Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.04.1987 - 23 U 151/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4658
OLG Düsseldorf, 28.04.1987 - 23 U 151/86 (https://dejure.org/1987,4658)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.04.1987 - 23 U 151/86 (https://dejure.org/1987,4658)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. April 1987 - 23 U 151/86 (https://dejure.org/1987,4658)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,4658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Behinderungsschaden: Schätzung aufgrund der Baugeräteliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1988, 487
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 280/05

    Umsatzsteuerpflicht von Entschädigungen wegen Bauzeitverlängerung

    Das Werk wird durch Behinderungen, die Ansprüche nach § 6 Nr. 6 VOB/B auslösen können, nicht verändert (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1988, 487, 490;… Vygen in: Vygen/Schubert/Lang, Bauverzögerung und Leistungsänderung, 5. Aufl., Rdn. 307).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 5 U 52/19

    Ansprüche eines Bauunternehmers wegen verzögerten Baubeginns

    Ebenso hat das Kammergericht Berlin im Rahmen von § 642 BGB einen kalkulierten AGK-Zuschlag auf verzögerungsbedingte Lohnkosten gewährt (vgl. KG Berlin, Urteil vom 10.1.2017 - 21 U 14/16, ZfBR 2018, 52) das OLG Düsseldorf im Rahmen von § 6 Abs. 6 VOB/B (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.1987 - 23 U 151/86, BauR 1988, 487).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - 5 U 100/02

    Preisanpassungsklausel für Bauzeitverlängerung

    Dass allgemeine Geschäftskosten in diesem Rahmen ersatzfähige Schadensposition darstellen können, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1377, 1378 = BauR 1998, 184, 185; OLG Düsseldorf, Senat, Urteil vom 09.05.1996, BauR 1996, 862, 865; 23. Zivilsenat, Urteil vom 28.04.1987, BauR 1988, 487, 490).

    Auf der Grundlage der Differenzhypothese haben der Senat (BauR 1996, 862, 865) und der 23. Zivilsenat (BauR 1988, 487, 490) den Ansatz von Allgemeinen Geschäftskosten mit der Begründung befürwortet, auch diese gehörten "baubetrieblich zum Schaden der Klägerin, da sie bei Fertigstellung des Bauvorhabens ohne Stillstandzeit diese Allgemeinen Geschäftskosten bei dem Folgeauftrag im Allgemeinen erwirtschaftet hätte, da auch diese Allgemeinen Geschäftskosten Grundlage der Kalkulation des Bauunternehmers sind" (…23. Zivilsenat, a.a.O.).

    Eine Mehrwertsteuerpflicht wird teilweise mit der Begründung abgelehnt, es handele sich bei dem Anspruch aus § 6 Nr. 6 VOB/B letztlich um einen Schadensersatzanspruch und den behinderungsbedingten Mehrkosten liege kein echter Leistungsaustausch zugrunde (vgl. KG, ZfBR 1984, 129, 132; OLG Düsseldorf, BauR 1988, 487;… Vygen/Schubert /Lang, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 21 U 80/02

    Bestimmung des Auftragsumfangs bei einem Pauschalvertrag

    Da diese Kosten je nach Markt- und Auftragslage vom Unternehmer unterschiedlich kalkuliert bzw. angesetzt werden können, ergibt sich ein gewisser Spielraum für eine Schätzung, wobei aber die Baugeräteliste als Grundlage einer solchen Schätzung herangezogen werden kann, da sie üblicherweise im Baugewerbe auch Kalkulationsgrundlage ist (OLG Düsseldorf BauR 1988, 487, 489;… Vygen, Schubert, Lang, 4. Auflage, Bauverzögerung und Leistungsänderung Rdn. 305).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2022 - 23 U 116/21

    Anforderungen an Schätzgrundlage für Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB …

    Danach ist die angemessene Entschädigung gemäß § 642 BGB im Ausgangspunkt daran zu orientieren, welche Anteile der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich Wagnis, Gewinn und allgemeinen Geschäftskosten auf die vom Unternehmer während des Annahmeverzugs unproduktiv bereitgehaltenen Produktionsmittel entfallen (Beispiel für eine Berechnung nach Stundenlöhnen: OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. August 2020 - 8 U 49/19; Senat, Urteil vom 28.4.1987 - 23 U 151/86, BeckRS 1987, 4523 = BauR 1988, 487: Geräteliste als Grundlage der Schätzung).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2022 - 23 U 116/21

    Baubetriebliches Privatgutachten kostet viel und bringt (hier) nichts!

    Danach ist die angemessene Entschädigung gemäß § 642 BGB im Ausgangspunkt daran zu orientieren, welche Anteile der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich Wagnis, Gewinn und allgemeinen Geschäftskosten auf die vom Unternehmer während des Annahmeverzugs unproduktiv bereitgehaltenen Produktionsmittel entfallen (Beispiel für eine Berechnung nach Stundenlöhnen: OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. August 2020 - 8 U 49/19; Senat, Urteil vom 28.4.1987 - 23 U 151/86, BeckRS 1987, 4523 = BauR 1988, 487: Geräteliste als Grundlage der Schätzung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht