Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - I-23 U 194/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 513; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 529; ; StBerG § 3 Nr. 1; ; StBerG § 68; ; StBGebV § 28; ; StBGebV § 40; ; WPO § 2 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StBerG § 68
Zuordnung der beruflichen Tätigkeit eines Mehrberuflers; Steuerberatereigenschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; Zuordnung von Leistungen zum Berufsbild der Steuerberaters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Verjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen gegenüber Steuerberatern
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 291/80
Steuerliche Beratung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 23 U 194/06
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus einer Tätigkeit, die ihrem jeweiligen Berufsbild unterliegt, richtet sich nach den Vorschriften derjenigen Berufsordnung, der sie bei Ausübung dieser Tätigkeit unterliegen (BGH Urt.v. 21.4.1982, IV a ZR 291/80, NJW 1982, 1866/1867).
- OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 23 U 199/06
Schadensersatzansprüche gegen StB-, WP- und Anwaltssozietät wegen mangelhafter …
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus einer Tätigkeit, die ihrem jeweiligen Berufsbild unterliegt, richtet sich nach den Vorschriften der Berufsordnung, der sie bei Ausübung dieser Tätigkeit unterliegen (…BGH Urt. v. 21.4.1982 - IVa ZR 291/80, NJW 1982, 1866, 1867; Senat Beschl. v. 12.2.2007 - 23 U 194/06).
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