Rechtsprechung
| OLG München, 06.07.1990 - 23 U 2079/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Schutz von § 15 Abs. 1 HGB bei Geschäftsunfähigkeit des Geschäftsführers einer GmbH
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für die Verpflichtung aus einem Wechsel; Rechtsfolgen des Verlustes der Geschäftsfähigkeit bei dem Geschäftsführer einer GmbH nach seiner Bestellung
Verfahrensgang
- LG München II, 21.12.1989 - 4 HKO 5625/88
- OLG München, 06.07.1990 - 23 U 2079/90
- BGH, 24.06.1991 - II ZR 292/90
- BGH, 01.07.1991 - II ZR 292/90
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1450
- ZIP 1990, 923
- BB 1990, 1581
- DB 1990, 1959
- JR 1991, 245
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.02.1970 - II ZR 137/69
Gründer-GmbH Haftung bei Geschäftsunfähigkeit eines der mehreren Gesamtvertreter
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- BGH, 01.07.1991 - II ZR 292/90
Zurechnung des Handelns eines geschäftsunfähigen Geschäftsführers
Ist das Erlöschen der Organstellung - wie im vorliegenden Falle - nicht ins Handelsregister eingetragen worden, kann sich der Rechtsverkehr gemäß § 15 Abs. 1 HGB zwar auf deren Fortbestand, nicht aber auf die Geschäftsfähigkeit des Geschäftsführers verlassen; denn deren Erlöschen ist - wie der Senat in seinem Urteil vom.9. Februar 1970 (BGHZ 53, 210, 215) ausgeführt hat - keine Tatsache, die ins Handelsregister einzutragen ist (…vgl. Hachenburg/Mertens, GmbHG, 7. Aufl., § 35 Rdn. 61;… Rowedder/Rittner, GmbHG, 2. Aufl., § 6 Rdn. 23;… Hefermehl in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropf, AktG, § 84 Rdn. 129, 131;… Meyer-Landrut in GroßKomm. z. AktG, 3. Aufl., § 76 Anm. 17; W. -H. Roth, JZ 1990, 1030 [OLG München 06.07.1990 - 23 U 2079/90] in einer Anmerkung zum Berufungsurteil).Die Eintragung des Organs ins Handelsregister gibt aber auch eine ausreichende Rechtsscheinbasis dafür ab, daß es die für dieses Amt erforderlichen persönlichen Voraussetzungen erfüllt, also voll geschäftsfähig ist (vgl. ähnlich W. -H. Roth, JZ 1990, 1030, 1031 [OLG München 06.07.1990 - 23 U 2079/90];… Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 13. Aufl., § 35 Rdn. 9; Ostheim, AcP 169 (169), 193, 227).
- BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 6/93
Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen in einer nicht ordnungsgemäß …
Verliert eine zum Geschäftsführer bestellte Person die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit, so erlischt dadurch von selbst ihre Geschäftsführerbestellung, ihre Vertretungsbefugnis ist nicht mehr gegeben, ohne dass es der Abberufung durch die Gesellschafterversammlung oder durch das nach der Satzung hierfür zuständige Organ bedarf (vgl. BayObLGZ 1982, 267 und 1989 81/85, BGHZ 115, 78/80, OLG München JZ 1990, 1029 , je m.w.Nachw.;… Hachenburg/Ulmer § 6 Rn. 8, Scholz/Uwe H.Schneider GmbHG 8.Aufl. § 6 Rn. 12, Baumbach/Hueck aaO, je m.w.Nachw.).
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