rn. 3;… U.v. 14.4.2011 - 20 BV 11.133 - juris Rn. 34; B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 23).
- VG Würzburg, 29.04.2015 - W 2 K 15.200
Beitragssatzung, Wasserversorgung, Verbesserungsbeitrag, Kommunalabgabe, …
Insbesondere muss der Beitragsschuldner erkennen können, wann eine Maßnahme abgeschlossen ist, da es sich hierbei um den für die Entstehung des Verbesserungsbeitrags maßgeblichen Zeitpunkt handelt (BayVGH, B. v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris; Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, Stand März 2015, Teil III, Frage 11, Ziff. 2.4). - VG Regensburg, 25.02.2021 - RN 11 K 20.269
Gemeinde, Bescheid, Beitragspflicht, Verwaltungsakt, Verpflichtungsklage, …
Demnach entsteht die Beitragsschuld, wenn die Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahme tatsächlich beendet ist, § 3 Satz 1 BS/VE (vgl. BayVGH, B. v. 07.05.2007 Az. 23 CS 07.833).Durch diesen Maßnahmenbeschrieb ist für den Abgabeschuldner jedenfalls der Zeitpunkt bestimmbar, in dem alle bezeichneten relevanten Maßnahmen abgeschlossen sind (vgl. BayVGH, B. v. 07.05.2007 a.a.O.).
- VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.214
Rechtmäßige Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine öffentliche …
Denn der Verbesserungsbeitrag beruht auf dem Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung und stellt die Differenz zwischen dem von Altanschließern geforderten Beitrag für die erstmalige Herstellung einer öffentlichen Einrichtung und dem von Neuanschließern zu fordernden (höheren) Herstellungsbeitrag für eine bereits hergestellte, mittlerweile verbesserte Einrichtung dar (…vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024 - juris Rn. 52; B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… B.v. 26.2.2007 - 23 ZB 06.3286 - juris Rn. 13 ff.;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 22).Deshalb muss im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verbesserungsbeitragssatzung eine Herstellungsbeitragssatzung mit erhöhten Herstellungsbeitragssätzen für Neuanschließer vorliegen; anderenfalls liegt weder eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung noch eine wirksame Herstellungsbeitragssatzung vor (…BayVGH, B.v. 29.1.2018 - 20 CS 17.1824 - juris Rn. 19;… B.v. 4.8.2015 - 20 ZB 15.1082 - juris Rn. 3;… U.v. 14.4.2011 - 20 BV 11.133 - juris Rn. 34; B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 23).
- VG Regensburg, 15.01.2021 - RN 11 K 20.2527
Beitrag für Verbesserung einer Wasserversorgungseinrichtung
- VG Ansbach, 01.12.2015 - AN 1 K 15.00315
Beitragssatzung, Wasserversorgung, Gemeinde, Verbesserungsmaßnahme, Anschluss, …
- VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 13.00445
Anschluss einer Gemeinde an Wasserversorgung eines Zweckverbandes ist eine …
- VG Würzburg, 29.04.2015 - W 2 K 13.424
Beitragssatzung, Entwässerung, Vorauszahlung, Anschlussbedarf, Kommunalabgabe, …
- VG Ansbach, 25.07.2017 - AN 1 K 15.01781
Erhebung eines Verbesserungsbeitrags
- VG Ansbach, 15.10.2012 - AN 1 S 12.01385
Vorauszahlung auf einen Verbesserungsbeitrag; Satzung mit vorläufigen …
- VGH Bayern, 28.10.2021 - 20 B18.1929
Verbesserungsbeitrag für eine Wasserversorgungsanlage
- VG Ansbach, 03.05.2018 - AN 1 S 17.01208
Beitragsnacherhebung nach erstmaliger Schaffung gültigen Beitragsrechts
- VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.761
Festsetzung eines Vorausleistungsbeitrags für die Verbesserung und Erneuerung der …
- VG Ansbach, 24.08.2017 - AN 1 S 17.855
Festsetzung des Wasserherstellungsbeitrags für ein Grundstück
- VG Ansbach, 24.08.2017 - AN 1 S 17.00855
Festsetzung des Wasserherstellungsbeitrags für ein Grundstück
- VG Bayreuth, 20.10.2021 - B 4 K 19.321
Bezeichnung des Amtsblattes einer Gemeinde, Bestimmtheit der …
- VG Würzburg, 28.11.2018 - W 2 K 17.1101
Heranziehung zu einem Verbesserungsbeitrag für die Wasserversorgungsanlage
- VG Augsburg, 23.04.2010 - Au 1 S 10.490
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs
- VG Würzburg, 17.03.2010 - W 2 K 09.721
Markt Kirchzell, Verbesserungsbeitragssatzung zur Wasserversorgung vom 20.12.2005
- VG Regensburg, 10.12.2008 - RN 3 K 08.01139
Satzungskompetenz; Ausfertigung; Einrichtungseinheit
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