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Rechtsprechung
   LG Berlin, 03.08.2016 - 23 O 249/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,45981
LG Berlin, 03.08.2016 - 23 O 249/15 (https://dejure.org/2016,45981)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.08.2016 - 23 O 249/15 (https://dejure.org/2016,45981)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. August 2016 - 23 O 249/15 (https://dejure.org/2016,45981)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 244/03

    Rechtsmissbrauch des Berufsunfähigkeits-Versicherers durch Vereinbarungen über …

    Auszug aus LG Berlin, 03.08.2016 - 23 O 249/15
    Dem Beklagten ist es nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die darin vom Vertrag abweichenden Regelungen nach Maßgabe der Rspr. des BGH (z.B. v. 7.2.2007 - IV ZR 244/03 - VersR 2007, 633) zu berufen.
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche …

    Auszug aus LG Berlin, 03.08.2016 - 23 O 249/15
    31 Der Versicherer soll sich den selbst gestellten Bedingungsregeln der Nachprüfung nicht dadurch entziehen, dass er ein der Sachlage objektiv gebotenes Anerkenntnis nicht abgibt (vgl. nur BGH v. 11.12.1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436, Rz. 16, zit. n. juris).
  • LG Dortmund, 02.04.2015 - 2 O 275/11

    Gewährung von Leistungen in Form einer Rente wegen Berufsunfähigkeit eines …

    Auszug aus LG Berlin, 03.08.2016 - 23 O 249/15
    Rn. 42 Darüber hinaus hat er dem Kläger auch die praktischen Konsequenzen der aufgeführten Nachteile auch insoweit nicht deutlich gemacht, als sich das völlige Offenlassen der Berufsunfähigkeit als nachteilig erweisen kann, wenn der Versicherte den Eintritt des Versicherungsfalls zu dem von ihm behaupteten Zeitpunkt hätte nachweisen können und ihm dies mit Ablauf der Befristung nicht mehr möglich ist (vgl. dazu z.B. LG Dortmund v. 2.4.2015 - 2 O 275/11 - zit. n. juris, Rz. 21 mwN.).
  • KG, 17.07.2009 - 6 U 237/08

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung eines im Notarztwagen eingesetzten …

    Auszug aus LG Berlin, 03.08.2016 - 23 O 249/15
    Damit ist schon ansatzweise keine vergleichbare Wertschätzung verbunden (vgl. z.B. zur untauglichen Verweisung eines Rettungsassistenten im Notarztwagen auf Sachbearbeiter ) KG v. 17.7.2009 - 6 U 237/08 - VersR 2011, 384).
  • LG Berlin, 19.03.2014 - 23 O 87/12

    BU-Versicherung- Befristung Anerkenntnis Leistungspflicht

    Auszug aus LG Berlin, 03.08.2016 - 23 O 249/15
    § 173 Abs. 2 VVG gibt nach hM kein Befristungsrecht, sondern setzt ein solches vertraglich geregelt voraus (z.B. LG Berlin v. 19.3.2014 - 23 O 87/12 - VersR 2014, 1196, 1197).
  • OLG Dresden, 27.10.2023 - 3 U 725/23

    Versicherung; Berufsunfähigkeit; Leistungseinstellung; Verweisungstätigkeit; …

    Rn. 56 Ein Wechsel in den "Innendienst" bzw. auf rein organisatorische Tätigkeiten kann abhängig vom jeweiligen Einzelfall als Indiz für ein Absinken der sozialen Wertschätzung herangezogen werden, insbesondere wenn damit eine nur noch geringere Verantwortung wahrgenommen wird, so etwa bei einem Hauptbrandmeister und Staffelführervertreter der Feuerwehr im aktiven Dienst mit nachgehender Tätigkeit in einem Feuerwehrmuseum (LG Berlin, Urteil vom 03.08.2016 - 23 O 249/15 -, Rn. 39, juris), bei einem Rettungsassistenten, der an Einsätzen im Notarztwagen teilgenommen hat und nachgehend als Sachbearbeiter im Rettungswesen mit der Abrechnung von Notfalleinsätzen betraut wird (KG Berlin…, Beschluss vom 17.07.2009 - 6 U 237/08 -, Rn. 4, juris) oder bei einem Gerichtsvollzieher, der nachgehend Justizsekretär wird (OLG München, Urteil vom 23.05.2000 - 25 U 1566/00 -, juris).
  • LG Stade, 27.08.2024 - 3 O 234/23

    Weitergewährung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung …

    Ein Wechsel auf rein organisatorische Tätigkeiten kann abhängig vom jeweiligen Einzelfall zwar als Indiz für ein Absinken der sozialen Wertschätzung herangezogen werden (LG Berlin, Urt. v. 03.08.2016 - 23 O 249/15), umgekehrt muss es das jedoch nicht bedeuten.
  • OLG Brandenburg, 09.12.2020 - 11 U 151/18
    c) Ohne Erfolg beruft sich der Kläger in Begründung dessen, dass eine Verweisung durch die Beklagte auf seine konkret ausgeübte Tätigkeit bei der Bundeswehr ausscheide, auf das Urteil des Landgerichts Berlin vom 3.8.2016, 23 O 249/15.
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