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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.01.1984 - 23 U 131/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5258
OLG Düsseldorf, 31.01.1984 - 23 U 131/83 (https://dejure.org/1984,5258)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.1984 - 23 U 131/83 (https://dejure.org/1984,5258)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 1984 - 23 U 131/83 (https://dejure.org/1984,5258)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1985, 341
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 30.09.1987 - IVa ZR 6/86

    Verwendung von AGB bei Übernahme in den Vertragstext aus dem Gedächtnis; Annahme …

    Unter besonderen Umständen kann ein Vertrag allerdings auch dann als Ergebnis eines "Aushandelns« gewertet werden, wenn es schließlich nach gründlicher Erörterung bei dem gewünschten Entwurf verbleibt (vgl. BGH, WM 1987, 42 ; OLG Düsseldorf, BauR 1985, 341, 344).

    Auch in diesen Fällen muß der Verwender aber seine Klausel grundsätzlich zur Disposition stellen; ihre Beibehaltung muß dann erfolgen, weil er den Kunden von ihrer sachlichen Notwendigkeit überzeugt (zu weitgehend demgegenüber Palandt/Heinrichs, aaO. § 1 Anm. 4 c a. E., fälschlich unter Berufung auf OLG Düsseldorf, BauR 1985, 341, 344).

  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 245/85

    Aushandeln einzelner Bestimmungen eines Architekten-Formularvertrages; …

    Allenfalls unter besonderen Umständen kann ein Vertrag auch dann als Ergebnis eines "Aushandelns" gewertet werden, wenn es schließlich nach gründlicher Erörterung bei dem gestellten Entwurf verbleibt (vgl. Senat BGHZ 84, 109, 111; OLG Düsseldorf BauR 1985, 341, 344).
  • OLG Hamm, 16.09.1988 - 26 U 57/88

    Prozeßführungsbefugnis von Miteigentümern einer Wohnungseigentumsanlage bei der …

    Allenfalls unter besonderen Umständen kann ein Vertrag auch dann als Ergebnis eines "Aushandelns" gewertet werden, wenn es schließlich nach gründlicher Erörterung bei dem gestellten Entwurf bleibt" (so BGH BauR 1987, 113 (114) = NJW-RR 1987, 145 f m.N.; ähnlich BGH WM 1985, 1208; BGH BauR 1987, 308 (309); OLG Düsseldorf BauR 1985, 341 (344)).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.1997 - 23 U 184/96

    Wasserschäden durch "drückendes Wasser"

    Er ist in diesem Zusammenhang gehalten, spätestens im Rahmen seiner Entwurfsplanung,(vgl. § 15 Abs. 2 Nr. 3 HOAI) die auf dem Baugrundstück gegebenen Grundwasserverhältnisse - jedenfalls bezogen auf einen Beobachtungszeitraum von 20 Jahren - in zuverlässiger Weise zu ermitteln und die so gewonnenen Erkenntnisse in seine Planung umzusetzen (vgl. u.a. OLG Celle BauR 1983, 483; OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, BauR 1992, 536 = NJW-RR 1992, 156; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. BauR 1985, 341 = 23 U 131/83; ferner Urteil in 23 U 214/94; zitiert Bl. 178 d. BA).
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