Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.10.2020 - 23 CS 19.2009 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Vorläufiger Rechtsschutz eines Online-Glücksspiel-Anbieters für Tätigkeit im deutschen Internet ohne Erlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unzulässigkeit von Online-Glücksspiel bestätigt
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 26.08.2019 - AN 15 S 18.01944
- VGH Bayern, 16.10.2020 - 23 CS 19.2009
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (30)
- OVG Schleswig-Holstein, 03.07.2019 - 4 MB 14/19
Untersagung unerlaubten Online-Glücksspiels hat vorerst Bestand
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2020 - 23 CS 19.2009
Auch andere Oberverwaltungsgerichte halten daran fest, dass das Internetverbot nicht gemeinschaftsrechtswidrig ist (…vgl. OVG Lüneburg, U. v. 28.2.2018 - 11 LC 242/16 - juris Rn. 69; OVG Schleswig-Holstein, B.v. 3.7.2019 - 4 MB 14/19 - juris Rn. 18;… VGH Baden-Württemberg, B.v. 11.7.2019 - 6 S 2759/18 - juris Rn. 4 m.w.N.;… OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 20.8.2019 - OVG 1 N 46.18 - juris Rn. 24 m.w.N.;… OVG Thüringen, U.v. 26.9.2019 - 3 KO 161/11 - juris Rn. 55).Unabhängig davon, dass sich sowohl das OVG Schleswig-Holstein (B.v.3.7.2019 - 4 MB 14/19 - juris Rn. 21 ff.) als auch das OVG Lüneburg (…B.v. 28.2.2019 - 11 LC 242/16 - juris Rn. 77 ff.), auf die das Verwaltungsgericht ausdrücklich Bezug genommen hat (BA S. 24 unten), mit der tatsächlichen Entwicklung seit Inkrafttreten des GlüStV 2012 auseinandergesetzt und hierzu vorliegende (Forschungs-) Berichte eingehend gewürdigt haben, legt die Antragstellerin mit ihrem Beschwerdevorbringen und den im Verfahren vorgelegten (Forschungs-) Berichten keine Inkohärenz des Internetverbots entsprechend den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO dar.
Eine gewisse Zurückhaltung bei der Verwendung der Angaben ist dabei insoweit am Platze, als diese Studie durch ein bekanntes Glücksspielunternehmen, die Tipico Services Ltd. gefördert, d.h. wohl teilweise finanziert worden ist (vgl. Fußnote zur Verfasserin S. 2; vgl. zum Charakter als "Auftragsstudie" OVG Schleswig-Holstein, B.v. 3.7.2019 - 4 MB 14/19 - juris Rn. 23).
Eine verlässliche Aussage insbesondere über die speziellen Gefahren des Online-Glücksspiels ergibt sich aus der Lischer-Studie (…a.a.O.) jedenfalls nicht (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, B.v. 3.7.2019 - 4 MB 14/19 - juris Rn. 22).
Daher ist diese Studie zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch "spekulativ und wenig überzeugend" (vgl. OVG Schleswig-Holstein, B.v. 3.7.2019 - 4 MB 14/19 - juris Rn. 22).
Rn. 35 d) Soweit sich die Antragstellerin darauf beruft, dass die Europarechtswidrigkeit auch deshalb evident sei, weil das Online-Casinospiel pauschal untersagt wäre, während die Online-Lotterien und Online-Sportwetten nach den Regelungen des GlüStV 2012 erlaubt seien, obwohl sich aus der Studie der Universität Hamburg vom 16. September 2019 (…a.a.O.) eindeutig ergebe, dass eine einheitliche Gefährdungsbewertung für Online-Sofortlotterien und Online-Casinospiele und eine sogar erhöhte Gefahr für Online-Sportwetten vorliege, verkennt die Antragstellerin, dass die ausnahmsweise Erlaubniserteilung nach § 4 Abs. 5 GlüStV an strenge Voraussetzungen gebunden ist, die dem jeweils spezifischen Gefährdungspotential, insbesondere bei Bestehen besonderer Suchtanreize, Rechnung trägt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, B.v. 37.7.2019 - 4 MB 14/19 - juris Rn. 24).
Allein der Umstand, dass von verschiedenen Arten von Glücksspielen einige dem Internetverbot unterliegen und andere nicht, stellt die Geeignetheit eines Internetverbots deshalb noch nicht in Frage (OVG Schleswig-Holstein, B.v. 3.7.2019 - 4 MB 14/19 - juris Rn. 24).
Rn. 36 Soweit die Antragstellerin vorträgt, die Beibehaltung des Internetverbotes für Casino-Spiele lasse sich nicht mit einer höheren Ereignisfrequenz (als bei Sportwetten) rechtfertigen, weil Sportwetten schneller platzierbar und parallel möglich seien, während etwa beim Poker die Spielentscheidungen der anderen Mitspieler abgewartet werden müssten, überzeugt auch dies vor dem Hintergrund der ständigen Verfügbarkeit von Online-Spielen, die eine jederzeitige Teilnahme an jedem beliebigen Ort an mehreren Spielen gleichzeitig ermöglicht, nicht (OVG Schleswig-Holstein, B.v. 3.7.2019 - 4 MB 14/19 - juris Rn. 25).
Zur Begründung der anderslautenden Angebotsregelung für Online-Casinospiele verweist der Gesetzgeber außerdem nicht nur auf deren herausragendes Suchtpotential, sondern auch auf die hohe Manipulationsanfälligkeit und ihre Anfälligkeit für eine Nutzung zu Zwecken der Geldwäsche (vgl. OVG Schleswig-Holstein, B.v. 3.7.2019 - 4 MB 14/19 - juris Rn. 25 m.w.N.).
Maßgeblich ist insoweit, ob strukturelle Vollzugsdefizite vorliegen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, B.v. 3.7.2019 - 4 MB 14/19 - juris Rn. 31 m.w.N.).
Daher kann es dahinstehen, ob dieses Vorbringen nicht schon deshalb zurückzuweisen ist, weil die Antragstellerin den fehlenden Erfolg bei der Eindämmung des Schwarzmarktes als Argument gegen die hier streitgegenständliche Untersagung nutzt, selbst aber zu der beschriebenen faktischen Expansion des Schwarzmarktes beiträgt, indem sie entgegen nationalem Recht Online-Glücksspiel veranstaltet und damit die angestrebte Kanalisierung der Spieler zu legalen Angeboten ihrerseits erschwert (vgl. OVG Schleswig-Holstein, B.v. 3.7.2019 - 4 MB 14/19 - juris Rn. 30).
Unverkennbar ist bei den genannten politischen Äußerungen auch der Umstand, dass eine kontrollierte Zulassung von Casino- und Lottospielen auch deshalb präferiert wird, um die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages auf einem für das Land lukrativeren Wege sicherzustellen, indem zugleich Steuern und Abgaben generiert und der Landeshaushalt um die Förderung der Suchthilfe entlastet wird (vgl. OVG Schleswig-Holstein, B.v. 3.7.2010 - 4 MB 14/19 - juris Rn. 34).
Die in § 1 S. 1 GlüStV niedergelegten Ziele sind als Allgemeinwohlbelange von einigem Gewicht einzuordnen und überwiegen daher gegenüber dem lediglich wirtschaftlichen Interesse der Antragstellerin (vgl. OVG Schleswig-Holstein, B.v. 3.7.2010 - 4 MB 14/19 - juris Rn. 46), zumal diese vorliegend ihr wirtschaftliches Interesse selbst mit lediglich 5.000 EUR beziffert hat (…vgl. Beschwerdeschriftsatz vom 27.9.2019, S. 2).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2020 - 4 B 665/19
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2020 - 23 CS 19.2009
Ein solch normativ angelegtes Vollzugsdefizit bezogen auf den Bereich des Verbots von öffentlichen Glücksspielen im Internet in § 4 Abs. 4 GlüStV mit dem Ausnahmevorbehalt in § 4 Abs. 5 GlüStV ist aber weder mit dem Beschwerdevorbringen dargelegt noch erkennbar (vgl. OVG NRW, B.v. 29.6.2020 - 4 B 665/19 - Rn. 47 ff. m.w.N.).Ein Vollzugsdefizit lässt sich insbesondere weder dem Evaluierungsbericht des Landes Hessen von April 2017 (…vgl. Evaluationsbericht der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder nach § 32 GlüStV, 28.4.2017, S. 11 ff. - https://www.im.nrw/sites/default/files/media/document/file/gs_Evaluationsbericht%20 2017.pdf) noch dem Jahresreport der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder (…vgl. Jahresreport 2018 der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder, 22.10.2019, S. 13 ff., 15 f., https: … innen.hessen.de /sites /default /files /media /hmdis /jahresreport _2018.pdf) entnehmen (vgl. OVG NRW, B.v. 29.6.2020 - 4 B 665/19 - Rn. 49 ff. m.w.N.).
Ungeachtet dessen entfällt die Eignung einer Regelung zur Bekämpfung von Spielsucht nicht ohne Weiteres schon deshalb, weil illegale Formen von Suchtgefahren insbesondere im Internet nicht vollständig ausgeschlossen und unterbunden werden können (vgl. OVG NRW, B.v. 29.6.2020 - 4 B 665/19 - juris Rn. 54 m.w.N.;… B.v. 10.3.2020 - 4 B 362/19 - juris Rn. 16 ff.).
Aus dem Bestehen rein praktischer Probleme in der Umsetzung des gesetzlichen Verbotes kann jedenfalls ebenso wenig auf ein strukturelles Vollzugsdefizit geschlossen werden wie darauf, dass die Norm deshalb unions- und verfassungsrechtlich nicht geeignet wäre (vgl. OVG NRW, B.v. 29.6.2020 - 4 B 665/19 - juris Rn. 55 m.w.N.).
Aus der technischen und ökonomischen Entwicklung folgende Vollzugshindernisse machen jedoch eine prinzipiell geeignete Organisation staatlicher Gemeinwohlverfolgung nicht ungeeignet (vgl. OVG NRW, B.v. 29.6.2020 - 4 B 665/19 - juris Rn. 54 f. m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LC 242/16
Bestimmmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Internetverbot; Kohärenz; Online-Casinospiele; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2020 - 23 CS 19.2009
Da die Antragstellerin die Unionsrechtswidrigkeit des Erlaubnisvorbehalts nach § 4 Abs. 1 GlüStV nicht substantiiert darlegt, ist im vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren mit dem Verwaltungsgericht davon auszugehen, dass § 4 Abs. 1 GlüStV nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, weil er unabhängig von einem etwaigen unionsrechtswidrigen Glücksspielmonopol den verfassungs- und unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung im Wege einer präventiven Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen dient (…BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 20;… U.v. 26.6.2012 - 10 BV 11.2285 - juris Rn. 39 ff. m.w.N.;… BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 53;… U.v. 20.6.2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 50 m.w.N.;… B.v. 25.2.2015 - 8 B 36.14 - juris Rn. 23;… OVG Schleswig-Holstein, B.v. 3.7.2020 - 4 MB 14.19 - juris Rn. 16 m.w.N; OVG Lüneburg, U.v. 28.2.2019 - 11 LC 242/16 - juris Rn. 53 f. m.w.N.).Auch andere Oberverwaltungsgerichte halten daran fest, dass das Internetverbot nicht gemeinschaftsrechtswidrig ist (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 28.2.2018 - 11 LC 242/16 - juris Rn. 69;… OVG Schleswig-Holstein, B.v. 3.7.2019 - 4 MB 14/19 - juris Rn. 18;… VGH Baden-Württemberg, B.v. 11.7.2019 - 6 S 2759/18 - juris Rn. 4 m.w.N.;… OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 20.8.2019 - OVG 1 N 46.18 - juris Rn. 24 m.w.N.;… OVG Thüringen, U.v. 26.9.2019 - 3 KO 161/11 - juris Rn. 55).
Unabhängig davon, dass sich sowohl das OVG Schleswig-Holstein (…B.v.3.7.2019 - 4 MB 14/19 - juris Rn. 21 ff.) als auch das OVG Lüneburg (B.v. 28.2.2019 - 11 LC 242/16 - juris Rn. 77 ff.), auf die das Verwaltungsgericht ausdrücklich Bezug genommen hat (BA S. 24 unten), mit der tatsächlichen Entwicklung seit Inkrafttreten des GlüStV 2012 auseinandergesetzt und hierzu vorliegende (Forschungs-) Berichte eingehend gewürdigt haben, legt die Antragstellerin mit ihrem Beschwerdevorbringen und den im Verfahren vorgelegten (Forschungs-) Berichten keine Inkohärenz des Internetverbots entsprechend den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO dar.
Angesichts der hohen Werte bezüglich des Anteils von Spielern mit problematischem und pathologischem Spielverhalten beim Online-Glücksspiel kann die Studie der BZgA nicht als Beleg dafür dienen, dass von Internet-Glücksspielen keine spezifischen und größeren Gefahren ausgingen (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 28.2.2019 - 11 LC 242/16 - juris Rn. 77).
- VGH Bayern, 02.03.2017 - 10 CS 16.2149
Untersagung der Vermittlung von und Werbung für Zweitlotterien im Internet
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2020 - 23 CS 19.2009
Behandelt die Behörde mehrere Fallgruppen unterschiedlich, bedarf es hierfür ebenso eines sachlichen Grundes, wie wenn sie sich auf das Herausgreifen eines Einzelfalles beschränkt (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 10 CS 16.2149 - juris Rn. 13 m.w.N.).Anhand dieser sachlich gerechtfertigten Kriterien ist im vorliegenden Fall das Einschreiten des Antragsgegners insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Vielfalt des Angebots, das nahezu sämtliche im Internet gegebenen Möglichkeiten auf einer Vielzahl miteinander verlinkter Internet-Domains umfasst, die sich damit ergebenden hohen Bruttospielerträge, die fehlenden Bemühungen der Antragstellerin um eine Erlaubnis sowie auf die fehlende Erlaubnisfähigkeit und die Nichteinhaltung der Bestimmungen zum Jugend- und Spielerschutz nicht willkürlich, zumal der Antragsgegner ausdrücklich darauf hingewiesen hat, er gehe priorisiert gegen solche Glücksspielangebote im Internet vor, deren Umfang und Verbreitung am stärksten sei, wobei er seit August 2014 zeitlich gestaffelte Verfahren gegen neun Glücksspielanbieter eingeleitet habe (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 10 CS 16.2149 - juris Rn. 14).
Die in Bezug genommenen Leitlinien vom Juli 2014 sind auch grundsätzlich geeignet, ein dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechendes Konzept darzustellen, das die Grundlage für eine gleichheitssatzgemäße Verwaltungspraxis bildet (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 10 CS 16.2149 - juris Rn.15).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 2018/11
Aufsichtsbehörde kann an alten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen …
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2020 - 23 CS 19.2009
Diese Technologie wird u.a. auch von Google verwendet, um den Kunden in den verschiedenen europäischen Ländern jeweils auf ihr Herkunftsland zugeschnittene Werbeangebote zu unterbreiten (OVG NRW, U.v. 25.2.2014 - 13 A 2018/11 - juris Rn. 176).Denn die Antragstellerin ist unabhängig von der geografischen Reichweite der streitgegenständlichen Untersagungsverfügung bereits kraft Gesetzes gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV verpflichtet, das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet im ganzen Bundesgebiet zu unterlassen (vgl. OVG NRW v. 25.2.2014 - 13 A 2018/11 - juris Rn. 179 m.w.N.;… OVG Lüneburg, B.v. 14.3.2017 - 11 ME 236/16 - juris Rn. 41).
- OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 11 ME 236/16
Bestimmtheitsgebot; Bietagent; Countdown Auktion; Dienstleistungsfreiheit; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2020 - 23 CS 19.2009
Im Übrigen greift das Vorbringen der Antragstellerin zur Ungeeignetheit des Geolokalisierungsverfahrens schon deshalb nicht durch, da am Markt schon seit längerem zuverlässige Geolokalisierungssysteme angeboten werden, die die Grenzen der Bundesländer hinreichend sicher erkennen können (OVG Lüneburg, B.v. 14.3.2017 - 11 ME 236/16 - juris Rn. 40 m.w.N.).Denn die Antragstellerin ist unabhängig von der geografischen Reichweite der streitgegenständlichen Untersagungsverfügung bereits kraft Gesetzes gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV verpflichtet, das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet im ganzen Bundesgebiet zu unterlassen (…vgl. OVG NRW v. 25.2.2014 - 13 A 2018/11 - juris Rn. 179 m.w.N.; OVG Lüneburg, B.v. 14.3.2017 - 11 ME 236/16 - juris Rn. 41).
- BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 47.12
Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2020 - 23 CS 19.2009
Das Demokratiegebot lässt es nicht zu, die Beachtung der vom Parlament erlassenen Gesetze zur Disposition der Verwaltung zu stellen." (vgl. BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 47.12 - juris Rn. 41).Auch aus dem Verhältnismäßigkeitsgebot ergibt sich keine Verpflichtung, dass eine Behörde selbst einen bereits in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zu berücksichtigen hätte (vgl. BVerwG, U.v.20.6.2013 - 8 C 47.12 - juris Rn. 43).
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.2019 - 6 S 2759/18
Untersagungsverfügung zur Durchsetzung des glücksspielrechtlichen Internetverbots …
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2020 - 23 CS 19.2009
Auch andere Oberverwaltungsgerichte halten daran fest, dass das Internetverbot nicht gemeinschaftsrechtswidrig ist (…vgl. OVG Lüneburg, U. v. 28.2.2018 - 11 LC 242/16 - juris Rn. 69;… OVG Schleswig-Holstein, B.v. 3.7.2019 - 4 MB 14/19 - juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, B.v. 11.7.2019 - 6 S 2759/18 - juris Rn. 4 m.w.N.;… OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 20.8.2019 - OVG 1 N 46.18 - juris Rn. 24 m.w.N.;… OVG Thüringen, U.v. 26.9.2019 - 3 KO 161/11 - juris Rn. 55).Denn das allein wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin an den Einnahmen aus der Veranstaltung und Vermittlung von sowie Werbung für derzeit unerlaubte Glücksspiele im Internet wiegt geringer gegenüber den vom Gesetzgeber verfolgten, in § 1 Satz 1 GlüStV niedergelegten Zielen zum Schutz der Allgemeinheit, insbesondere des Jugend- und Spielerschutzes sowie der Bekämpfung der Kriminalität (vgl. VGH BW, B.v. 11.7.2019 - 6 S 2759/18 - juris Rn. 26 m.w.N.).
- BVerwG, 26.10.2017 - 8 C 14.16
Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2020 - 23 CS 19.2009
Das Verwaltungsgericht habe sich in seinem Beschluss nicht ausreichend mit der Entwicklung seit Erlass des GlüStV auseinandergesetzt, sondern sich hierzu lediglich auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 2017 (C 18.16 und 8 C 14.16) gestützt.Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Auffassung insbesondere in Bezug auf das Kohärenzgebot auch unter Berücksichtigung der teilweisen Öffnung des Online-Glücksspielmarktes 2017 erneut bestätigt (vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2017 - 8 C 18.16 und 8 C 14.16 - juris Rn. 35 ff., juris Rn. 40 ff.).
- VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2020 - 23 CS 19.2009
Daraus ergibt sich nicht, dass der Erlaubnisvorbehalt vorliegend auch ordnungsrechtlich unanwendbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 20).Da die Antragstellerin die Unionsrechtswidrigkeit des Erlaubnisvorbehalts nach § 4 Abs. 1 GlüStV nicht substantiiert darlegt, ist im vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren mit dem Verwaltungsgericht davon auszugehen, dass § 4 Abs. 1 GlüStV nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, weil er unabhängig von einem etwaigen unionsrechtswidrigen Glücksspielmonopol den verfassungs- und unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung im Wege einer präventiven Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen dient (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 20;… U.v. 26.6.2012 - 10 BV 11.2285 - juris Rn. 39 ff. m.w.N.;… BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 53;… U.v. 20.6.2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 50 m.w.N.;… B.v. 25.2.2015 - 8 B 36.14 - juris Rn. 23;… OVG Schleswig-Holstein, B.v. 3.7.2020 - 4 MB 14.19 - juris Rn. 16 m.w.N;… OVG Lüneburg, U.v. 28.2.2019 - 11 LC 242/16 - juris Rn. 53 f. m.w.N.).
- BVerwG, 07.11.2018 - 8 B 29.18
Dienstleistungsfreiheit; Glücksspielstaatsvertrag; Konzession; Sportwetten; …
- OVG Saarland, 29.03.2019 - 1 A 398/17
Untersagung von Wetten auf den Ausgang von in Deutschland konzessionierten …
- OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18
Bestimmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Online-Poker; Vollzugsdefizit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2020 - 4 B 362/19
Beschwerde gegen die Ablehnung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die …
- VGH Bayern, 21.09.2018 - 7 CE 18.1722
Gemeinsame Richtlinien und glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung
- VGH Bayern, 10.07.2020 - 20 CS 20.435
Untersagung des Inverkehrbringens eines Produkts gegen Milbenbefall bei Hühnern
- VGH Bayern, 24.01.2012 - 10 CS 11.1290
Fortgeltung des Internetverbots; Verhältnismäßigkeit einer Untersagungsanordnung; …
- VGH Bayern, 03.08.2017 - 10 C 17.988
Bestimmung des Streitwerts in einem die Veranstaltung und Vermittlung von …
- EuGH, 04.02.2016 - C-336/14
Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten …
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
- BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 39.12
Ausgestaltung, normative; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; …
- EuGH, 28.02.2018 - C-3/17
Die ungarischen Rechtsvorschriften über die Erteilung von Konzessionen zum …
- BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 36.14
Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet; Sachsen-Anhalt
- BVerwG, 21.08.2018 - 4 BN 44.17
Geltendmachung von Fehlern im Sinne des § 214 Abs. 2a BauGB gegenüber der …
- BVerwG, 09.09.2009 - 4 BN 4.09
Vereinbarkeit eines zielgerichteten Entzugs der Nahrungsquelle eines Feldhamsters …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2019 - 1 N 46.18
Online-Casino- und Pokerspiel; Geolokalisationsverfahren; Internetverbot; …
- OVG Thüringen, 09.10.2019 - 3 KO 161/11
Sportwetten-Erlaubnis nach Gewerbegesetz der DDR
- VGH Bayern, 26.06.2012 - 10 BV 11.2285
Vermittlung von Sportwetten; glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung; …
- VGH Bayern, 07.05.2020 - 10 CS 20.842
Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- VGH Bayern, 04.06.2020 - 6 ZB 20.647
Schadlosstellung wegen verspäteter Beförderung
- OLG Stuttgart, 24.05.2024 - 5 U 101/23
Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen
BW 16/9487, S. 66ff; im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LC 242/16; OVG Schleswig, Beschluss vom 03.07.2019 - 4 MB 14/19; OVG Schleswig, Beschluss vom 20.04.2023 - 4 LA 49/20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2019 - OVG 1 N 46/18; VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19.2009; OVG Münster, Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2019 - 6 S 2759/18 ), so dass der Gesetzgeber der vom EuGH postulierten dynamischen Nachweispflicht gerecht geworden ist.Es gibt nämlich eine Vielzahl von qualitativen Argumenten, die für eine erhöhte Gefährlichkeit von Glücksspielen im Internet im Vergleich zu Offlineglücksspielen sprechen, insbesondere die tendenziell höhere Ereignisfrequenz und die breite, jederzeitige Verfügbarkeit (vgl. LT-Drs. BW 16/9487, S. 66, 70; VGH München Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19/2009, BeckRS 2020, 30427 Rn. 30ff.).
Neben der erhöhten Verfügbarkeit (365 Tage im Jahr je 24 Stunden und damit um ein Vielfaches höher als jedes Offlinespiel) sowie der stark erhöhten Ereignisfrequenz (da keine manuellen Tätigkeiten vorkommen) zeichnen sich Online-Glücksspiele dadurch aus, dass das Internet individuelle, auf den einzelnen Spieler zugeschnittene Werbemöglichkeiten eröffnet; zudem bestehen besondere Gefahren durch sog. "Flow-Erlebnisse", die bei den Konsumenten zu teilweisem Kontrollverlust führen können (vgl. zum Ganzen VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19/2009, BeckRS 2020, 30427 Rn. 31, 32).
Rn. 81 Weiterhin sind Erkenntnisse der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu berücksichtigen, welche die besondere Gefährlichkeit von Online-Glücksspielen bestätigen (s. dazu etwa OVG Lüneburg…, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LC 242/16, BeckRS 2019, 3640 Rn. 51ff., VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19.2009, BeckRS 2020, 30427 Rn. 33 und OVG Münster…, Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19, BeckRS 2020, 28151 Rn. 18ff.).
Rn. 89 Schließlich steht entgegen der Auffassung der Beklagten auch die Studie von Suzanne Lischer (…Das Gefährdungspotential von Internet-Glücksspielen und Möglichkeiten des Spielerschutzes, ZfWG Sonderbeilage 5/2018, S. 2-21, juris), dem Internetverbot nicht entgegen (vgl. OVG Lüneburg…, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LC 242/16, BeckRS 2019, 3640 Rn. 56; VGH München, Beschluss, vom 16.10.2020 - 23 CS 19.2009, BeckRS 2020, 30427 Rn. 34; OVG Schleswig…, Beschluss vom 03.07.2019 - 4 MB 14/19, BeckRS 2019, 13390 Rn. 21, 22; OVG Münster…, Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19, BeckRS 2020, 28151 Rn. 20).
- OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23
Rückforderungsanspruch gegen den Veranstalter mit Sitz auf Malta wegen …
BW 16/9487, S. 66ff; im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LC 242/16; OVG Schleswig, Beschluss vom 03.07.2019 - 4 MB 14/19; OVG Schleswig, Beschluss vom 20.04.2023 - 4 LA 49/20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2019 - OVG 1 N 46/18; VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19.2009; OVG Münster, Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2019 - 6 S 2759/18 ), so dass der Gesetzgeber der vom EuGH postulierten dynamischen Nachweispflicht gerecht geworden ist.BW 16/9487, S. 66, 70 zitierte Studie von Fiedler u.a. (ausgewertet von VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19/2009, BeckRS 2020, 30427, Rn. 30ff.) hat die besondere Gefährlichkeit von Online-Glücksspielen bestätigt.
Es gibt nämlich eine Vielzahl von qualitativen Argumenten, die für eine erhöhte Gefährlichkeit von Glücksspielen im Internet im Vergleich zu Offlineglücksspielen sprechen, insbesondere die tendenziell höhere Ereignisfrequenz und die breite, jederzeitige Verfügbarkeit (vgl. LT-Drs. BW 16/9487, S. 66, 70; VGH München Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19/2009, BeckRS 2020, 30427 Rn. 30ff.).
Neben der erhöhten Verfügbarkeit (365 Tage im Jahr je 24 Stunden und damit um ein Vielfaches höher als jedes Offlinespiel) sowie der stark erhöhten Ereignisfrequenz (da keine manuellen Tätigkeiten vorkommen) zeichnen sich Online-Glücksspiele dadurch aus, dass das Internet individuelle, auf den einzelnen Spieler zugeschnittene Werbemöglichkeiten eröffnet; zudem bestehen besondere Gefahren durch sog. "Flow-Erlebnisse", die bei den Konsumenten zu teilweisem Kontrollverlust führen können (vgl. zum Ganzen VGH München Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19/2009, BeckRS 2020, 30427 Rn. 31, 32).
Soweit die Beklagte hierbei auf den Bericht der BzGA "Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland 2013" (abrufbar unter https://www.bzga.de/forschung/studien/abgeschlossene-studien/studien-ab-1997/gluecksspiel/) verweist, ist zu berücksichtigen, dass die BzGA alle zwei Jahre aktualisierte Berichte vorgelegt hat (s. dazu etwa OVG Lüneburg…, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LC 242/16, BeckRS 2019, 3640 Rn. 51ff., VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19.2009, BeckRS 2020, 30427 Rn. 33 und OVG Münster…, Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19, BeckRS 2020, 28151 Rn. 18ff. unter Auswertung des Forschungsberichts der BZgA "Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland - Ergebnisse des Surveys 2017 und Trends -" vom 15.02.2018, mit dem Hinweis, dass Online-Casinospiele erst in jüngerer Zeit eine größere Verbreitung erfahren hätten und es vermutlich noch einige Zeit dauern werde, bis sich im Zusammenhang mit diesen Spielen auftretende Glücksspielprobleme epidemiologisch niederschlügen).
- OLG Stuttgart, 17.01.2025 - 5 U 107/24
Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen; Aktivlegitimation des …
BW 16/9487, S. 66ff; im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LC 242/16; OVG Schleswig, Beschluss vom 03.07.2019 - 4 MB 14/19; OVG Schleswig, Beschluss vom 20.04.2023 - 4 LA 49/20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2019 - OVG 1 N 46/18; VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19.2009; OVG Münster, Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2019 - 6 S 2759/18 ), so dass der Gesetzgeber der vom EuGH postulierten dynamischen Nachweispflicht gerecht geworden ist.Es gibt nämlich eine Vielzahl von qualitativen Argumenten, die für eine erhöhte Gefährlichkeit von Glücksspielen im Internet im Vergleich zu Offlineglücksspielen sprechen, insbesondere die tendenziell höhere Ereignisfrequenz und die breite, jederzeitige Verfügbarkeit (vgl. LT-Drs. BW 16/9487, S. 66, 70; VGH München Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19/2009, BeckRS 2020, 30427 Rn. 30ff.).
Neben der erhöhten Verfügbarkeit (365 Tage im Jahr je 24 Stunden und damit um ein Vielfaches höher als jedes Offlinespiel) sowie der stark erhöhten Ereignisfrequenz (da keine manuellen Tätigkeiten vorkommen) zeichnen sich Online-Glücksspiele dadurch aus, dass das Internet individuelle, auf den einzelnen Spieler zugeschnittene Werbemöglichkeiten eröffnet; zudem bestehen besondere Gefahren durch sog. "Flow-Erlebnisse", die bei den Konsumenten zu teilweisem Kontrollverlust führen können (vgl. zum Ganzen VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19/2009, BeckRS 2020, 30427 Rn. 31, 32).
Rn. 81 Weiterhin sind Erkenntnisse der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu berücksichtigen, welche die besondere Gefährlichkeit von Online-Glücksspielen bestätigen (s. dazu etwa OVG Lüneburg…, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LC 242/16, BeckRS 2019, 3640 Rn. 51ff., VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19.2009, BeckRS 2020, 30427 Rn. 33 und OVG Münster…, Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19, BeckRS 2020, 28151 Rn. 18ff.).
- OLG Stuttgart, 07.10.2024 - 5 U 59/24
Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen; Schadensschätzung
BW 16/9487, S. 66ff; im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LC 242/16; OVG Schleswig, Beschluss vom 03.07.2019 - 4 MB 14/19; OVG Schleswig, Beschluss vom 20.04.2023 - 4 LA 49/20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2019 - OVG 1 N 46/18; VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19.2009; OVG Münster, Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2019 - 6 S 2759/18 ), so dass der Gesetzgeber der vom EuGH postulierten dynamischen Nachweispflicht gerecht geworden ist.Es gibt nämlich eine Vielzahl von qualitativen Argumenten, die für eine erhöhte Gefährlichkeit von Glücksspielen im Internet im Vergleich zu Offlineglücksspielen sprechen, insbesondere die tendenziell höhere Ereignisfrequenz und die breite, jederzeitige Verfügbarkeit (vgl. LT-Drs. BW 16/9487, S. 66, 70; VGH München Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19/2009, BeckRS 2020, 30427 Rn. 30ff.).
Neben der erhöhten Verfügbarkeit (365 Tage im Jahr je 24 Stunden und damit um ein Vielfaches höher als jedes Offlinespiel) sowie der stark erhöhten Ereignisfrequenz (da keine manuellen Tätigkeiten vorkommen) zeichnen sich Online-Glücksspiele dadurch aus, dass das Internet individuelle, auf den einzelnen Spieler zugeschnittene Werbemöglichkeiten eröffnet; zudem bestehen besondere Gefahren durch sog. "Flow-Erlebnisse", die bei den Konsumenten zu teilweisem Kontrollverlust führen können (vgl. zum Ganzen VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19/2009, BeckRS 2020, 30427 Rn. 31, 32).
Rn. 96 Weiterhin sind Erkenntnisse der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu berücksichtigen, welche die besondere Gefährlichkeit von Online-Glücksspielen bestätigen (s. dazu etwa OVG Lüneburg…, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LC 242/16, BeckRS 2019, 3640 Rn. 51ff., VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19.2009, BeckRS 2020, 30427 Rn. 33 und OVG Münster…, Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19, BeckRS 2020, 28151 Rn. 18ff.).
- OLG Stuttgart, 28.04.2025 - 5 U 201/24 BW 16/9487, S. 66ff; im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LC 242/16; OVG Schleswig, Beschluss vom 03.07.2019 - 4 MB 14/19; OVG Schleswig, Beschluss vom 20.04.2023 - 4 LA 49/20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2019 - OVG 1 N 46/18; VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19.2009; OVG Münster, Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2019 - 6 S 2759/18).
- OLG Stuttgart, 23.05.2025 - 5 U 201/24 BW 16/9487, S. 66ff; im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LC 242/16; OVG Schleswig, Beschluss vom 03.07.2019 - 4 MB 14/19; OVG Schleswig, Beschluss vom 20.04.2023 - 4 LA 49/20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2019 - OVG 1 N 46/18; VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19.2009; OVG Münster, Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2019 - 6 S 2759/18 ).
- VGH Bayern, 29.06.2021 - 23 ZB 21.1482
Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis
Rn. 48 Soweit die Klägerseite zudem auf das "Online-Casino-Glückspiel" abstellt, ist darauf zu verweisen, dass nach der geltenden Rechtslage gem. § 4 Abs. 4 GlüStV das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten ist (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2020 - 23 CS 19.2009 - juris Rn. 21).Auch der Hinweis auf die bevorstehenden Lockerungen im Entwurf zum GlüStV -2021 ist unbeachtlich, da diese Lockerungen im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht greifen (…vgl. BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 47.12 - juris Rn. 43 ff. m.w.N.) und außerdem auch nach Inkrafttreten des Glückspielstaatsvertrags 2021 das Internet-Glücksspiel nicht unreguliert und ohne Spielerschutz erlaubt sein wird, sondern auch in diesem Bereich die Ziele des Glückspielstaatsvertrages erfüllt sein müssen und das online-Glücksspiel nur mit einer Erlaubnis angeboten werden darf, wenn sichergestellt ist, dass die strengen Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 GlüStV-2021erfüllt sind (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2020 - 23 CS 19.2009 - juris).
- OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 410/24
Anspruch des Spielers auf Rückzahlung von Spielverlusten gegen Online …
BW 16/9487, S. 66ff; im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LC 242/16; OVG Schleswig, Beschluss vom 03.07.2019 - 4 MB 14/19; OVG Schleswig, Beschluss vom 20.04.2023 - 4 LA 49/20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2019 - OVG 1 N 46/18; VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19.2009; OVG Münster, Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2019 - 6 S 2759/18 ). - VGH Bayern, 21.12.2021 - 23 ZB 17.2446
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem glücksspielrechtlichen …
Der seit 2008 unverändert gebliebene Erlaubnisvorbehalt war weiter unabhängig von unions- bzw. verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Ausgestaltung des Monopols anwendbar (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 20 und B.v. 16.10.2020 - 23 CS 19.2009 - juris Rn. 23;… OVG NW, U.v. 25.2.2014 - 13 A 351/12 - juris Rn. 51 sowie 13 A 2018/11 - juris Rn. 186;… NdsOVG, U.v. 28.2.2019 - 11 LB 497/18 - juris Rn. 40 sowie 11 LC 242/16 - juris Rn. 53;… OVG Schleswig-Holstein, B.v. 3.7.2019 - 4 MB 14/19 - juris Rn. 16). - OLG Stuttgart, 29.09.2025 - 5 U 113/25 BW 16/9487, S. 66ff; im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LC 242/16; OVG Schleswig, Beschluss vom 03.07.2019 - 4 MB 14/19; OVG Schleswig, Beschluss vom 20.04.2023 - 4 LA 49/20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2019 - OVG 1 N 46/18; VGH München, Beschluss vom 16.10.2020 - 23 CS 19.2009; OVG Münster, Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2019 - 6 S 2759/18 ).
- OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 23/25
Rückzahlungsanspruch des Spielers gegen Veranstalterin von rechtswidrigen …
- OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 142/25
Anspruch des Spielers auf Rückzahlung von Spielverlusten gegen Online …
- OLG Stuttgart, 20.02.2026 - 5 U 199/25
Anspruch des Klägers auf Rückzahlung verlustiger Spieleinsätze gegen …
- VG Köln, 31.08.2022 - 24 L 1095/22
Glücksspielrechtliche Untersagung auch bei 50 Cent-Spielen durchsetzbar
- OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 299/25
Anspruch des Spielers auf Rückzahlung von Spielverlusten gegen Online …
- FG Hessen, 23.03.2022 - 5 K 1920/17
Festsetzung der Sportwettensteuer hinsichtlich Rechtfertigung der Beschränkung …
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