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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.01.2000 - 23 N 99.1741   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,33086
VGH Bayern, 27.01.2000 - 23 N 99.1741 (https://dejure.org/2000,33086)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.01.2000 - 23 N 99.1741 (https://dejure.org/2000,33086)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 23 N 99.1741 (https://dejure.org/2000,33086)
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund- …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2000 - 23 N 99.1741
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen lediglich dann wegen Art. 3 Abs. 1 GG Beiträge erhoben werden , wenn der Anteil der nicht angeschlossenen, aber bebaubaren Grundstücke, die einen Vorteil im Sinne des Art. 5 KAG aus der betreffenden Einrichtung erlangen, für die jedoch keine Gebührenerhebung möglich ist, mehr als 20 % der gesamten über den Beitrag erfassten Grundstücke ausmacht und die Gebührenfinanzierung zu einer Mehrbelastung der Benutzungsgebührenpflichtigen um mehr als 10 % führen würde (BVerwG vom 16.9.1981 DVBl 1982, 76 = NVwZ 1982, 622).

    Sobald sich eine Kommune aber für ein bestimmtes Finanzierungssystem entschieden hat, kann sie dieses nicht mehr ohne weiteres grundlegend ändern , da es nicht gerechtfertigt wäre, einen Teil der Abgabenpflichtigen (Altanschließer) zunächst zu hohen Beiträgen und anschließend zu hohen Benutzungsgebühren bei späterer Reduzierung des Beitragsanteils (oder umgekehrt) heranzuziehen (BVerwG vom 16.9.1981 a.a.O.; vom 26.2.1992 DÖV 1992, 1062;… Ecker, a.a.O., Nrn. 4.1.3.1 und 4.2.2.6).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.9.1981 a.a.O.) belässt Art. 3 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber und damit auch dem Ortsgesetzgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit .

  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2000 - 23 N 99.1741
    Die Grenze liegt dort, wo ein sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerfGE 9, 334, 337 und BVerfGE 17, 319, 330).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2000 - 23 N 99.1741
    Die Grenze liegt dort, wo ein sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerfGE 9, 334, 337 und BVerfGE 17, 319, 330).
  • BVerwG, 26.02.1992 - 8 C 70.89

    Zweifache Heranziehung - Gleichheitssatz - Doppelbelastung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2000 - 23 N 99.1741
    Sobald sich eine Kommune aber für ein bestimmtes Finanzierungssystem entschieden hat, kann sie dieses nicht mehr ohne weiteres grundlegend ändern , da es nicht gerechtfertigt wäre, einen Teil der Abgabenpflichtigen (Altanschließer) zunächst zu hohen Beiträgen und anschließend zu hohen Benutzungsgebühren bei späterer Reduzierung des Beitragsanteils (oder umgekehrt) heranzuziehen (…BVerwG vom 16.9.1981 a.a.O.; vom 26.2.1992 DÖV 1992, 1062;… Ecker, a.a.O., Nrn. 4.1.3.1 und 4.2.2.6).
  • VerfGH Bayern, 06.11.1991 - 9-VIII-90
    Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2000 - 23 N 99.1741
    [...] Die der Verbesserungsbeitragssatzung und somit der Beitragserhebung zugrunde liegenden Maßnahmen wirken sich durch verbesserte Versorgungsqualität und Versorgungsquantität positiv auf die Funktionsfähigkeit der gesamten Wasserversorgungsanlage aus (in diesem Sinne auch BayVGH vom 26.7.1990 GK 1992 Nr. 211; VerfGH vom 6.11.1991 BayVBl 1992, 80 = GK 1992 Nr. 192;… Ecker, a.a.O. Nr. 4.2.2.2.1).
  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2010
    Durch Schätzung können in die Beitragskalkulation somit auch künftige Aufwendungen miteinbezogen werden, soweit sie in überschaubarer Zukunft anfallen und damit absehbar sind (vgl. BayVGH vom 27.1.2000 BayVBl 2000, 405; vom 18.1.1984 GK 1984 Nr. 158).
  • VGH Bayern, 16.03.2005 - 23 BV 04.2295

    Aufrechterhaltung eines Verbesserungsbeitragsbescheids als …

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  • VGH Bayern, 23.11.2004 - 23 N 04.1292

    Nichtigkeit einer Beitragssatzung und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; …

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