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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.12.2007 - 23 U 248/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15011
OLG Frankfurt, 05.12.2007 - 23 U 248/06 (https://dejure.org/2007,15011)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.12.2007 - 23 U 248/06 (https://dejure.org/2007,15011)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 23 U 248/06 (https://dejure.org/2007,15011)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 826 BGB, § 519 ZPO
    Rechtsstreit um die Haftung einer Depot-Bank und einer Kapitalanlagegesellschaft für Kapitalanlegerverluste aus einer Immobilienbeteiligung: Ermittlung der Person des Rechtsmittelführers nach dem Tod eines Kapitalanlegers; Haftung für fehlerhafte Ad-hoc-Publizität

  • Judicialis

    BGB § 826; ; ZPO § 519

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826; ZPO § 519
    Ermittlung der Person des Rechtsmittelführers durch das Berufungsgericht - Haftung für fehlerhafte Ad-hoc-Publizität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zulässigkeit einer Berufung des Testamentsvollstreckers und nicht der Erbengemeinschaft; Ansprüche aus Kapitalinformationsdelikt wegen einer Haftung für fehlerhafte Ad-hoc-Publizität; Nachweis der konkreten haftungsbegründenden Kausalität zwischen der Täuschung und der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.06.2006 - II ZR 153/05

    Haftung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft wegen sittenwidriger Schädigung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2007 - 23 U 248/06
    In der Praxis handelt es sich dabei meist um eine Haftung für fehlerhafte Ad-hoc-Publizität, die die Rechtsprechung auf § 826 BGB stützt (vgl. BGH WM 2007, 486 f.).

    Auch im Bereich der Kapitalinformationshaftung kann nicht auf den Nachweis der konkreten (haftungsbegründenden) Kausalität zwischen der Täuschung und der Willensentscheidung des Anlegers verzichtet werden (BGH WM 2007, 486 f.).

  • OLG München, 20.04.2005 - 7 U 5303/04

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Erwerb von Aktien über die Börse wegen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2007 - 23 U 248/06
    Prinzipiell ist es schwierig, im Nachhinein festzustellen, welche Entscheidung ein (nicht immer von rationalen Kriterien beeinflusster) Anleger im Falle von bestimmten Informationen getroffen hätte, so dass sich eine schematische Betrachtungsweise der Kausalität verbietet (OLG München ZIP 2005, 901 ff.).
  • OLG Jena, 06.04.2005 - 4 U 195/04

    Zum Umfang einer Prospekthaftung wegen Verletzung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2007 - 23 U 248/06
    Es ist auch anerkannt, dass Umstände von wirtschaftlicher Bedeutung, die sich nach Druck und Verteilung des Verkaufsprospekts erst ereignen, eine ergänzende Publizitätspflicht begründen können (vgl. OLG Jena ZIP 2005, 904ff.).
  • BAG, 28.06.1973 - 3 AZR 469/72

    Zulässigkeit - Rechtsmittel - Frist - Kläger - Beklagter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2007 - 23 U 248/06
    Es ist auch zutreffend, dass innerhalb der Rechtsmittelfrist Klarheit über die Person des Rechtsmittelklägers geschaffen werden muss (vgl. BAG NJW 1973, 2318 f., nach dieser Entscheidung ist die noch heute bei Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 65. Aufl. 2007, § 519 Rn. 25, formulierte Aussage, "es bedürfe einer klaren Angabe, für wen der Rechtsanwalt Berufung einlege", falsch).
  • LG Frankfurt/Main, 08.05.2009 - 21 O 78/08

    Geschäftsbesorgungsverhältnis: Anspruch gegen eine Treuhandkommanditistin auf …

    Rn. 41 Dem schließt sich das erkennende Gericht in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (23 U 132/07, 23 U 248/06) an.
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