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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.07.2019 - 23 CS 19.1194   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,22186
VGH Bayern, 09.07.2019 - 23 CS 19.1194 (https://dejure.org/2019,22186)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.2019 - 23 CS 19.1194 (https://dejure.org/2019,22186)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - 23 CS 19.1194 (https://dejure.org/2019,22186)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Tierschutzrecht; Anordnung nach § 16a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 TierSchG i.V.m. § 2 TierSchG; Richtiger Adressat; Anordnung der sofortigen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßige tierschutzrechtliche Anordnungen zur Sicherstellung einer tierschutzgemäßen Rinderhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 10.04.2019 - 20 CS 19.725

    Erfolgloser Eilantrag gegen die tierseuchenrechtliche Anordnung der Tötung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2019 - 23 CS 19.1194
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass er in der Rinderdatenbank (HI-Tier-Datenbank, BA S. 50) als Tierhalter erfasst ist (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2019 - 20 CS 19.725 - juris Rn. 4).

    Jedenfalls ist der Antragsteller nach außen hin als Tierhalter in Erscheinung getreten und muss sich daran festhalten lassen, so lange er diesen Eindruck nach außen aufrecht erhält (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2019 - 20 CS 19.725 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 23 ZB 17.1908

    Untersagung des Haltens von Katzen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2019 - 23 CS 19.1194
    Damit kann dahingestellt bleiben, in wessen Eigentum die Rinder stehen (vgl. BayVGH, B.v. 8.5.2019 - 23 ZB 17.1908).
  • VGH Bayern, 09.07.2018 - 9 ZB 16.2434

    Verbot der Haltung und Betreuung von Tieren

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2019 - 23 CS 19.1194
    Hinzu kommt, dass es bereits nach dem Wortlaut des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchG nicht auf die bürgerlich-rechtlichen Eigentumsverhältnisse ankommt (…vgl. Metzger in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetzte, 223. EL Januar 2019, § 16a TierSchG Rn. 1), sondern darauf, wer die tierschutzwidrig behandelten Tiere hält oder betreut (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2018 - 9 ZB 16.2434 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 10.09.2012 - 9 B 11.1216

    Rinderhaltung; Auflage; eigenständiger Verwaltungsakt; maßgeblicher Zeitpunkt der …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2019 - 23 CS 19.1194
    Gemäß § 2 Nr. 1 TierSchG muss, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen (vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2012 - 9 B 11.1216 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 05.10.2016 - 9 CS 16.1257

    Behördliches Haltungs- und Betreuungsverbot bei tierschutzwidrigen Zuständen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2019 - 23 CS 19.1194
    Hier kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass die vorliegenden tierschutzrechtlichen Anordnungen durch reine Schutzbehauptungen des Antragstellers bzw. seines Vaters unterlaufen werden sollen (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2016 - 9 CS 16.1257 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 17.12.1992 - 25 B 90.2906
    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2019 - 23 CS 19.1194
    Dieser Umstand begründet nicht nur eine Verantwortlichkeit als Betriebsinhaber, sondern zudem ein tatsächliches Obhutsverhältnis zu den in seinem Betrieb gehaltenen Rindern (vgl. BayVGH, U.v. 17.12.1992 - 25 B 90.2906 - juris Rn. 33).
  • VG Regensburg, 04.04.2019 - RN 4 S 19.437

    Tierschutzrechtliche Anordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2019 - 23 CS 19.1194
    Diese Voraussetzungen liegen nach den summarischen Feststellungen des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren (B.v. 4.4.2019 - RN 4 S 19.437) vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2024 - 6 S 3018/19

    Untersagung artwidriger Putenhaltung

    Mangels spezialgesetzlicher Regelung ist für die Störerauswahl im Tierschutzrecht auf die allgemeinen Grundsätze des Gefahrenabwehrrechts zurückzugreifen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 09.07.2019 - 23 CS 19.1194 -, juris Rn. 8).

    Allerdings kommt bei einer tierschutzrechtlichen Anordnung auch die Inanspruchnahme einer Person als Zustandsstörer in Betracht, zum Beispiel als Besitzer oder Eigentümer der Räumlichkeiten, in denen der Vorgang stattfindet, oder das gefährdete Tier sich befindet (vgl. BayVGH, Beschluss vom 09.07.2019 - 23 CS 19.1194 -, juris Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2024 - 6 S 3018/19

    Vollständige Untersagung der Putenhaltung bzw. bezüglich einzelner Rassen; Antrag …

    Mangels spezialgesetzlicher Regelung ist für die Störerauswahl im Tierschutzrecht auf die allgemeinen Grundsätze des Gefahrenabwehrrechts zurückzugreifen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 09.07.2019 - 23 CS 19.1194 -, juris Rn. 8).

    Allerdings kommt bei einer tierschutzrechtlichen Anordnung auch die Inanspruchnahme einer Person als Zustandsstörer in Betracht, zum Beispiel als Besitzer oder Eigentümer der Räumlichkeiten, in denen der Vorgang stattfindet, oder das gefährdete Tier sich befindet (vgl. BayVGH, Beschluss vom 09.07.2019 - 23 CS 19.1194 -, juris Rn. 8).

  • VG München, 09.08.2023 - M 23 K 21.4744

    Haltungs- und Betreuungsverbot

    Rn. 24 Maßnahmen bei Verstößen gegen § 2 TierSchG können sich nicht nur an den Halter, sondern auch an den Betreuer und/oder Betreuungspflichtigen richten (BayVGH, B.v. 9.7.2019 - 23 CS 19.1194 - juris Rn. 10).

    In Betracht kommt allerdings auch die Inanspruchnahme des Zustandsstörers, so z.B. der Besitzer oder Eigentümer der Räumlichkeiten, in denen der Vorgang stattfindet oder das gefährdete Tier sich befindet (vgl. BayVGH, B.v.9.7.2019 a.a.O. Rn. 8;… Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 16a Rn. 3; VG Arnsberg, B.v. 20.11.2007 - 14 L 749/07 - juris: Verantwortlichkeit eines Hofbetreibers für alle auf dem Hof lebenden Katzen, wenn sich dort hofzugehörige, benachbarte und verwilderte Katzen mangels Kastration der Tiere unkontrolliert vermehrt haben, so dass eine Zuordnung der Tiere zu den verschiedenen Gruppen nicht mehr getroffen werden kann).

    Dabei soll die Behörde - nach den allgemeinen Maßstäben des Sicherheitsrechts - den-/diejenigen Störer in Anspruch nehmen, der/die die Gefahr bzw. Störung, am schnellsten, wirksamsten und effektivsten beseitigen kann/können (BayVGH, B.v. 9.7.2019 a.a.O. Rn. 8;… VG Würzburg U.v. 21.7.2016 - W 5 K 14.1123 - juris Rn. 56 f.), sei es alternativ, sei es - wie hier - kumulativ.

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2025 - 11 ME 340/25

    Antiparasitika; Sachkundenachweis; Pflege; Betreuer; Nutztiere; Schafe; Wildtier; …

    Das Verwaltungsgericht ist zunächst zutreffend im Rahmen des hier einschlägigen § 16 a Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 und Nr. 3 TierSchG vom sog. "weiten Halterbegriff" ausgegangen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.12.2016 - 3 B 34/16 - juris Rn. 7, 12, 14 f.; BayVGH, Beschl. v. 9.7.2019 - 23 CS 19.1194 - juris Rn. 10;… Hirt, in: Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 16 a Rn. 3, 15a, m.w.N. und § 2 Rn. 4 ff.;… Metzger, in: Lorz/Metzger, TierSchG, 7. Aufl. 2019, § 2 Rn. 6 ff.).

    Eine entsprechende tierschutzrechtliche Anordnung kann folglich nicht nur gegenüber dem Halter des Tieres im engeren Sinn, sondern auch gegenüber dem Halter im weiteren Sinn und somit auch gegenüber dem Betreuer und/oder dem Betreuungspflichtigen ergehen (…BVerwG, Beschl. v. 9.12.2016 - 3 B 34/16 - juris Rn. 11 ff., 14 f.; BayVGH, Beschl. v. 9.7.2019 - 23 CS 19.1194 - juris Rn. 10;… Hirt, in: Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 16 a Rn. 3, 15a, m.w.N.).

  • VG Freiburg, 18.12.2019 - 6 K 4672/19

    Tierschutzrechtliche Untersagung der Haltung und Betreuung von Rindern

    Denn dieses Innenverhältnis ist nach außen hin regelmäßig nicht erkennbar und darf nicht dazu führen, dass ein Verantwortlicher für die tierschutzgerechte Haltung und Betreuung der Tiere nicht mehr feststellbar ist (Bay. VGH, Beschl. v. 09.07.2019 - 23 CS 19.1194 -, Rn. 8 ff., juris).
  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 23 CS 21.1131

    Tierschutzrechtliche Anordnung zum Schutz von Schafen

    Gemäß § 2 Nr. 1 TierSchG muss, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen (…vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2012 - 9 B 11.1216 - juris Rn. 27; B.v. 9.7.2019 - 23 CS 19.1194 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 23 CS 21.1133

    Erfolgloser Eilantrag gegen tierschutzrechtliche Anordnungen zur Haltung von …

    Gemäß § 2 Nr. 1 TierSchG muss, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen (…vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2012 - 9 B 11.1216 - juris Rn. 27; B.v. 9.7.2019 - 23 CS 19.1194 - juris Rn. 5).
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