Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - I-23 U 205/01 |
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StBerG § 68; AO §§ 122 155
Verjährung von Haftungsansprüchen gegen einen Steuerberater - datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Steuerberatung; Umfang des steuerlichen Schadens bei Pflichtverletzung
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 16.07.2001 - 10 O 478/00
- OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - I-23 U 205/01
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 29.02.1996 - IX ZR 180/95
Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Steuerberater
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 23 U 205/01
Rn. 33 c) Bis zu diesem Zeitpunkt waren keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen ergriffen worden, insbesondere unterbrach das finanzgerichtliche Verfahren die Verjährung nicht (BGH NJW 1996, 1895).Dies gilt für alle unselbständigen steuerlichen Nebenkosten, insbesondere auch für später festgesetzte Aussetzungszinsen (BGH NJW 1996, 1895, 1896; Urteil des Senats vom 5.2.2002, GI 2002, 197, 203).
- BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91
Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 23 U 205/01
Auch ein Feststellungs(grundlagen)Bescheid ist geeignet, die Verjährungsfrist in Lauf zu setzen, wenn und soweit er gemäß § 182 Abs. 1 AO für die Folgebescheide bindend ist (BGH NJW 1992, 2766, 2768; NJW 1993, 2799, 2802;… Urteil des Senats vom 20.11.2001, S. 23 - 23 U 30/01). - BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94
Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der …
- BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96
Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 23 U 205/01
Die Verjährung bei einem sich erst nach und nach entwickelnden Schaden aus ein und derselben Verletzungshandlung kann - anders als bei mehreren selbständigen Handlungen des Schädigers - bereits eingetreten sein, bevor sich ein späterer Folgenachteil einstellt (BGH NJW 1998, 1488;… Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, Rdn. 1245-1247). - BGH, 06.07.2000 - IX ZR 198/99
Beratung über das Risiko mangelnder Insolvenzfestigkeit der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 23 U 205/01
Rn. 49 Der haftpflichtige Berater hat den Mandanten vermögensmäßig lediglich so zu stellen, wie dieser bei pflichtgemäßem Verhalten stünde; der Geschädigte darf im Wege des Schadensersatzes nicht mehr erhalten als das, was er nach der materiellen Rechtslage verlangen kann (BGH NJW 2001, 673, 674 m. w. N.). - BGH, 03.06.1993 - IX ZR 173/92
Steuerliche Beratung gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 23 U 205/01
Auch ein Feststellungs(grundlagen)Bescheid ist geeignet, die Verjährungsfrist in Lauf zu setzen, wenn und soweit er gemäß § 182 Abs. 1 AO für die Folgebescheide bindend ist (BGH NJW 1992, 2766, 2768; NJW 1993, 2799, 2802;… Urteil des Senats vom 20.11.2001, S. 23 - 23 U 30/01). - BGH, 12.02.1998 - IX ZR 190/97
Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 23 U 205/01
Da der Schaden aus einem bestimmten Verhalten des Schädigers als ein einheitliches Ganzes aufzufassen ist, läuft eine einheitliche Verjährungsfrist für den Anspruch auf Ersatz dieses Schadens einschließlich aller weiteren adäquat verursachten, zurechen- und voraussehbaren Nachteile, sobald irgendein (Teil)Schaden entstanden ist (BGH NJW-RR 1998, 742; Urteil des Senats vom 5.2.2002, GI 2002, 197, 203). - BGH, 04.11.1997 - VI ZR 375/96
Geltendmachung von auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 23 U 205/01
Ein derartiger, vor Eintritt der Verjährung erklärter Verzicht ist nämlich wegen § 225 Satz 1 BGB unwirksam (BGH NJW 1998, 902, 903). - BGH, 20.11.1997 - IX ZR 286/96
Berechnung des Vertrauensschadens aus einer unzutreffenden Auskunft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 23 U 205/01
Der Auftraggeber genügt seiner Obliegenheit zum Nachweis eines Schadens deshalb nicht bereits dadurch, dass er einen einzelnen ihm entstandenen Vermögensnachteil herausgreift und hieraus seinen Schaden ableitet; er hat vielmehr in die von ihm vorzunehmende Vergleichsrechnung alle - auch ihm günstige - Umstände einzustellen, die auf der Pflichtverletzung des Beraters beruhen (BGH NJW 1998, 982, 983; Urteil des Senats vom 9.7.2002, GI 2002, 241, 245; OLG Köln OLGR 1999, 265, 267). - OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 23 U 30/01
Fehlerhafte Gestaltungsberatung ; Betriebsaufspaltung ; Industriemaschinen ; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 23 U 205/01
Auch ein Feststellungs(grundlagen)Bescheid ist geeignet, die Verjährungsfrist in Lauf zu setzen, wenn und soweit er gemäß § 182 Abs. 1 AO für die Folgebescheide bindend ist (BGH NJW 1992, 2766, 2768; NJW 1993, 2799, 2802; Urteil des Senats vom 20.11.2001, S. 23 - 23 U 30/01).
- OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05
Schadenersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung - Säumniszuschläge aus …
Die von den Klägern zitierte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (neben dem Urteil v. 5. Februar 2002, 23 U 22/01 = OLGR Düsseldorf 2003, 52, ebenso Urteil v. 29. Oktober 2002, 23 U 205/01 = OLGR Düsseldorf 2003, 282, und ähnlich Urteil v. 9. Januar 2004, 23 U 34/03) vermag die Auffassung der Kläger nicht zu stützen, weil dort gerade von einem Beginn der Verjährung auch der unselbständigen steuerlichen Nebenkosten, wie z.B. der Säumniszuschläge, mit Bekanntgabe des Bescheides zur Steuerhauptschuld, z.T. in Form eines Steuerschätzungsbescheides, ausgegangen wird. - OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 240/01
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater wegen …
Danach kann die Verjährung bei einem sich nach und nach entwickelnden Schaden aus ein und derselben Verletzungshandlung bereits eingetreten sein, bevor sich ein späterer Folgenachteil einstellt (BGH NJW 1998, 1488, 1489 m. w. Nachw.; Urteile des Senats vom 5.2.2002, GI 2002, 197, 203 und vom 29.10.2002 - 23 U 205/01;… Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, Rdn. 1245-1247; Seite 680 zu "Spätschäden").Das Fehlverhalten der Beklagten im Prozess hängt vielmehr mit der allgemeinen Vertragspflicht des Steuerberaters zusammen, von ihm verursachte Nachteile seiner Mandaten abzuwenden oder wenigstens zu mindern, und ändert daher nichts an der einheitlichen Verjährungsfrist für sämtliche auf der vorangegangenen Pflichtverletzung beruhenden Folgeschäden (vgl. BGH NJW 1998, 1488, 1489; Urteile des Senats vom 5.2.2002, GI 2002, 197, 203 und vom 29.10.2002 - 23 U 205/01).
- OLG Düsseldorf, 09.12.2003 - 23 U 179/02
Haftung des Steuerberaters wegen Beratungsfehler zur Verjährung des …
Dies ist bei einer fehlerhaften Beratung in einer Steuerangelegenheit vor einer Entscheidung der Finanzbehörde mit der Bekanntgabe des belastenden Bescheides nach §§ 122, 155 AO der Fall (BGH in NJW 2000, 2678; in NJW 1995, 2108; Senat 23 U 240/01 = OLGR 2003, 94 = GI 2003, 140 und 23 U 205/01 = OLGR 2003, 82 = GI 2003, 208 jeweils mit weiteren Nachweisen).
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